Beiträge von Zivko

    Ibanez: wie gesagt keine Ausschlußklausel greift als auch keine Klausel die besagt, dass nur gerichtliche Auseinandersetzungen versichert sind. Sie berufen sich lediglich darauf, dass der Pflichtverstoß vor dem Abschluss der Versicherung in Form der falschen Belehrung gelegen haben soll.


    Wie gesagt für mich absolut unverständlich, vor allem da ich mittlerweile nicht mit "Sachbearbeitern" korrespondiere, sonder mit dem Vorstand. Dieser ist jedoch anscheinend genau so minderbemittelt wie manche Sachbearbeiter.

    Sam die begründen ihre Ablehnung so:
    Der erste Pflichtverstoß der Bank liegt in der fehlerhaften Belehrung über das Widerrufsrecht.


    Diese Argumentation steht zwar meiner Meinung nach vollkommen entgegen der Rechtsprechung, aber ich bin ja "nur" ein normal sterblicher und kein "Rechtsverdreher".


    Mein Anwalt ist an der Sache schon dran. Werde berichten wie es ausgeht :)

    Sam: Erst mal danke für deine Antwort :)...die Urteile sind mir geläufig das Problem ist nur meine Versicherung weigert sich trotz Hinweis auf diese besagten Urteile...und es handelt sich nicht um einen Neubau sondern um eine Bestandsimmobilie die ich gekauft habe und selbst nutze, daher kein Auschlussgrund...


    Ich sehe es einfach nicht ein da klein bei zu geben da ich seit mehreren Jahren Beiträge zahle und die sich nun richtig "klischeemäßig" rauswinden wollen. Aber nicht mit mir ;)