#Alle,
ich glaube ich habe nun verstanden. Eine nächste Steuerbescheinigung liegt demnächst an. Wenn dann noch anders entschieden worden ist, klingel ich hier noch einmal an.
Allen nochmals vielen Dank und viel Spaß beim Vorweihnachtstreiben.
#Alle,
ich glaube ich habe nun verstanden. Eine nächste Steuerbescheinigung liegt demnächst an. Wenn dann noch anders entschieden worden ist, klingel ich hier noch einmal an.
Allen nochmals vielen Dank und viel Spaß beim Vorweihnachtstreiben.
Ohje, ich sag dazu mal lieber nichts, außer absolut falsch und unwissend.
Das absolut falsch und unwissend macht mir Sorgen..
Heißt 237 x 12 = 2844 pA bleiben für alle Folgejahre steuerfreier Abzug von der Bruttorente.
Vielen Dank für die Auskunft
Nettes Grüßle Pillepalle
Person erhält erstmalig im Dezember 2017 Bruttorente 908,6 Euro. FA erklärt:
Jahresbetrag der Rente: 908
ab steuerfreier Teil der Rente: 237
Steuerpflichtiger Teil der Rente: 671
Im Folgejahr bleibt die Rentenhöhe bis 30.Juni unverändert (6x908,60=5451,6), ab 1.Juli Erhöhung auf 938,66 (6x938,66=5631,96).
Jahresbruttorente für 2018 = 11083,56. Frage. Wie lautet die Errechnungsformel für den steuerfreien Teil der Jahresrente 2018 und Folgejahre?
Wirkt die MWS-Senkung auf die monatlichen Ratenzahlungen? Und was passiert mit der Schlussrate?
Nun, ich bin froh, hier gelandet zu sein. Und wieder ein großes Dankeschön. Frei nach dem Motto 'Der Papa wird's schon richten' werde ich Stück für Stück an diese Sache herangehen. Ich habe ja dieses Problem gleich im Doppelpack. Beide Töchter sind Krankenschwestern. In zwei verschiedenen Städten in Ost und West in zwei verschiedenen Welten.
Da ist wichtig Fachwissen zu zeigen und dafür gibt es ja dieses Forum und nette Leute, welche gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich komme sicher noch öfter drauf zurück.
Bis dahin nochmal vielen Dank und nette Grüße
pillepalle
Hallo muc, vielen Dank für die Antwort. Die Anfrage galt für eines meiner Kinder. Und wie die jungen Leute so sind machen sie um alles was kompliziert erscheint einen großen Bogen. Komplizierte Sätze in den Steuererklärungen sind ja wohlweislich für diesen "Bogen machen" erfunden. Einer ist dabei immer der Lachende, und so verdient Vater Staat an der Bequemlichkeit seiner Bürger.
Heute ist es für mich sogar unmöglich eine Gehaltsabrechnung für eine Krankenschwester nachzuvollziehen. Die ist schon so kompliziert und lässt den Beginn einer Steuererklärung schon fehlschlagen. Die Frage, wie hoch ist dein Jahresbrutto, kann nicht ohne weiteres beantwortet werden. Ist allerdings ein anderes Thema.
Nochmals Danke
pillepalle
Bin hier noch neu und möchte eine erste Frage stellen:
Wenn man weitere Einkünfte neben dem Normal Lohn bezieht, heißt es eine Steuererklärung wird Pflicht. Gilt das nun auch für Einkünfte, Zinsen, Dividenden, welche weit unter den Freibeträgen (Ledige ca. 801,00€) liegen?
Beispiel: Bruttolohn/ Gehalt pA = 23.000,-. Einkünfte aus Dividenden pA = 105,-€. Zinsen pA = 22,-€. Die Zahlen sind nur Etwa angaben. Deutlich wird der Freibetrag unterschritten. Besteht trotzdem Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung?
Freue mich auf Antworten