Beiträge von Steffen74

    Ergänzung auf meinen Post #26

    Nachdem ich nochmals bei Smartbroker mehrfach nachgefragt hatte erhielt ich heute, also nach nur über 3 Wochen die Rückmeldung auf meine nicht ausgeführte Order. Fest steht, dass meine Order um 16:54 Uhr gesetzt wurde und diese "sofort" um 23:00 Uhr gelöscht wurde.


    Auf meine Fragen wurde überhaupt nicht eingegangen. Allerdings erhielt ich die Information, dass sich das Angebot von Smartbroker+ ausschließlich "erfahrene Anleger" richtet. Vermutlich falle ich nicht unter diese Kategorie. Leider wusste ich auch bis heute keine Einstufung bzw. einem Qualitätsstandard von Kunden bei Smartbroker. Was smartbroker+ darunter versteht habe ich jetzt mal angefragt und warte auf Rückmeldung, die ich auch gerne hier einstellen werde.

    Also ich bin auch ein Smartbroker-Kunde und wurde zum Wechsel zu Smartbroker+ aufgefordert. Das habe ich soweit auch gemacht. Doch damit begann wirklich das Übel. Die neue und tolle App hat weniger Funktionen, weniger Abfragemöglichkeiten und ist in Summe stark verbesserungswürdig. Ende Dezember 2023 habe ich eine Wertpepierorder in Auftrag gegeben. Hintergrund war, dass ich Gewinne mit 500€ realisieren wollte und so meinen noch vorhandenen Freistellungsauftrag nutzen wollte. Leider wurde die Order dann abends um 23:00 Uhr gelöscht. Ein Hinweis oder eine Information hierzu eriehlt ich nicht. Auf meine Anfragen seit dem 30.12.2023 erhielt ich bis zum heutigen Tage noch keine Rückmeldung.


    Meinen im alten Jahr eingereichten (erhöhten) Freistellungsauftrag wurde bis heute ebenfalls nicht erfasst. Man weiß gar nicht, ob es Smartbroker+ überhaupt noch gibt. Vermutlich wird eine Lösung nur im Wechsel möglich sein.

    Hallo mbg511,


    bei mir war der Sachverhalt sehr ähnlich:
    - Abschluss des Bausparvertrages erfolgte 08.08.1989 im Tarif F-Standard. Im August 2004 erfolgte eine Zusammenlegung mit einem anderen Vertrag und damit wechselte der Vertrag in Tarif F-Plus. Anders wäre die Zusammenlegung nicht möglich gewesen. Und in diesem Zusammenhang ist jetzt die ARB vom 22.02.1999 gültig. Dort seht in §1 Absatz 5 "...die Renditevariante FR können nur bei Vertragsabschluss gewält werden".


    Nach mehrmaligem Nachfragen habe ich die ABB per 22.02.1999 mit Fassung Juni 2016 erhalten. Leider kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen, wie damals die ABB geschrieben waren. Auch ich wäre dankbar, wenn jemand die ARB vom 22.02.1999 einstellen könnte.


    VG, Steffen74

    Hallo BSH Kunde,


    in Ihren Ausführungen zum Regelsparbeitrag informieren Sie darüber, dass Sie in dem Tarif Rendite gewechselt haben. Nachdem mein Vertrag als Tarif Standard aktuell läuft, habe ich bei der Bausparkasse den Wechselwunsch zu Tarif Rendite angefragt. Diese lehnt den Wunsch ab, der Tarif wäre ausschließlich zum Beginn möglich gewesen. Deshalb meine Frage, hat der Wechsel bei Ihnen funktioniert? Habe Sie mit einen Tipp?
    Danke und Grüße Steffen74

    Wer kann Licht ins Dunkel bringen?


    Zum Kauf eines Eigenheims soll eine langfristige Zinsbindung über ein Bauspardarlehen erfolgen. Guthaben im Bausparvertrag besteht nicht. Die Finanzierung erfolgt also über ein Vorausdarlehen. Parallel wird ein Bausparvertrag bespart, der dann zur Zuteilung das Vorausdarlehen zurückbezahlt. Im Anschluss erfolgt die Finanzierung also über das normale Bauspardarlehen.


