Hallo,
noch eine Frage zu den Bestandteilen des Bruttogehalts. Ich bekomme ein Fixum ("Bruttogrundgehalt") und einen monatlichen, festen Abschlag auf Provisionsgeschäfte ("Abschlagszahlung"), beides auch mit dem Kürzel "JLL" für laufende Bezüge versehen.
Würden beide Bestandteile zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen?
Gruß
S.