Hallo
Habe das Musterschreiben von Finanztip zur Rückforderung von Strom- Und Gaspreiserhöhingen verwendet und als Antwort von der Stadtwerke Neuss(SWN) erhalten das der EuGH nicht entschieden has dass die Regelung des §4AVB-GasV bzw AVBEltV bzw. die nunmehr geltende Regelung in §5 Abs. 2 Strom GVV bzw. GasGVV unwirksam sind.
Sie sagen das sie allen einschlägigen gesetzlichen Regelungen bei den Preisanpassungen vollumfänglich nachgekommen seien und wollen daher nichts zurück erstatten.
Ist dem tatsächlich so oder sollte ich jetzt doch besser einen Anwalt aufsuchen ?
Gruss Thomas Breuer
PS: Die regelungen/bedienung dieser Comunity sind sehr kompliziert.
Ich hab bis heute noch nicht raus wie meine Beiträge wo für andere zu sehen sind, geschweige wie ich Antworten auf meine Beirträge finde