Beiträge von smicer

    Guten Morgen!


    Ich habe 2010 auch eine 2005 abgeschlossene Lebensversicherung gekündigt.
    In der Widerspruchsbelehrung (Begleitschreiben) steht u.a.:
    ... nach Erhalt des Versicherungsscheins und der unten aufgeführten Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen in Texform...


    Ich stelle mir die Frage, ob die Formulierung "der unten aufgeführten" nicht auch fehlerhalt ist. Im Begleitschreiben ist weiter unten nichts aufgeführt.


    Zudem ist die Rede von Versicherungsbedingungen, nicht aber von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


    Ebenso stelle ich mir die Frage, ob die beigeleten Verbraucherinformationen auch als solche zu erkennen sein müssen, da bei den mir vorliegenden lediglich die Überschrift "Rentenversicherung, Versorgungsvorschlag vom..." enthalten ist.


    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank!


    VG
    smicer

    Hallo @trumpet


    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Der Gedanke ist ja der, dass ich durch den Widerruf recht viel meiner gezahlten Beiträge zurück bekomme. Diese könnte ich zB in die private Altersvorsorge stecken und für gerade mal 5 Euro mehr im Monat bekomme ich eine BU die die Versorgungslücke wirklich schließen kann.


    VG
    smicer

    Hallo zusammen,


    ich spiele gerade mit folgendem Gedanken, bin mir jedoch gar nicht sicher obs funktioniert:


    Ich habe 2001 eine BU abgeschlossen, 1.500 DM (garantiert 1.071,50 DM), Leistungs bei Todesfall 15.000 DM -> monatl. rd. 24 Euro!
    M.E. ist die im Leistungsfall zu erwartende Leistung zu gering, so dass ich noch etwas an Absicherung benötige.


    Handelt es sich bei einer BU auch um eine Lebensversicherung (steht auf dem Versicherugsschein), welche aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung noch widerrufen werden kann? Die Widerrufsbelehrung ist defintiv falsch.


    Wenn ja, ist es sinnvoll zu widerrufen und eine neue BU abzuschließen. Hier bekomme ich für rd. 30 Euro eine monatl. Absicherung von 1.500 Euro.


    Kann mein Gedankengang nachvollzogen werden oder ist es totaler Quatsch?


    Vielen Dank!


    VG
    smicer