Beiträge von sonic

    Aufgrund Ihrer Nebentätigkeit während der Arbeitslosigkeit sind Sie jedoch versicherungsfrei. Daher zählt diese Tätigkeit auch nicht zur Erfüllung der Anwartschaftsfrist.

    Genau der Punkt ist mir unklar.


    Bin ich wirklich während der gesamten Arbeitslosigkeit versicherungsfrei oder nur während der Zeit in der ich Arbeitslosengeld 1 beziehe (so würde ich nämlich den § 27 Abs. 5 SGB III verstehen: "Versicherungsfrei sind Personen, die während einer Zeit, in der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, eine Beschäftigung ausüben." )?


    Die Anrechnung der Nebentätigkeit auf die Anwartschaftszeit würde ja auch eine Rolle spielen bei der Frage wie lange ich bei einer zukünftigen Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld beziehen kann.

    Hallo,


    mich würde interessieren, ob ich durch eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit (weniger als 15 Stunden die Woche) einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerbe.


    Wenn ich es richtig verstehe, müssen nach § 27 Abs. 5 SGB III solange ich Arbeitslosengeld beziehe keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Ich erwerbe also auch keine neuen Ansprüche.


    Nach dem Auslaufen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld müssen für die Nebentätigkeit aber wieder Beiträge gezahlt werden und ich erwerbe neue Ansprüche.


    Wenn ich also ein Jahr arbeitslos gemeldet war, die Nebentätigkeit ausgeübt habe und keine Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hatte, kann ich erneut Arbeitslosengeld beantragen, oder?