Beiträge von richy71

    Zitat

    zu 'richy71' von heute


    Beachten Sie aber, dass verjährungshemmende Maßnahmen notwendig sind, sollte die Bank bis zum 31.03.2015 bzw. 31.05.2015 (welches Datum nennt die Bank, Sie geben einmal 31.03. und einmal 31.05.2014 an?) nicht gezahlt haben.


    Vielen Dank für den Hinweis. Richtig ist natürlich der 31.03.2015. Da habe ich mich vertippt.

    Hallo zusammen


    habe am 03.11. 2 Schreiben rausgeschickt mit der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren aus 2 Auto-Krediten.
    Als Frist habe ich 2 Wochen angegeben.


    1. BMW Bank: Heute Brief erhalten in dem Sie mich vertrösten weil im Moment soviel los ist! Was mich hier interesiiert ist folgende Passage:


    "Wir werden nach Prüfung des Sachverhalts umgehend auf Sie zukommen und Ihnen die gemäß BGH-Urteil vom 28.10.2014 nichtverjährten Ansprüche im Zeitpunkt des Zugangs ihres Schreibens ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erstatten; für diese nicht verjährten Ansprüche verzichten wir auch auf die Einrede der Verjährung bis zum 31.05.2015."


    Ich verstehe das so, das die Verjährung in meinem Fall nicht am 31.12.2014 endet sondern durch dieses Schreiben von BMW auf 31.03.2015 verlängert wurde? Richtig? Hier muss ich jetzt nichts weiter (erstmal) unternehmen?


    2. FGA Bank (Fiat): Gleich weggeschickt (Einwurfeinschreiben) wie bei der BMW Bank. Bis heute noch keine Reaktion!
    Hat hier irgendjemand schon Erfahrungen gemacht?


    Danke
    Gruß
    richy