Beiträge von Garuda

    Hallo,


    nachdem unser Anwalt die Klage bei Gericht eingereicht hat,
    liegt die Antwort der Anwälte der HVB vor und wie nicht anders zu erwarten,
    lehnen diese bundesweit agierende Anwälte mit Kanzleien in München, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg usw.
    unsere Widerrufs-Klage rundweg ab.
    Dazu nennen sie dem Gericht alle Urteile, in denen sich die Banken mit deren Hilfe bundesweit vor Gericht
    mehr oder weniger erfolgreich gegen die Klagen der Kunden gewehrt haben.
    Leider "vergaßen" sie die Urteile zu erwähnen/beizufügen,
    in denen die HVB unterlegen ist. (ist ihnen ja wohl auch nicht zu verdenken)
    Gibt es jemand hier im Forum, der mir Aktenzeichen oder Quellen nennen kann,
    in denen die Gerichte den klagenden Kunden gegen die HVB im Widerrufsfall Recht gegeben haben?
    Das würde bestimmt vielen Usern hier, meinem Anwalt und natürlich auch uns sehr helfen.
    Leider ist unser Anwalt kein ausgewiesener Finanzanwalt, der sich mit Bankenrecht auskennt
    und so sieht er unsere Felle allmählich davon schwimmen.
    Nun weiß ich nicht mehr weiter, wohin ich mich noch wenden könnte,
    um bundesweite Urteile mit AZ. gegen die HVB zu finden,
    die zu Gunsten der Widerrufs Kläger ausgegangen sind.
    Eine weitere Frage, die uns umtreibt: Könnte ich nun in unserem Fall
    ein weiteres, nun fachkundiges Anwaltsbüro heranziehen und wenn ja,
    wie würde die RV dazu stehen ?

    Garuda gefällt Ihr Tip nicht nur gut, :thumbup::)
    sondern er möchte sich auch ganz herzlich bei Ihnen
    und all den anderen Usern/Fachleuten für die vielen guten Tipps hier im Forum bedanken !
    leider kommen wir nun nicht mehr weiter,
    weil die HVB bzw. die von Ihr benannte Rechtsanwaltskanzlei nichts mehr hören läßt
    und statt dessen versucht, auf Zeit zu spielen.

    Zu den nicht kompromißbereiten Banken müssen wir leider auch die HVB zählen.
    Erst verweigerte sie 2 x die Annahme der Klage durch unsere Anwälte,
    weil angeblich die Adresse nicht stimmte.
    Gleiches lief ab, als nunmehr das Gericht die Klage einreichte.
    Nacheinander wurden den Anwälten 2 verschiedene Adressen genannt.
    Erst die eine, Schreiben kam zurück, dann die nächste, Schreiben kam zurück......
    Nachdem nun das Klage-Schreiben des Gerichts die Bank erreicht hat,
    wieder das gleiche Spiel.
    Nun meldeten sich die Anwälte der Bank mit der Ablehnung der Forderung.
    Gleichzeitig bitten Sie das Gericht um 6 Wochen Verlängerung
    um sich in den fall einarbeiten zu können.
    Also eine glasklare Hinhaltetechnik, um uns mürbe zu machen.
    Eines weiß ich todsicher. Mit dieser Bank wird es garantiert keinen Kompromiß geben.
    Also was da abläuft, kann man sich als normaler Mensch nicht vorstellen.
    Da wird mit allen, teilweise wirklich lächerlichen und durchsichtigen
    Methoden gearbeitet, nur um alles so lange wie irgendwie möglich zu verzögern.
    Wir haben einen langen Atem.
    Mal sehen, wie lange und wie die HVB bzw. ihre Anwälte das Spielchen noch treiben werden.
    Nur gut, das wir einen RS haben...... :)

    Verlangen kann Mann/Frau viel.
    Ob eine RSV oder auch jede andere Versicherung
    jedoch ohne eine Mindestlaufzeit in einen Versicherungsfall einsteigt/zahlt,
    wage ich zu bezweifeln.
    Da könnte ja jeder, der z.B. einen Prozeß/Versicherungsfall am Hals hat zur RSV gehen
    und die RSV aufforden, den Fall zu übenehmen.
    Drohende Prozeßkosten z.B. 10 000.- €
    RSV Beiträge 500.- € .........
    Aber versuch macht kluch. ;)

    Hallo,


    habe gerade noch einmal die Geschäftsbedingungen der ÖRAG überflogen.
    Was sofort möglich ist, ist die erste Rechtsberatung, nicht die Kostenübernahme
    in einem Rechtsstreit ohne eine Mindestlaufzeit der der RSV - Beiträge.
    Hätte mich auch sehr gewundert, wenn es anders wäre.
    Ansonsten siehe oben.

