Beiträge von Anixe

    @Stefan
    Ich weigere mich, von Dir an dieser Stelle sehr brisante politische Themen besprechen zu wollen und diese dann noch mit Kreditbearbeitungsgebühren zu vermischen. Hier endet mein Verständnis sehr wohl!
    Das Thema ist ein anderes und ich würde mir von Dir auch ein gewisses Maß an Toleranz , Verständnis, Sachlichkeit wünschen. Wenn nicht, buche bitte einen Empathiekurs.


    Hallo Stefan,


    wen oder was verurteilst Du hier? Es geht eher weniger darum, irgendwann zu einem Kredit "ja" gesagt zu haben. Natürlich habe ich bspw. immer nachgefragt, wie sich Bearbeitungsgebühren zusammensetzen oder warum ich eine RSV abschließen soll. Vielfach bekam ich darauf ziemlich nichtssagende Antworten und vor allem: davon war das Zustandekommen des Kredits abhängig. Nix is mit woanders hinlaufen, KEINE Bank hat Kredite ohne BG vergeben...


    Nun stell ich Dir umgekehrt die Frage: Was wäre passiert, wenn es plötzlich geheißen hätte, die haben eine Gebühr vergessen zu berechnen? Meinst Du, da wartet eine Bank tatsächlich untätig 4 Wochen lang? Und dann schreibe ich bla-bla...kein Geld gerade, warten Sie mal bitte, bis es mir gut geht...ABER HALLO...
    Was Recht ist, muss Recht bleiben.


    Hier wurde übrigens hinreichend über "sinnvolle" Fristen diskutiert. Aber das Verhalten einiger Banken zwingt den Verbraucher dazu, verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten.
    Warum schaffen es manche Banken, mit ihren Kunden auf vernünftiger Basis zu kommunizieren? Und warum eben einige nicht?

    @Britta


    Ich habe von der Santander 7 x BG kleckerweise zurückbekommen, erstmal ohne Anwalt. Da sie aber keine Zinsen gezahlt haben, war ich beim Anwalt, der eine letztmalige Frist gesetzt hat, auf die Sie erst vor ein paar Tagen reagiert haben. (Der hat zudem dann noch den Ombudsmann eingeschaltet, um die Verjährung zu hemmen.)
    Nachdem die den Anwaltsbrief bekommen haben, wollten sie mir einen lächerlichen Betrag Zinsen zahlen (haben sie auch aufs Anwaltskonto). Es gab nur ein komisches Schreiben, in dem lediglich 5 BGs + minimale Zinsen aufgelistet waren. Dazu gabs keine Eräuterung, wie die auf derartige Kleckerbeträge kommen. Also auch da ist für mich eine gewisse "Unseriosität" erkennbar, da nix nachvollziehbar.
    In meiner Wahrnehmung werden die richtig zickig, sobald ein RA im Spiel ist. Dann spielen sie mit den Ängsten der Leute und hoffen darauf, dass sich nur wenige trauen, diesen Weg zu beschreiten. Ganz richtig, was für ein trauriges Management! Image? haha...

    Danke Anixe,


    die Zinsen hatte ich ab Zahlungsbeginn der BG (1. Rate) bis zur Erstattung der BG mit 5 % berechnet. LG Sylvi


    Na das ist ja mal ein Wort! Die Antwort brauchte ich! Ich seh das genauso, nur mein Anwalt offenbar nicht. Die Santander will mich wirklich mit ein paar Kröten abspeisen! Also weiß ich, was ich Herrn Anwalt , wenns drauf ankommt, dazu nochmal sagen muss!
    Aber wie gesagt, ich freu mich für Dich, dass das so geklappt hat! :thumbup:

    Habe heute mal was positives von Santander zu berichten. Habe heute die Zinsen auf Heller und Pfennig für eine BG erstattet bekommen. Alles, ohne dass ich den Vertrag noch hatte. Nur Darlehensnummer anhand von Kontoauszug. Hatte dann die Bank in Verzug gesetzt, nix passiert. Hab dann alles dem Anwalt übergeben. Der war untätig und meinte, es hat sowieso keinen Sinn ohne Unterlagen. Der Anwalt war auch der Meinung, das mir hier kein Ombudsmann helfen wird. Obwohl Santander die BG, kurz nachdem der Anwalt meine Unterlagen hatte, gezahlt hat. Habe dann "kurz vor Toresschluss" alles selbst in die Hand genommen. Die Bank nochmals angemahnt und meine Beschwerde zum Ombudsmann geschickt.
    Heute waren die Zinsen auf mein Konto und die Anwaltskosten, für diese BG, blieben mir erspart. :thumbup:


    2 x Santander liegen noch beim Anwalt (hier waren die Unterlagen vollständig). Keine Reaktion auf seine Schreiben. Auch nicht auf die Mahnbescheide. Ist alles schon sehr eigenartig. ?(


    Freu mich für Dich! Zinsen hattest Du für gesamte BG mit 5% oder 4% berechnet + ab Vertragsdatum oder 1.Zahlung bis zur Forderung der BG berechnet?

    dann würde ich persönlich auf Variante 1 gehen ... alternativ könnte man natürlich nachberechnn, wie hoch der Verlust durch die Bearbeitungsgebühr war und diesen plus Verzugszinsen einfordern.


    Danke, Henning. Wieso sagt mein Anwalt, ich solle in meinen Unterlagen gucken, ob ich die BG in der 1.Rate gezahlt habe, weil die Zinsforderungen ansonsten erheblich kleiner sein könnten? Die sind alle abgelöst und die BG ging in die Raten ein...kopfschüttel...

    Ich habe wie der Santander Bank Anfang Dezemer 2014 zugesagt den Mahnbescheid durch den Anwalt zustellen lassen.
    Die Bank hatte vorher die Bearbeitungs-Gebühr ohne Zinsen erstattet.
    Da die Zinsen nicht gezahlt wurden, wurde der MB beantragt.
    Vor zwei Tagen hat nun die Santander-Bank auch die offenen Zinsen rückerstattet. Somit ist der Fall für mich in 2 Akten erledigt. Der MB hätte zwar vermieden werden können, aber die Banken haben schlussendlich "auf Zeit" gepsielt um einigen Kunden jetzt sagen zu können, eventuelle Ansprüche seien verjährt.


    Was ist spannend finde: Es wäre interessant zu wissen, wieiviele Mio. da nicht ausgezahlt wurden weil Kunden nicht wussten, daß ihnen Geld zusteht. Für die Banken sind die Kunden, welche zurückfordern und die Summen die da zustande kommen immer noch "Peanuts".


    Tja, haste Recht.
    Hast Du die Zinsen vollständig bekommen oder nur "minimale" Beträge?

    Naja, Franziska, legendär deshalb, weil sie sich im Ostteil befindet und in fast jeder Doku gern und oft gezeigt wird. Das war so´n Vorzeigeding in der DDR und ein beliebter Treffpunkt. Ich weiß aber gar nicht, ob es da noch Eis gibt...es heißt ja jetzt auch anders und wurde umgestaltet.

    Hallo Franziska,


    gut, dass die Idee nochmal aufgegriffen wird. Es hatten aber weitere Mitglieder Interesse bekundet...hoffentlich melden sich noch einige. :)
    Ich denke, gen Wochenende wird für viele günstiger sein, vor allem, wenn man nicht direkt aus Berlin kommt. Vllt.verbinden es manche noch mit ein bisschen schlendern und Freunde, Bekannte, Familie besuchen....
    Ein Ort wäre in der Mitte ganz gut, gerade, wenn man i-wo übernachtet. Vllt. die legendäre Mocca-Milch-Eisbar (heute Albert´s) oder das Haus Berlin, beides unweit vom Alexanderplatz entfernt. Also fahrtechnisch gut erreichbar.
    Fällt mir nur spontan ein...