    Wann erfolgt die Genehmigung des Bauspardarlehens bei folgenden Fällen:
    1. Die Finanzierung erfolgt über ein Vorausdarlehen bei der Bank/Sparkasse
    Zu welchem Zeitpunkt genehmigt die Bausparkasse das Bauspardarlehen - zum Zeitpunkt der Zuteilung oder bereits heute. Stellt dir vor, der Darlehensnehmer ist heute angestellt mit Top-Bonität. Zum Zeitpunkt der Zuteilung ist er selbständig - also hat eine schlechtere Bonität. Kann die Bausparkasse die Vergabe des Darlehens noch stoppen?


    2. Die Finanzierung erfolgt direkt über die Bausparkasse
    Kann die Bausparkasse zum Zuteilungszeitpunkt ihre Zusage zur Darlehensvergabe noch zurückziehen?


    Danke und Grüße Euch

    Hallo fredo47,
    das ist ein interessanter und guter Hinweis.


    Falls die Consorsbank allerdings auch diesen Schufa-Banken-Score-Wert nimmt, werde ich wieder abgedrängt.


    Auf der DAB - Seite habe ich mal nachgeschaut; Konten als Geschäftskonten werden nicht mehr angeboten ;-(. Vermutlich versuchen die, bestehende Kunden wie mich rauszudrücken. Jetzt wird ein "Schuh" draus. Perspektivisch werde ich mir also eine neue Bank suchen müssen. Ärgerlich. Hoffentlich versauen die mir jetzt nicht meine Schufaauskunft.


    Der Hinweis mit dem Tagesgeld ist gut. Meine Ehefrau hat das Angebot mit 1% für 12 Monate bereits angenommen, vielleicht sollte ich auch noch schnell zugreifen :-). Mit der Consorsbank gab es bis jetzt kein Problem ... aber wer weiß

    Achtung: Billig ist nicht Alles - für mich ist die DAB Bank kein zuverlässiger Geschäftspartner"


    Ende 2016 habe ich meine Konto der Einzelfirma bei der DAB Bank eröffnet; dabei habe ich einen Dispokredit mit 500€ und eine Kreditkarte mit einem Kreditkartenlimit von 2.500,00 € eingerichtet bekommen. Auf das Konto habe ich rund 4.000,00 € dauerhaft an Guthaben. Zusätzlich habe ich ein Tagesgeldkonto mit einem größeren Geldbetrag eröffnet. Soweit hat alles gut funktioniert.


    Dann habe ich ein weiteres, privates Girokonto eröffnet. Dabei habe ich den Standarddispokredit mit 500€ sowie die Kreditkarte wieder beantragt. Leider wurde mir beides abgelehnt. In einem ersten Schritt wurde begründet, dass mein Schufa-Banken-Score-Wert schlechter geworden ist. Nach Recherche und Abklärung stellte sich jedoch heraus, dass sich dieser Wert verbessert hat, vielmehr vergibt die DAB einem Neukunden maximal 5.000€ an Neukredit (also Dispo und Kreditkartenlimit).


    Über die Schufa habe ich meine Auskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz im März angefordert. Da mir die DAB mitteilte, dass sich mein Score-Wert massiv verschlechtert hat, hier die erfassten Meldungen:
    Vodafone-Mobilfunkvertrag für einen Handyvertrag, den ich bereits seit über 10 Jahre habe, Anfrage Kreditkarte bei der DAB, neuer Stromvertrag, Anfrage der FondsFinanz Maklerservice wg. Anbindung. Also in Summe keine Negativmeldungen.


    Per 25.08.2016 kündigte mir nun die DAB die nicht erhaltene Kreditkarte auf meinem Privatkonto. Auf Nachfrage wird mir bestätigt, dass ein Schreibfehler vorliegt. Vielmehr wird mir jetzt die Kreditkarte für mein Firmenkonto gekündigt. Ausschlaggebend hierfür sei der Schufa-Banken-Score-Wert.


    Als Geschäftspartner ist die DAB für mich sehr unzuverlässig:
    1. Warum verlässt sich die DAB ausschließlich auf den Schufa-Banken-Score-Wert, obwohl dieser Wert zum einen nicht aussagefähig ist und zum anderen die DAB mit mir bereits ein 3/4Jahr zusammenarbeitet.
    2. Meine Frage, ob die Kündigung der Kreditkarte, bei der Schufa gemeldet wird, wurde mir nicht beantwortet.


    Also Achtung bei der Zusammenarbeit mit der DAB Bank. Billig ist nicht Alles.