Hallo erdnuss und muc,
vielen Dank für Eure Einschätzung. Wir werden dann einen auf Erbrecht spezialisierten RA aufsuchen, damit alles seine Ordnung hat und der Familienfrieden möglichst beibehalten wird.
Bei der Hypothek handelt es sich um den noch ausstehenden Darlehensbetrag, die Eintragung im Grundbuch ist wesentlich höher. Haupterbin S hat die Ausschlagungsfrist einfach nicht beachtet.
Aber ich verstehe, dass der Nachlass und der Pflichtteilergänzungsanspruch zwei unterschiedliche Dinge sind und separat berechnet werden.
Danke nochmal und ich melde mich wieder
Sunrise96