Beiträge von gstarost

    Guten Tag,


    mein Lebensgefährte war viele Jahre in einer PKV. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten kündigte man ihm den Versicherungsschutz.
    Ich lernte ihn in der Zeit kennen als er keine Krankenversicherung besaß. Als ich davon erfuhr, war er bereits ca. 7 Jahre ohne Krankenversicherung.
    Dies auch nur, weil er krank wurde und er es mir beichtete. Daraufhin setzten wir gemeinsam alle Hebel in Bewegung, dass er wieder eine PKV hat.
    Wir kämpften gegen Windmühlen an. Niemand wollte ihn nehmen. So setzte ich mich mit seiner "alten" PKV in Verbindung. Nach ganz viel Papierkram
    und eines Prämienzuschlags von 11.531,69 € nahm diese ihn wieder auf zu einem relativ hohen Beitrag (665,29 €) und auch nur zum Basistarif. Wir waren
    vorerst froh über den Wiedereintritt. Dieser begann im Februar dieses Jahres.


    Meine Frage ist nun, was ist mit seinen erworbenen Rechten aus der Vorzeit und der Alterungsrückstellung? Bleibt diese bestehen, da ihn die "alte"
    Versicherung wieder aufgenommen hat und er einen Prämienzuschlag leistete. Und hat er das Recht, innerhalb der Versicherung den Tarif zu wechseln?


    LG