Beiträge von d0nk3y

    Sorry, vielleicht hatte ich mich da ein wenig falsch ausgedrückt. Bezüglich der ABB wollte ich auf Grund anderer Fallkonstellation (z. B. Wechsel des Guthabenzins 3% und 4%) darauf hinweisen, dass man immer die aktuellsten ABB zur Hand haben sollte. Ich meinte nicht, dass die Kündigung in den ABB mit aufgenommen ist. Es geht mehr um die Aktualität.


    Bezüglich der Kündigung wird gemäß ABB (Präambel) argumentiert. Die komplette Argumentation ist in dem Schreiben bei dem Beitrag 415.


    Der Verzicht des Darlehen ist ein separater Punkt auf der Erklärung zur Zuteilung.


    Bezüglich der Vollansparung und der Zahlung oder Nichtzahlung des Bonus bei Kündigung oder Annahme der Zuteilung muss man sich genau die ABB für seinen Tarif in der aktuellen Fassung durchlesen. Ich glaube bei der BHW steht z. B. Annahme der Zuteilung mit Darlehensverzicht oder Kündigung (sofern zugeteilt). Es steht m. E. nicht Kündigung durch den Kunden. Also sofern BHW kündigt gibt es auch bei Übersparung einen Bonus. (Müsste ggf. nochmal geklärt werden).


    Ich denke, dass die Quelle Bauspar legitim gehandelt hat. In dem Tarif wird sicherlich in den ABB stehen: "Sparzahlungen" Zahlt der Kunde xxx Regelsparraten nicht, ist die Bausparkasse nach Aufforderung der Nachzahlung - und der Kunde kommt dieser nicht nach - berechtigt den Vertrag innerhalb von 6 Monaten zu kündigen (so steht es ungefähr auch in einem Großteil der BHW ABB). Ist der Vertrag fast vollbespart und ich überspare diesen und in den ABB steht eben drin, dass der Bonus auf den Darlehensverzicht oder an die Kündigung des Kunden gebunden ist. Dann ist das echt blöd gelaufen.


    Ich kann die Bausparkassen verstehen, dass die Altverträge abgebaut werden müssen. Du kannst nicht 3-5% zahlen und 1-3 % als Rendite dagegen rechnen. Das geht eben nicht auf. Die Bausparkassen haben an der "Zinskrise" am wenigsten schuld.


    Anders herum zahlen wir als Kunden den Bausparkassen bei der Darlehensannahme ja auch nicht mehr als wir möchten oder müssen und suchen immer ein Schlupfloch um aus den Zinsfestschreibungen heraus zukommen. Nach 10 Jahren ist das eben 489§ BGB (auch wenn ich 20 Jahre Zinsfestschreibung habe).


    Um das ggf. nochmal zu verdeutlichen (Achtung! Beispiel! es handelt sich um fiktive Zahlen). Bei einem Altvertragvolumen von 300 Mio Guthaben zu einem Mittelwert von 4,25% Guthabenszins.


    Um allein die 300 Mio Sparguthaben abzudecken, benötigen die Bausparkassen 570 Mio Darlehensgeschäft zu 2,25 % .


    Das ganze ergibt dann am Ende einen Ertrag von 12.757.500 Mio und einen Aufwand von 12.750.000 Mio. Für die 7.500 EUR kann die Bausparkasse nicht mal einen Server ein Jahr lang mieten.


    Wenn ich heute (Tageszins bei BHW laut Hompage) 100.000 für eine Finanzierung, ZBE 10 Jahre ,aufnehme und dazu noch 20 TSD EK einbringe, zahle ich 1,74% effektiv.

    Hallo Ihr beiden,


    ich gehe nochmal auf ein paar Punkte ein:


    ABB:


    Es gab in einigen Tarifen zu den Allgemeinen Bausparbedingungen bei der BHW Bausparkasse (sicherlich auch bei anderen Bausparkassen) Zwangsänderungen der Bafin bzw. des Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen. Diese wurden umgesetzt und das Bausparkollektiv wurde zu diesen Änderungen informiert. Inwieweit - also in welcher Form - das passiert ist kann ich nicht sagen. Dennoch bin ich der Meinung, dass sich ein Großteil der ABB geändert hat.


    Es gibt einen Jahreskontoauszug den Ihr erhalten habt und in der Regel werden dort oder im Anschreiben die Änderungen genannt. Auf dem Jahreskontoauszug gibt es meistens auch eine Vorder- und Rückseite, welche beide bedruckt sind.


    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass so etwas gern überlesen, übersehen, als normaler Infobrief oder gar als Werbung abgetan wird und entsprechend in der Ablage "P" oder "rund" landet.