    Okay, Ramona, wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Zu keiner Zeit wollte ich Dich angreifen oder Deine Meinung infrage stellen. Ich habe ausschließlich von mir und über mich gesprochen. Da war nichts "reißerisch" Dir gegenüber gemeint.
    Nebenbei noch gesagt: Mir wäre es lieber gewesen, meine Eltern hätten meine Kinder aufwachsen sehen, als dass ich eine Immobilie erbe. Oben wurde es schon ganz richtig gesagt: ein Lottogewinn, ein unerwartetes Erbe kann plötzlich Vermögen bringen, ohne dass man daran aktiv beteiligt wäre.

    Nee Henning, es kommt auf die Rechtsform des Unternehmens des Selbständigen an.
    Außerdem wird es dann schwierig, wenn beide Ehepartner in Zugewinngemeinschaft ein Konto zusammen haben. Da nehmen bestimmte Ämter keine Rücksicht, wer welche Zahlungen erhalten hat. Das Konto ist dann zu und alles, was da ist, wird gepfändet. Bei der Steuererklärung ebenso. Der, der regelmäßig verdient, kommt spätestens dann mit für evtl. vorliegende Steuerschulden o.ä. auf.

    Danke, Kastanienblatt, warste schneller ^^


    @Ramona1504


    Es ist so, dass man alle Eventualitäten VOR Hochzeit und dem Kinderkriegen durchspielen muss. Jeder wünscht sich eine "lebenslange", gute Beziehung, aber manchmal klappt das aus verschiedenen Gründen eben nicht.
    Da ich in meinem Fall schon länger vor der Trennung wusste, dass ich im Ernstfall keine finanzielle Unterstützung erwarten kann, war klar, dass ich immer arbeiten muss, um das Leben mit und ohne Kinder zu stemmen. Ich habe mich trotzdem bewusst für die Kinder entschieden, weil ich eben auch gerne arbeite. (Unterstelle mir jetzt bitte nicht, ich würde meinen, du tätest das nicht gern. Ich spreche nur von mir an dieser Stelle!)


    Demütigend ist es dann, wenn ich um jeden Cent fighten müsste, selbst wenn er zahlungswillig wäre. Ich hätte darauf keine Lust. Schon gar nicht in der Art, meinen Kindern ständig sagen zu müssen, dieses und jenes geht nicht, weil der Vater nicht zahlt oder wie auch immer. Spätestens bei Klassenfahrten und elektronischen "Spielzeugen" kommt diese Diskussion dann auf.
    Väter sind meiner Ansicht nach außerdem nicht nur für Zahlung zuständig, sondern auch noch für andere Dinge. Durch derartige Missstimmungen aufgrund des Geldes vermischt man häufig dadurch aber einiges und vermittelt einem Kind nicht unbedingt das beste Bild des Vaters. Wenn jedoch Eltern nicht mehr miteinander können, sollte das nicht über die Kinder ausgetragen werden. Meine Meinung-Punkt.


    Das konnte ich bereits auch vor der Trennung schon lange einschätzen, dass es so oder ähnlich kommt. Manchmal ist die rosarote Brille nämlich auch wech....


    Dass ein Kind pflegebedürftig ist, hast Du vorher an keiner Stelle erwähnt. Dann liegt der Fall durchaus anders.


    Du sollst auch gar nicht finanziell alleine für die Kinder aufkommen, hab ich so nicht gesagt. Es beweisen aber viele (meist) Frauen, dass Väter nicht zahlen wollen/ können und diese dann ab spätestens dem 13. Lebensjahr eben klar kommen müssen.


    @Henning


    Wenn Du mich gefragt hast, dann nochmal: Wenn ein Selbstständiger persönlich haftet, kann in einer Zugewinngemeinschaft auch die Ehefrau bzw. gemeinsames Vermögen herangezogen werden. Bei einer Immobilie, die beiden gehört, geht diese u.U. flöten. Ganz böse können sich außerdem Bürgschaften dann auswirken.