Hallo - ich renoviere gerade meine ETW und werde voraussichtlich erst 2015 fertig. Bislang habe ich mich an diesem Artikel orientiert. http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/. Doch nun habe ich folgende Informationen gefunden. http://www.meineimmobilie.de/g…i-energetischer-Sanierung. Wenn meine letzte Rechnung im Januar beglichen wird, die Änderung aber erst im Februar in Kraft tritt - kann ich meine Handwerkerkosten dann noch voll absetzen oder wird die Neuerung auch rückwirkend für Januar 2015 in Kraft treten?
Liebe Grüße