    Es sollte aber auch nur ein gut gemeinter Hinweis sein,dass Ihr die für Euch "gültigen" ABB habt.


    By the way, wenn Ihr die Hauszeitschrift des BHW bekommen habt, wurden die Änderungen der ABB dort bekannt gegeben (Hausmitteilung). Also bekommen Kunden die eine Hauszeitschrift haben keine separate Änderungsmitteilung. Und Eure Hauszeitschriften - sofern damals nicht abbestellt - sind zu 100% im Altpapier gelandet :P


    Darlehensverzicht / Annahme der Zuteilung:


    Schaut Euch mal die Erklärung zur Zuteilung an. Dort ist vermerkt, dass Ihr die Zuteilung annehmt und den Darlehensverzicht erklären "könnt".


    Sprecht Ihr nur die Annahme der Zuteilung aus und verzichtet Ihr nicht auf das Darlehen, wird das Darlehen eben bereit gestellt und Ihr habt dafür Bereitstellungszinsen zu zahlen.


    So steht es in den ABB. Was daran ein Betrug ist, ist mir schleierhaft? ?(


    Die Bausparkassen kündigen nun nicht allein auf Grund der ABB sondern benennen mehrere Gründe warum die Verträge mit dem Bonus gekündigt wurden. Ob nun die Kündigung durch die Einberechnung des Bonus rechtens ist, entscheidet der BGH und nicht wir.


    Dennoch kann ich nicht die Argumention der Bausparkasse umdrehen und sagen "ihr müsst jetzt wissen, dass ich auf mein Darlehen verzichte, ich will ja eh nur sparen".


    Vollansparung:


    Mir ist bisher auch kein Fall bekannt, dass bei einer Übersparung / Vollansparung der Bonus nicht gezahlt wurde. Aber worauf möchte ich verzichten, wenn es nichts zum verzichten gibt?


    Der Sinn und Zweck des Bausparen ist es eben ein zinsgünstiges Darlehen zu erlangen (ABB und Bausparkassengesetz). So wurde es ja auch dem Ombudsmann über argumentiert. Auch wenn es hier anders beworben wurde:


    Es gibt derzeit eine große Bank die so toll für Ihr kostenloses Girokonto (lebenslang) wirbt und andere Banken hundsgemein sind, da sie gerade das Geschäftsmodell aufgegeben haben. Schau ich in die AGB; Ernüchterung: Mindestanforderung an den Geldeingang, wird die kostenlose Leistung auf einmal kostenpflichtig, erhalte ich eine Nachricht und möchte ich den AGB widersprechen, habe ich zwei Monate Zeit mein Girokonto zu kündigen. Soviel zu lebenslang kostenfrei...


    Vertragsinhalt sind die ABB und Gesetze und eben nicht die Werbung. :(


    Rechtslage:


    Die Rechtslage hierzu ist überhaupt noch nicht klar, da Celle die Revision zugelassen hat und auf die wird es hinauslaufen. Nach meinem Wissenstand überwiegen die Urteile zu Gunsten der BHW Bausparkasse. Wie schon erwähnt wird es aber am Ende der BGH entscheiden.


    Viele Grüße

    Guten Abend zusammen,


    ich möchte nur zwei Dinge anmerken.


    Zum Thema Allgemeine Bausparbedingungen:


    Hört bitte auf Bedingungen von vor 20 oder 30 Jahren durchzublättern. Ruft bei Eurer Bausparkasse an und fordert dort die aktuell gültigen Allgemeine Bausparbedingungen an. In fast allen Fällen gab es eine Änderungen in den ABB. Oder fragt nach dem aktuell gültigem Stand der ABB.


    Es gibt Änderungen in den ABB´s die bedürfen nicht mal Eurer Zustimmung.


    Zum Thema Vollansparung / Darlehensverzicht:


    In den meisten ABB steht Sinngemäß: "Die Höhe des Bauspardarlehens errechnet sichaus dem Unterschied zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. "


    Bespare ich einen Bausparvertrag voll, kann ich eben auf kein Darlehen mehr verzichten. Behalte ich mir vor meinen Vertrag bis auf 1 Cent "vollzubesparen" - also unterschreite ich die Bausparsumme um einen Cent- kann ich noch einen Verzicht aussprechen.


    Beispiel:


    Bausparsumme 20.000,00 EUR, Kontostand 20.000,00 EUR, Darlehen 0,00 EUR, kein Darlehensverzicht möglich
    Bausparsumme 20.000,00 EUR, Kontostand 19.999,99 EUR, Darlehen 0,01 EUR, Verzicht möglich



    Schönen Abend!