Beiträge von Andreas123

    Hallo RaphaelP,


    vielen Dank für die Antwort. Genau ihr letzte Absatz ist der springende Punkt.


    Die Frage ist, ob unter den genannten Angaben ein Zweitwohnsitz anerkannt wird.


    Beispielrechnung:
    Bruttolistenpreis: 40.000€
    GeldwerterVorteil: 400€ + (0,03% x 40.000€ x 40km) = 880€ (10.560€ p.a.)
    Pendlerpauschale: 0,30€ x 220Tage x 40km = 2.640€ p.a.
    Ergebnis: 10.560€ - 2.640= 7.920€


    vs.


    Bruttolistenpreis: 40.000€
    GeldwerterVorteil: 400€ + (0,03% x 40.000€ x 10km) = 520€ (6.240€ p.a.)
    Pendlerpauschale: 0,30€ x 220Tage x 10km = 660€ p.a.
    Ergebnis: 6.240 - 660€= 5580€


    Delta: 7920€ - 5580€ = 2.340€ p.a.
    (195€ p.m.)

    Liebe Community,
    ich habe eine konkrete Frage zu dem Thema doppelte Haushaltsführung in Verbindung mit einem Firmenwagen.
    Folgendes Szenario als Annahme:


    - Erstwohnsitz 40km von der Arbeitsstätte entfernt
    - Der Erstwohnsitz wird mit der/dem Lebensgefährten (unverheiratet) bewohnt und wird als Lebensmittelpunkt genutzt ( Aufteilung der Mietkosten, Mitgliedschaft im Fitnessstudio, regelmäßiger Einkauf und sonst. Ausgaben am Erstwohnsitz)
    - Elternhaus/ Kinderzimmer 10km von der Arbeitsstätte entfernt
    - Firmenwagen nach der 1%-Regelung inkl. kostenfreie und unbegrenzte private Nutzung
    - Die Person ist voll berufstätig und finanziell unabhängig


    Frage: Kann die betroffene Person den Zweitwohnsitz im Elternhaus angeben, wo die Person mietfrei ein Zimmer bezieht für die Übernachtung an Werktagen? Am Wochenende und ggf. An einem weiteren Tag unter der Woch fährt die Person an den Erstwohnsitz.


    Vielen Dank vorab für eure Bemühungen
    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas


    Zitat von Andreas