Beiträge von HelenLG

    Hallo!


    Ich bin gerade in der gleichen Situation: die Behörde hat meinen Widerspruch abgelehnt mit der Begründung dass das Elterngesetz eine neue Fassung seit 01.01.2015 hat und die vorherigen Urteile bzgl. variablen Gehaltsbestandteilen sind deshalb nicht maßgeblich. Kollegin mit der gleichen Gehaltsstruktur hat vor fast 2 Jahren den variablen Teil noch voll angerechnet bekommen, bei mir geht's nicht weil das Gesetz erneuert worden ist. Sehr unfair und kann doch nicht ernsthaft im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein...
    Ich werde jetzt dagegen klagen. Es wäre interessant, ob bereits ähnliche Klagen laufen oder gelaufen sind und der Ausgang.