Beiträge von Zivko

    Ehevertrag definitiv ja. Bin seit 7 Jahren verheiratet. Warum Ehevertrag?
    Ganz einfach ich sehe den Ehevertrag als eine faire Sache für beide Parteien an. Falls der worst case eintritt, hat keier einen Nachteil und alles ist fair geregelt.


    Aussagen wie "man merkt schon ob man den richtigen Partner gefunden hat" oder ähnliche kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Tatsache ist wir sind alle Menschen und keiner von uns ist Gott und kann in die Zukunkt blicken. Wir wissen nicht einmal wie die Welt morgen aussehen wird. Man redet sich nur gerne ein manche Dinge zu wissen oder unter Kontrolle zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist.


    Fakt ist ich liebe meine Frau über alles und bin seit 7 Jahren glücklich verheiratet. Den Ehevertrag möchte ich jedoch nicht missen und zwar um unser beider Willen. Somit entsteht keinem ein Nachteil im schlimmsten Falle (den ich niemandem wünsche).


    Fakt ist nämlich, dass Scheidungen (welche nicht durch Eheverträge geregelt sind) ganze Leben zerstören können. Und zwar nicht nur Emotional (wie das eine Scheidung immer kann) sondern eben auch finanziell und somit nachhaltig. Also warum dieses unnötige Risiko eingehen?

    Hallo liebe Mitglieder,


    vor einiger Zeit war das noch üblich: Der "Mann von der GEZ" schaut vorbei, um zu überprüfen, ob Sie ein Gerät anzumelden haben. Mit all dem soll ab jetzt Schluss sein. Denn seit einigen Monaten erhebt die GEZ die Gebühren über einen Pauschalbetrag pro Haushalt.


    Damit soll gewährleistet sein, dass jeder Haushalt dazu beiträgt, dass es öffentliche Rundfunk-Angebote gibt. Ist das fair? Dass auch die zahlen müssen, die keine Empfangsgeräte haben? Oder ist das in Zeiten, in denen so gut wie jeder einen Internetzugang hat, eigentlich nur die logische Schlussfolgerung?


    Also ich für meinen Teil habe die Meinung, dass diese Angelegenheit nicht nur unfair ist, sondern zum Himmel schreit. Es sollte ja wohl kein Problem sein die öffentlich rechtlichen Sender (alles was dazugehört) zu verschlüsseln, so dass auch nur jeder zahlen muss, der diese Sender auch sehen will !!!


    Das ist ja wohl eine Frechheit, dass mir aufgezwungen wird eine Abgabe zu leisten nur weil ich einen eigenen Haushalt habe !!!


    Ich denke jeder sollte das Recht haben frei zu bestimmen welche "Dienste" er in Anspruch nehmen möchte und welche nicht. Wird einem diese Entscheidung abgenommen sieht mir das nicht nach einer Demokratie aus sondern nach Abzocke.


    Ein guter Anwalt wird nicht sofort klagen sondern erst einmal versuchen das ganze Geschehen außergerichtlich zu regeln (Zeitersparnis für dich, Kundenerhalt für die Bank, alle sind zufrieden). Erst wenn er keine Möglichkeit sieht, das Thema außergerichtlich zu klären wird er dir zur Klage raten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast empfehle ich dir von Anfang an einen Anwalt einzuschalten. Bei deiner beschriebenen Konstellation scheint es ja relativ eindeutig zu sein und du hast villeicht Glück und kriegst die ganze Sache schnell und außergerichtlich vom Tisch. Hoffe ich konnte etwas helfen :)


    Ich weiß nicht wie man so viel Quark auf eine einzige Scheibe Brot bekommt wie Sie aber Ihre Ausführungen sind mehr als lächerlich. Selbstverständlich kommen die ganzen erfolgreichen Widerrufe meist nicht ans Licht. Warum?Ganz einfach "Schweigepflichterklärung". Ihr sogenannter "Bekannter" der angeblich bei der Ing Diba arbeitet, erzählt genauso Käse. Es gibt mehr als nur ein paar Fälle bei denen die Banken eingelenkt haben und Ihren Kunden den Zinssatz angepasst haben, nachzulesen auf diversen Seiten. Man muss nur mal für ca. 5 Minuten recherchieren was Sie anscheinend nicht getan haben.


