Sorry, vielleicht hatte ich mich da ein wenig falsch ausgedrückt. Bezüglich der ABB wollte ich auf Grund anderer Fallkonstellation (z. B. Wechsel des Guthabenzins 3% und 4%) darauf hinweisen, dass man immer die aktuellsten ABB zur Hand haben sollte. Ich meinte nicht, dass die Kündigung in den ABB mit aufgenommen ist. Es geht mehr um die Aktualität.
Bezüglich der Kündigung wird gemäß ABB (Präambel) argumentiert. Die komplette Argumentation ist in dem Schreiben bei dem Beitrag 415.
Der Verzicht des Darlehen ist ein separater Punkt auf der Erklärung zur Zuteilung.
Bezüglich der Vollansparung und der Zahlung oder Nichtzahlung des Bonus bei Kündigung oder Annahme der Zuteilung muss man sich genau die ABB für seinen Tarif in der aktuellen Fassung durchlesen. Ich glaube bei der BHW steht z. B. Annahme der Zuteilung mit Darlehensverzicht oder Kündigung (sofern zugeteilt). Es steht m. E. nicht Kündigung durch den Kunden. Also sofern BHW kündigt gibt es auch bei Übersparung einen Bonus. (Müsste ggf. nochmal geklärt werden).
Ich denke, dass die Quelle Bauspar legitim gehandelt hat. In dem Tarif wird sicherlich in den ABB stehen: "Sparzahlungen" Zahlt der Kunde xxx Regelsparraten nicht, ist die Bausparkasse nach Aufforderung der Nachzahlung - und der Kunde kommt dieser nicht nach - berechtigt den Vertrag innerhalb von 6 Monaten zu kündigen (so steht es ungefähr auch in einem Großteil der BHW ABB). Ist der Vertrag fast vollbespart und ich überspare diesen und in den ABB steht eben drin, dass der Bonus auf den Darlehensverzicht oder an die Kündigung des Kunden gebunden ist. Dann ist das echt blöd gelaufen.
Ich kann die Bausparkassen verstehen, dass die Altverträge abgebaut werden müssen. Du kannst nicht 3-5% zahlen und 1-3 % als Rendite dagegen rechnen. Das geht eben nicht auf. Die Bausparkassen haben an der "Zinskrise" am wenigsten schuld.
Anders herum zahlen wir als Kunden den Bausparkassen bei der Darlehensannahme ja auch nicht mehr als wir möchten oder müssen und suchen immer ein Schlupfloch um aus den Zinsfestschreibungen heraus zukommen. Nach 10 Jahren ist das eben 489§ BGB (auch wenn ich 20 Jahre Zinsfestschreibung habe).
Um das ggf. nochmal zu verdeutlichen (Achtung! Beispiel! es handelt sich um fiktive Zahlen). Bei einem Altvertragvolumen von 300 Mio Guthaben zu einem Mittelwert von 4,25% Guthabenszins.
Um allein die 300 Mio Sparguthaben abzudecken, benötigen die Bausparkassen 570 Mio Darlehensgeschäft zu 2,25 % .
Das ganze ergibt dann am Ende einen Ertrag von 12.757.500 Mio und einen Aufwand von 12.750.000 Mio. Für die 7.500 EUR kann die Bausparkasse nicht mal einen Server ein Jahr lang mieten.
Wenn ich heute (Tageszins bei BHW laut Hompage) 100.000 für eine Finanzierung, ZBE 10 Jahre ,aufnehme und dazu noch 20 TSD EK einbringe, zahle ich 1,74% effektiv.