Beiträge von kawi

    Bei einer Namensänderung sind Banken grundsätzlich gesetzlich verpflichtet die Unterschriftskarten zu erneuern (Abgabenordung). Diese müssen für jedes Konto neu erstellt werden. Die hier genannte Sparkasse hat also völlig recht und handelt im Kundeninteresse, weil Ertrag gibt es für die Erneuerung der Unterschrift für die Sparkasse nicht. Kundennutzen wird durch mehr Sicherheit geschaffen. Übrigens hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht.


    Auch ändert sich so manches durch eine Heirat. Der neue Ehegatte sollte vielleicht Vollmacht bekommen, das Erbrecht ist durch die Heirat plötzlich ein anderes und der Güterstand ist auch plötzlich neu. Es gelten andere Freistellungsgrenzen, ein gemeinsamer Freistellungsauftrag macht vielleicht Sinn usw.. Von Mücke zum Elefanten oder Verkäufer statt Berater - keine Spur. 30 Minuten sollte man dafür schon mal investieren.