Ibanez: wie gesagt keine Ausschlußklausel greift als auch keine Klausel die besagt, dass nur gerichtliche Auseinandersetzungen versichert sind. Sie berufen sich lediglich darauf, dass der Pflichtverstoß vor dem Abschluss der Versicherung in Form der falschen Belehrung gelegen haben soll.
Wie gesagt für mich absolut unverständlich, vor allem da ich mittlerweile nicht mit "Sachbearbeitern" korrespondiere, sonder mit dem Vorstand. Dieser ist jedoch anscheinend genau so minderbemittelt wie manche Sachbearbeiter.