Also ich hab das Schreiben für die Zinsen vorhin gefaxt mit 5% im Urteil des BGH steht nämlich folgendes....
"Bei Zahlungen an eine Bank besteht aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzun-gen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (Senatsurteil vom 24. April 2007 XI ZR 17/06, BGHZ 172, 147 Rn. 35 mwN)."
Warum muss ich da groß rumrechnen und rauskriegen wie die das angelegt haben usw.? Versteh ich nicht ganz.
Hallo Doris,
selbige Info habe ich auch heute von einem RA bekommen. Laut seiner Auskunft könne man nicht pauschal 4% berechnen (wie ich es gemäß Musterschreiben getan habe), laut dem RA müsse mich sich danach richten zu welchen Zinssatz die Bank das Geld angelegt hat - hierbei könne man sich an der Zinsentwicklung im Tagesgeldkontobereich orientieren! ... Habe nun recherchiert und bin auf einen TGK-Zinsvergleich diverser Banken von 2005 bis heute gestossen .... das wird eine "spassige Rechnerei" .....
LG TheSunshine