    Prinzipiell sollte man bevor man seinen Senf zu irgendetwas abgibt, sich damit befassen und nicht nur auf Grund von Erzählungen anderer (Golfkollegen, Bänker) sich eine Meinung bilden und diese auch noch so verpacken, als wäre man ein "Kenner".


    Übrigens zu Ihrem Satz: "Hochkarätige Anwaltskanzleien im Grossraum Düsseldorf haben zwar teilweise kleine Abweichungen zum BGH urteil festgestellt, aber mehr oder weniger abgeraten, dagegen vorzugehen, vor allem wenn es sich um vermietete Objekte handelt."


    Der Sinn einer vermieteten Immobilie (Kapitalanlage) ist es, so viel wie möglich steuerlich geltend zu machen. Warum sollte man also einen Baufinanzierungskredit widerrufen, wenn dieser genau den angestrebten Sinn und Zweck erfüllt? Höherer Zinssatz bedeutet mehr Zinszahlung und somit mehr Abschreibung. Des weiteren raten Anwälte warscheinlich aus einem ganz anderen Grund dazu bei vermieteten Objekten nicht dagegen vorzugehen. Meiner Einschätzung nach bzgl. der Rechtsschutzversicherung, da in diesen meist vermietete Objekte ausgeschlossen sind und man somit in Vorleistung gehen muss.


    Hat man eine Rechtsschutz an der Hand kann man ohne Probleme gegen die Bank vorgehen und muss keinen Penny aus der eignen Tasche zahlen. Wo ist also das "Problem" bzw. der "Wind um nichts"?


    Sehe ich auch so. Nur habe ich leider die persönliche Erfahrung gemacht, dass die Sparkasse Ihren Fehler nicht einsehen möchte und auf die Erfüllung des Vertrages pocht. Das ist leider bei mir die Realität. Nichts zu sehen von einem rationalen Umgang (leider).

    Henning:


    Man darf nicht vergessen, dass die Bank sich diesen Run selbst zuzuschreiben hat. Wer Fehler macht wird dafür bestraft bzw. muss dafür gerade stehen. Das sollte man schon im Kindesalter lernen. Fakt ist hier handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung nicht um eine freundschaftliche. Zahlt man der Bank die Raten nicht pünktlich wird man schnell daran erinnert, dass es sich nicht um eine freundschaftliche Beziehung handelt (Mahnungen, Zwangsvollstreckungsandrohung etc.).


    Des weiteren gibt es endlos Beispiele, in denen sich die Banken oder Bausparkassen schon mehr als fragwürdig verhalten haben (Kündigung von Bausparverträgen anlässlich des derzeitigen Zinsniveaus etc.). Wie sie sehen können, geht es den Banken und Bausparkassen selbstverständlich darum Geld zu verdienen und wirtschaftlich zu sein.


    Warum sollte also der Normalbürger nicht ebenso von diesem "Vorgehen" Gebrauch machen?Dürfen das etwa nur Banken und Sparkassen oder sonstige Institute?


    Diese Möglichkeit bestünde dem Normalbürger doch überhaupt nicht, wenn die Banken und Sparkassen keine "Fehler" gemacht hätten. Mache ich einen Fehler bei der Arbeit, bekomme ich genauso einen auf den Deckel so ist das nun mal.


    Außerdem sind Banken und Bausparkassen keine Wohlfahrtsorganisationen die Ihnen Geld schenken, sonder sie werden sehr gut dafür entlohnt.


