Vielen Dank für die guten Hinweise. Das hilft mir weiter!
Beiträge von Vanatic
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Ja, ich weiß auch nicht, welche Versicherungsarten alle auf die Mieter umgelegt werden können und was mein Vermieter genau abgeschlossen hat. Ich werde mir die Rechnung des Versicherers vorlegen lassen. Vielen Dank jedenfalls.
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Vielen Dank, Glas und Haftpflicht muss das nicht jeder Mieter privat abschließen?
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Hallo,
in meiner Nebenkostenabrechnung bin ich über hohe, stark gestiegene Versicherungskosten gestolpert. Auf mich entfallen danach 600 Euro im Jahr. Meine Wohnung misst 74 qm.
Was mich interessieren würde:
Kann es sein, dass meine hohen Versicherungskosten mit der gemischten Nutzung des Hauses (sieben Wohn- und zwei Gewerbeeinheiten) zusammenhängen?
Was zahlen andere Mieter jährlich für die Versicherungen, die der Vermieter für das Wohnhaus abschließt? Sagen wir bei einer Wohnung zwischen 60 und 90 Quadratmetern.
Vielen Dank für Antworten!
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Hallo,
ich bin seit Kurzem arbeitslos und habe Anspruch auf Arbeitslosengeld I..
Übernimmt die Arbeitsagentur - zusätzlich zum Arbeitslosengeld - auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung?Wenn ja, werden die Beiträge direkt an meine Krankenversicherung gezahlt bzw. an die Rentenversicherung?
Oder erhalte ich das Geld, um es dann weiterzuleiten?Ich bin übrigens seit Langem privat krankenversichert und älter als 55, sodass ich nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann.
Ich habe mich heute mit den oben genannten Fragen an die Hotline der Arbeitsagentur gewandt, aber keine exakte Auskunft erhalten.
Vielleicht weiß einer von euch Bescheid. Schon jetzt vielen Dank für eure Unterstützung! -
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Hallo, ich bin privat krankenversichert, seit Kurzem arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld.
Was passiert, wenn ich längere Zeit krank werden sollte? Sechs Wochen lang zahlt ja dann wohl die Arbeitsagentur weiter.
Aber was passiert danach? Habe ich Anspruch auf Krankengeld gegenüber meiner privaten Krankenkasse?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Danke, das hat gut geklapt hier.
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Ja? Also ist es völlig egal, wann die Behandlung war und wann die Rechnung gestellt wurde?
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Hallo, ich habe eine Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit einer aufwendigen Zahnbehandlung.
In welchem Jahr kann ich Behandlungskosten und Zahnersatz, die nicht von meiner Krankenversicherung übernommen werden, absetzen?
In dem Jahr, in dem die Behandlung durchgeführt wurde?
In dem Jahr, in dem die Rechnung für die Behandlung gestellt wurde?
Oder in dem Jahr in dem ich die Rechnungen tatsächlich bezahlen werde?
Hintergrund: Ich überlege einen Teil der Behandlung auf das nächste Jahr zu verschieben, damit ich 2017 über die zumutbare Belastung komme.
Das wäre aber nur notwendig, wenn es für das Finanzamt bei der Anerkennung meiner Kosten darauf ankommt, dass Behandlung und Rechnungsstellung im Jahr 2017 erfolgt sind.Vielen Dank für eure Hilfe!