    Tatsächlich ist so ein Passus auch bei unserer RSV gegeben
    RSV tritt nur ein, wenn es sich ausschließlich um ein bestehendes Gebäude/Wohnung
    handelt und es wegen dem Vertrag zum Rechtsstreit kommt/gekommen ist.
    RSV tritt nicht ein, wenn es sich um den Kauf eines Objektes handelt oder gehandelt hat.
    Deshalb ist die RSV erst angetreten, als wir ihr schriftlich versichert
    haben, das wir unser Haus weder verkaufen noch ein anderes Objekt kaufen wollen.
    Wir haben unser Haus 1997 gebaut und möchten noch viele Jahre drin bleiben. :)
    Davon ausgehend, das sowohl Bankenmitarbeiter als auch Finanzierer hier
    mitlesen, möchte ich hier nicht mehr zu dem Thema schreiben.
    HVB hat sich nach wiederholter Aufforderung durch RA nun bereit erklärt,
    sich bis Ende Mai zum wiederholten Mal zu äußern....... ;):evil:
    Eindeutig ist hier eine Verzögerungstaktik zu erkennen.
    Nun harren wir der Dinge, die da kommen sollen.

    Meines Wissens wird der gesamte Betrag sofort zurück gefordert
    und deshalb muß der gesamte Betrag sofort zurück gezahlt werden.
    Darum wurde hier auch schon mehrmals erwähnt, sich vorher eine Bank
    zu suchen, die bereit ist, die Hypothek abzulösen, selbstverständlich
    zu dem heute aktuellen Zins. :)
    Ich laße mich aber gerne eines besseren belehren
    wenn es jemand besser weiß. :)
    Wir haben bzw. hatten 2 Banken, die bereit waren, im "Ernstfall" sofort
    "einzuspringen", selbstverständlich mit einem kleinen "Aufschlag" ;)
    zum heute aktuellen Zinssatz.


    Danke für die gute Nachricht,
    das läßt Raum für Zuversicht. :)
    In unserem Fall übernimmt die Allianz RV die erste Instanz
    unser Anwalt ist aktiv
    und nun harren wir der Dinge, die da kommen sollen.
    Mit so einer Vereinbarung könnten wir sehr gut leben.
    Ob die HVB es auch kann, wird die Zukunft zeigen.

    Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass man Tausende Euro sparen kann...ein rechnerisches Beispiel wäre nett...?


    Nix für ungut, aber wenn jemand fast ein Jahr lang hier mitliest und schreibt,
    sollte ihm die Thematik klar geworden sein. ;)
    Und für User, die nicht betroffen sind, wird auch eine richtige Antwort
    und die Mühe, die sich ein Betroffener damit machen würde um sie hier einzustellen,
    uninteressant sein.
    Wir würden z.B. in 20 Jahren allein mit einer Hypothek 40 000.- € sparen,
    wenn wir anstatt wie bisher über 5% Zins zahlen müßten,
    stattdessen plötzlich nur noch 2 % zahlen müßten.
    Den bisher geleisteten Zins, den die Bank für den unrichtigen Widerruf
    10 Jhre lang rückwirkend zurück zahlen müßte, muß man hier wohl nicht extra erwähnen.

    Ja Leute, was soll ich sagen. Ich habe heute gewonnen...
    ich hatte es wohl leichter, da bei mir die Widerrufsbelehrung tatsächlich komplett gefehlt hat, aber bis sich die DB zu diesem Eingeständnis (mit der logischen Konsequenz der schriftlichen Anerkenntnis des Widerrufes) genötigt gesehen hat, bedurfte es der Zeit von ca. 4 Monaten und der Zuarbeit eines Rechtsanwaltes.
    Das komplizierte daran war, das die Bank weder zugestimmt hat noch abgelehnt hat und somit der Rechtschutzfall für meine RSV ... EBEN NICHT ... ausgelöst wurde. Die Androhung der Auskunftsklage auf Herausgabe der Unterlagen (Vertragskopie) hat meine RSV (Allianz) aber als schuldrechtliche Angelegenheit anerkannt, so daß ich nun eine Ersparnis von einigen T€ und einen minimalen Selbstbehalt von der RSV habe ...---...---...---
    für Euch good luck,
    werde noch immermal lesen hier


    Hallo centotto,


    auch von mir herzlichen Glückwunsch !!! :thumbup:
    Gewonnen heißt ?
    Gibt es ein Gerichtsurteil , wenn ja welche Aktennummer
    und wo wurde verhandelt oder wurde ein Vergleich mit der DB geschlossen?
    Wenn ja, welcher ?
    Läuft der gesamte Darlehnsbetrag samt Zinsen an Dich zurück oder wie wurde verfahren ?
    Wäre für einige User hier sowie auch für mich sehr hilfreich,
    wenn Du uns hier noch einige Details aus Deinem "Gewinnurteil" mitteilen könntest. :)
    Ansonsten schließe ich mich auch noch gerne den Fragen von Pusteblume an.
    Danke schon mal vorab.
    Servus Peter