    Somit zu meinem Fazit: Es wird niemandem etwas geschenkt heutzutage also haben Sie bitte Verständnis dafür, dass mir die ganzen Finanzinstitute absolut 0,0 leid tun, denn ich tue denen genauso wenig Leid sollte ich meine Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht nachkommen.

    Hallo zusammen,
    es stellt sich mir folgende Frage.
    Ich habe in den letzten 6-7 Jahren mehrere Kleinkredite abgeschlossen und wurden im Nachhinein 2x von unterschiedlichen Banken ausgelöst und somit übernommen.
    Wenn die Kredite im einzelnen abgeschlossen sind, habe ich dann trotzdem einen Anspruch auf die gezahlten Gebühren?


    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas


    Spielt überhaupt keine Rolle ob der/die Kredit/Kredite abgelöst wurden oder nicht. Du hast eine zu Unrecht erhobene Gebühr bezahlt, die dir selbstverständlich auch nachträglich noch zusteht (natürlich nur falls nicht verjährt, aber laut deiner Angabe ist dies noch nicht der Fall).


    Du solltest jedoch aufpassen da deine Anprüche laut deiner Beschreibung (letzte 6-7 Jahre) am 31.12.14 verjähren !!..


    Also müsstest du schleunigst aktiv werden !!


    Solange Sie die Darlehensraten monatlich begleichen, kann die Bank Ihnen nicht einfach den Darlehensvertrag kündigen. Es müssen wichtige Gründe vorliegen wie Zahlungsverzug etc..


    Prinzipiell sollten Sie sich erst einmal um eine Anschlussfinanzierung kümmern, bevor Sie weiter tätig werden. Habe Sie diese in der Tasche können Sie sich beruhigt an die Bank wenden.


    Es zu versuchen sich mit der Bank zu einigen (außergerichtlich) ist immer von Vorteil (Zeitersparnis, Geschäftsbeziehung bleibt intakt etc.). Sollte Ihre Bank nicht willens sein Ihnen entgegenzukommen (selbstverständlich nur bei einer tatsächlichen fehlerhaften Widerrrufsbelehrung), bleibt Ihnen nur der Weg des förmlichen Widerrufs.


    Prinzipiell rate ich Ihnen, sollten Sie sich dazu entscheiden gegen die Bank vorzugehen, einen Anwalt zu nehmen. Dieser betreut Sie fachmännisch und bei bestehender RSV i.d.R. kostenfrei für Sie.


    Letztendlich ist das natürlich jedermanns eigene Entscheidung die zu treffen ist. Normalerweise lohnt es sich ungemein bei abgeschlossenen Krediten vor einigen Jahren, da die Prozente damals weitaus höher waren als dies heute der Fall ist.


    Wie gesagt die Erfolgsrate ist sehr hoch. Trotzdem muss man Zeit, Nerven und Hertblut investieren. Aber wie sagt man so schön, es sind die lohnenswerten Dinge im Leben für die es sich zu kämpfen lohnt :)


    In diesem Sinne viel Glück Ihnen !


    Dein Kredit aus 2003 ist leider schon verjährt. Stand heute kannst du alle Forderungen innerhalb der letzten 10 Jahre einfordern (taggenau). Das heisst heute um 00:00 verjähren alle Ansprüche aus einem Vertrag der am 27.11.2004 geschlossen wurde.

    Bei mir hat die Sparkasse eine gütliche Trennung ausgeschlagen. Die sind standhaft der Meinung, dass die Widerrufsbelehrung wasserdicht ist. Daher wird mein Anwalt heute noch den förmlichen Widerruf erklären. Bin gespannt wie es weitergeht. Eines ist sicher egal welches Angebot ich von der Bank noch bekommen sollte, werde ich es definitiv ausschlagen. Die meinen auch die können mit dem "Normalbürger" den Hans machen. Ne ne nicht mit mir !

