TARGOBANK:
Hallo zusammen,
habe aufgrund des BGH-Urteils aus Mai d.Js. am 6.7.14 mit Fristsetzung 30.7.14
die Targobank angeschrieben (normaler Brief an die Filiale) zwecks Rückzahlung
Bearbeitungsgebühr aus 2011 zzgl. Zinsen..
Am 21.7.14 hatte ich die Bearbeitungsgebühr auf meinem Konto und im August
kam erst der Antwortbrief vom 12.8.14 vom Beschwerdemanagement mti den üblichen
Floskeln "...Kulanz etc.". Zinsen wurden allerdings nicht gezahlt. Muss zu meiner
Schande gestehen, dass ich die auch nicht nachträglich nochmals angemahnt habe.
Am 14.11.14 habe ich nun per Einschreiben/Rückschein erneut Bearbeitungsgebühren
aus 2006 und 2007 sowie aus 2013 den Individualbeitrag eingefordert mit Terminsetzung
5.12.14
Also mal abwarten bzw. auch Konto im "Auge behalten".