Beiträge von Stammbus

    Alles schön und gut, aber was passiert eigentlich mit den Steuervorteilen, die man in den rückwirkenden Jahren beispielsweise bei einer Rürup-Rentenversicherung zur Teilfinanzierung der Prämien erhalten hat. Werden diese nicht gegengerechnet, d.h. wird das Finanzamt nicht rückwirkend sämtliche betroffenen Steuerbescheide neu berechnen und mir den Differenzbetrag (zuzügl. 6 % Zinsen) in Rechnung stellen? Der Versicherer kann das ja nicht gegenrechnen, weil er nicht weiß, welche Steuervorteile ich hatte.


    Eine seriöse Rechnung müsste die Rückgewähr dieser Steuervorteile doch einschließen.