Vielen Dank für die bisher eingebrachten Beiträge zu diesem Thema. Zusammenfassen haben sich viele gegen den Erwerb einer Immobilie ausgesprochen, doch die eigentliche Frage hinsichtlich der dreifachen Förderung in dem genannten Szenario blieb weitestgehend unbeantwortet. In der Zwischenzeit konnten wir die von uns gestellten Fragen auflösen und möchten die Erkenntnisse in Bezug auf unser Szenario hier kurz beleuchten.
- Für die Riester-Förderung dürfen die Sparbeträge für die Inanspruchnahme von Wohnungsbau-Prämie und der Arbeitnehmersparzulage nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht hinzugezogen werden. Das heißt, zu den genannten 1.494 € müsste das Ehepaar noch zusätzlich für die vollen Riester-Zulagen erforderliche Summe aufbringen.
- Die Kindererziehungszeiten haben einen Einfluss auf die Höhe der Eigenbeiträge. Befindet sich ein Ehepartner in der sogenannten Kindererziehungszeit ist er/sie unmittelbar förderberechtigt. Er/sie erhält die Kinderzulage gut geschrieben und darf diese zur Berechnung des Eigenbeitrages (sprich 4% vom Vorjahresbrutto - Grundzulage - Kinderzulage) verwenden. Bei geringem oder keinem Einkommen resultiert sich ein sehr geringer oder negativer Eigenbeitrag, daher greif hier der sogenannten Sockelbetrag von 60€. Der andere Ehepartner darf demzufolge nur seine Grundzulage zur Ermittlung des Eigenbeitrages hinzuziehen.
Anders verhält es sich, wenn der eine Ehepartner zu den mittelbar förderberechtigtem Personenkreis angehört (wie z.B. Hausfrauen/-männer, die nicht in Kindererziehungs-/Elternzeit sind, freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, Bezieher einer Altersrente, Studenten, geringfügig Beschäftigte, die auf Antrag von der ab 2013 geltenden Versicherungspflicht befreit worden sind). In solchen Fällen darf der andere (unmittelbar förderberechtigte) Ehepartner neben der eigenen Grundzulage die seines Partners sowie der Kinder für die Ermittlung des Eigenbeitrages verwenden.
Unter Beachtung dieser und andere Aspekte (wie das Wohnförderkonto oder der geringe Anteil der geförderten Summe an der Gesamtfinanzierung für eine Immobilie) haben wir uns bewusst gegen das Wohn-Riester entschieden. Stattdessen ziehen wir derzeit in Erwägung, einen regulären Bausparvertrag (bei Alte Leipziger) und Sparplan für Aktienfonds (bei DWS) abzuschließen.