Beiträge von hartmuth

    Ich habe bei einer Reederei für den Dezember 2021 unabhängig voneinander zwei Kreuzfahrten gebucht. Die erste geht von Barcelona nach Miami. Die zweite dann 9 Tage später von Miami in die Karibik und wieder zurück nach Miami. Die Kreuzfahrten lassen sich bis 4 Monate vor Abreise kostenfrei stornieren. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises für beide Kreuzfahrten, wenn die USA ihr Einreiseverbot für EU-Bürger, bzw. Deutsche bis zum Abreisetermin nicht aufhebt oder die Einreise an eine Quarantäne länger als 8 Tage binden.

    Meine Frage wäre, ob ich die Kreuzfahrten spätestens 4 Monate vor der Abreise stornieren sollte oder ob es einen entsprechenden Rückerstattungsanspruch gibt, wenn der o.g. Fall eintritt.

    Für beide Kreuzfahrten liegt ein in Deutschland ausgestellter Sicherungsschein vor, so dass es sich um Pauschalreisen handelt.


    Vielen Dank für eure Unterstützung

    Ich hatte seit 1985 einen unveränderten Tarif. Ich habe dann meine Versicherung um die Nennung von günstigeren Alternativtarifen gebeten. Als Antwort bekam ich ein umfangreiches Schreiben, das einzig und allein gedacht war mich von einem Wechsel abzuhalten. Die angeführten Alternativtarife waren in der Tat unakzeptabel. Ich habe mich deshalb an die vom Finanztip empfohlene Firma Minerva gewendet. Hier hat man sich sehr große Mühe gegeben herauszufinden, was für mich jetzt und zukünftig die wichtigsten Dinge in der Krankenversicherung sind. Als Ergebnis wurde ein Tarif gefunden, der einige kleine Nachteile, dabei aber auch einige Besserleistungen beinhaltet. Ohne wesentliche Einbußen spare ich jetzt über 50% meines bisherigen Beitrages. Ich kann die Fa. Minerva nur empfehlen. Meine Erfahrungen waren rundum positiv.