Beiträge von enma

    Hallo,


    Im Artikel zur Quellensteuer beschreiben Sie, wie ausländische Fonds von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren, speziell am Beispiel Irland. In den Verkaufsprospekten der irländischen iShares und db x-trackers ist jedoch Folgendes zu lesen:


    iShares, Kapitel "Besteuerung" auf Seite 102 (Hervorhebung von mir):

    Zitat

    Auf etwaige Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, die Fonds in Bezug auf ihre Anlagen (mit Ausnahme von Wertpapieren irischer Emittenten) erhalten, können in den Ländern, in denen die Emittenten der Anlagen ansässig sind, Steuern einschließlich Quellensteuern erhoben werden. Voraussichtlich wird die Gesellschaft nicht in der Lage sein, im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und solchen Ländern ermäßigte Quellensteuersätze in Anspruch zu nehmen. Daher können solche Quellensteuern als generell nicht erstattungsfähig angesehen werden, da die Gesellschaft selbst von Ertragsteuern befreit ist. Wenn sich diese Situation in Zukunft ändert und die Anwendung eines ermäßigten Satzes zu einer Rückzahlung an die Gesellschaft führt, wird der Nettoinventarwert der Gesellschaft nicht geändert, sondern die Rückzahlung auf die zum Zeitpunkt der Rückzahlung bestehenden Anteilinhaber anteilig verteilt.

    db x-trackers Kapitel "Besteuerung" Seite 96 (Hervorhebung von mir):

    Zitat

    Die Einkünfte und/oder Gewinne einer Gesellschaft aus von ihr gehaltenen Wertpapieren und Vermögenswerten unterliegen ggf. in den Staaten, in denen diese Einkünfte und/oder Gewinne anfallen, der Quellensteuer. Dabei profitiert die Gesellschaft möglicherweise nicht von niedrigeren Quellensteuersätzen, die auf Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und den betreffenden Staaten beruhen. Sollte sich dieser Umstand zu einem späteren Zeitpunkt ändern und es durch die Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes zu einer Steuererstattung an die betreffende Gesellschaft kommen, wird der Nettoinventarwert der Gesellschaft nicht neu ermittelt, sondern dieser Betrag den zum Zeitpunkt der Rückerstattung vorhandenen Anteilsinhabern anteilig zugewiesen.

    Wie passt das zusammen?