Beiträge von ecl
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@muc hat dass richtig erkannt.
Zitat von @mucSie sind bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V
Ich gehe davon aus dass meine Werkstudententätigkeit nicht als erste Beschäftigung zählt (da ich diese unter 20 Wochenstunden betreibe)?!
Danke für die Antworten!
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Hallo Herr Gamper,
danke für Ihre Antwort. Mir ging es speziell um die erwähnte Sonderregelung. Ich werde höchstwahrscheinlich die ~65.000 Euro in einem Angestelltenverhältnis überschreiten. In den beiden Dokumenten konnte ich keinen Hinweiß auf die Rückkehrmöglichkeiten nach dem Studium finden.
Haben Sie speziell dazu noch Informationen?
Danke & viele Grüße!
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Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit Student und komme jetzt in mein 15. Semester. Ich überlege mir in die PKV zu wechseln da ich dort ~60 Euro weniger pro Monat zahlen würde.
Nun sorge ich mich darum ob ich nach dem Studium wieder in die GKV wechseln kann. Dazu schreibt Finanztip:Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Sie nach dem Studium als Angestellter arbeiten. Waren Sie zuvor gesetzlich versichert, können Sie das auch weiterhin bleiben. Wer als Student privat versichert war, kann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In den meisten Fällen ist die GKV zunächst die bessere Option. Selbst ein Einstiegsjahresgehalt über der Marke von 56.250 Euro (2016) steht dem nicht im Weg: Wer zuvor noch nicht voll berufstätig war, kann sich dank einer Sonderregelung auch gesetzlich versichern.
Diese Sonderregelung finde ich aber in den entsprechenden Gesetzen nicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.htmlWeiß hierzu jemand genaueres?
Danke für eure Antworten!