Beiträge von Bergfex1

    Vielen Dank für den Hinweis!!!
    Das Problem hat sich zum 1.1.2017 erledigt. Meine Frau hat sich nun privat versichert (zu 30 %). Sie ist über mich als Beamter / Versorgungsempfänger beihilfeberechtigt. Die 30%-Versicherung kostet ca. 300 € mtl., die freiwillige KV hätte etwa 380 € gekostet. Diese Neuregelung könnte rückwirkend geändert werden, allerdings nur von der Freiwilligen KV in die Versich. der Rentner, nicht mehr aber von der privaten KV zurück . Die Berücksichtigung der Kinder hätte 1 Jahr früher kommen müssen...

    Kann das sein? Frau, von 84 - 2002 als ehemalige Beamtin privat versichert und Kinder erzogen sowie Schwiegervater mit Pflegestufe gepflegt. Seit 2002 pflichtversich. in der GKV, geht ab 1.1.17 in Rente. Kann nicht in der GKV bleiben, weil nicht mind. 90% der 2.Hälfte des Berufslebens dort pflichtversichert. Nun bleibt lt. Krankenkasse nur die freiwillige Versich. (oder die Private KV). Die Tatsache der Kindererziehung und der Pflege eines Angehörigen spielen dabei keine Rolle! Nun werden zur Bemessung der Beiträge nicht nur die Rente zu Grunde gelegt, sondern auch die Mieten, Zinseinnahmen und - man staune - auch das Einkommen des Ehegatten (bezieht Pension als Beamter). Diese Bemessung ist in einem Schreiben des Spitzenverbandes der GKV geregelt. Dürfen die K'kassen selbst bestimmen, wem sie die Taschen ausrauben?