Ich hätte da auch noch einen Fall und hätte gerne gewusst, ob meine Überlegungen stimmig sind.
1. Ordnung Mutter (Erblasser1) => Sohn => Enkel.
Erblasser1 verstorben => Sohn (Erblasser2) erbt gemäß Testament=> Erblasser2 gestorben => Enkel (Erblasser3)
2.Ordnung gibt es noch 2 Schwestern von Sohn (also 2 Töchter von ursprünglichen Erblasser1)
Frage: Nun verstirbt Enkel (Erblasser3. Wer erbt von Enkel (Erblasser3)
I. Ohne Testament von Erblasser3, wie gehts weiter => Es gibt noch wie gesagt
a) Ex-Frau von Erblasser2 (also Mutter von Erblasser3, hatte bei Scheidung jeden Anspruch gegenüber Erblasser2 abgeben),
b) Halbschwester von Erblasser3 (Enkel)
c) Schwester1 und/oder Schwester2 von Erblasser2 (Sohn)
II. Mutter von Erblasser3 als Alleinerbin bestimmt. Geht das, oder hat die Halbschwester gegenüber Erblasser 3 noch Ansprüche offen?