    Bei mir gibts heute nen Geldeingang zu verbuchen. Am 05.11 per Mail geltend gemacht, am 18.11 Schreiben bekommen mit der Auszahlungsankündigung, heute BG inkl. Zins auf dem Konto.


    Ich muss schon sagen ich bin etwas überrascht. Es geht zwar nur um 1000€ aber immerhin, kein hin- und her, keine unnötigen vertröstenden Schreiben, keine Tricks. Großes Lob an die FGA Bank.

    @Axel, das wird nichts bringen, denn der MB von der Seite wird als Barcode ausgedruckt und muss postalisch zum Zentralen Mahngericht geschickt werden...


    Ich denke es geht den meisten hier explizit um die genauen Eingaben, die man tätigen muss. Nicht um deinen Mahnbescheid an sich ;). Wer ist gesetzlicher Vertreter, Anspruchskatalog (was auswählen) etc.


    Zumindest sind das mal die Sachen, die mich etwas verwirren.


    hast du den Mahnbescheid selbst erstellt?...wenn ja wäre es überragend wenn du einen davon (natürlich mit geschwärzten persönlichen Daten) zur Verfügung stellen könntest. Da würden sich viele darüber freuen.


    Nachhaken lohnt sich immer da du ja im Recht bist !!!...Einfach noch einmal einen Brief hinschicken mit Verweis auf deinen Fall und direkt erwähnen sollte die Sache nicht binnen (Frist setzen) erledigt sein, sehen sie dieses Schreiben als eine "Vorstandsbeschwerde" an und auch ankündigen, dass du einen Anwalt einschalten wirst. Meist werden die erst tätig sobald man denen die Pistole auf die Brust setzt.

    tanja: verwundert dich das?...die ganzen Geldinstitute die jetzt mit Anfragen überschüttet werden verhalten sich doch genau so wie die Banken beim Thema Widerrufs-Joker...ist doch immer das gleiche wird von dem "Normalbürger" etwas gefordert muss er sofort springen sonst hagelt es Mahnungen und es werden Bearbeitungsgebühren, Verzugsgebühren etc. draufgepackt. Ist dem "Normalbürger" gegenüber jemand etwas schuldig (ob Bank, Versicherung oder wer auch immer) wird nur sehr träge darauf reagiert (selbstverständlich mit dem Hintergedanken, dass sich viele abspeisen lassen und nicht die Lust haben oder sich die Zeit nehmen das bis zum Ende zu verfolgen). So fahren diese Gauner eben am besten (in ihrem Sinne natürlich) und deswegen machen sie das auch so. Ist eine mega Frechheit aber so ist eben das System. Bleibt nur hartnäckig sein und nicht zurückweichen und vor allem Geduld ;)

    Asaliah: prinzipiell denke ich nicht das es sinnvoll ist diese Textstelle leer zu lassen. Denn im Endeffekt nennst du deine Forderung nicht wirklich, wenn du diese Stelle blank lässt. Lieber falsch ausgefüllt als garnicht wäre da meine Devise. Selbstverständlich werden deine Forderungen zwar überprüft, wie das jedoch aussieht wenn man die Textstelle komplett blank lässt kann ich nur vermuten (ich vermute das Teil wird in die Tonne geschmissen).


    Ich würde einfach warten bis du die Unterlagen von der Bank bekommen hast und dann deine Ansprüche geltend machen. Da du die Verträge zwischen 2007-2012 geschlossen hast, brauchst du keine Angst vor der Verjährungsfrist haben.

    hetfield: Sehe ich genau so. Nur ich glaube es ist allgemein bekannt, dass die Banken wesentlich besser fahren (finanziell gesehen) indem sie einfach erst einmal alles ablehnen was sich auftut und die "Hartgesottenen" selektiert. Diese machen nämlich einen sehr geringen Prozentanteil aus und mit denen einigen die sich dann auch.


    Die Mehrheit hat nämlich immer noch nicht genug Mut oder die finanziellen Mittel dazu, gegen die Banken vorzugehen.