Beiträge von mira3017

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    PS: Wechseltermin nach einem knappen Jahr nicht verschlafen! Es ist nicht mehr so schlimm wie vor einigen Jahren, wo sich dann der Vertrag gleich um 1 Jahr verlängert hat. Aktuell verlängert er sich nur um 1 Monat, aber trotzdem.

    Lieber Achim,

    wo findet sich dazu die Rechtsgrundlage? Habe seit 4 Jahren einen rollierenden 12M Laufzeittarif, fällig jeweils zum 30.09. Die letzte Preissenkung mit 4 wöchigem Sonderkündigungsrecht war 11/2023. Kann ich nun kurzfristig (d.h. 4 Wochen) kündigen?

    Dankesehr!

    Hallo Pumphut,

    danke für Deine Nachricht. Einen Sondervertrag habe ich nicht, allerdings - im einen mit initial 12 Monaten Laufzeit. Derselbe Tarif wäre nun spürbar günstiger, dazu müsste ich aber aus dem jetzigen Laufzeitvertrag MONTANA garant 12 rauskommen. Daher der Gedanke nach dem Sonderkündigungsrecht; Gilt dies auch für Laufzeittarife?


    Gruß Mira

    Liebe Community,


    befinde mich in einem Gasversorgertarif mit 12 Monaten Preisbindung (MONTANA garant 12).


    Nach der Lektüre dieses Finanztip-Artikels würde ich gerne die Preissenkung in meinem (Laufzeit-) Tarif nutzen um ihn zunächst zu kündigen und - wenn mgl. - günstiger gleich wieder abschließen zu können:


    https://www.finanztip.de/strom…e%20unseren%20Musterbrief.


    Darin:

    "Dein Son­der­kün­di­gungs­recht bei einer Preissenkung

    Du kannst Dein Son­der­kün­di­gungs­recht nicht nur bei einer Preiserhöhung nutzen, um Deinen Stromvertrag oder Gasvertrag sofort kündigen zu können. Auch wenn der Strompreis oder der Gaspreis in Deinem Tarif sinkt, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Es gilt für jede Preisveränderung in Deinem Tarif, also auch für eine Preissenkung."


    Der Versorger verneinte dieses Sonderkündigungsrecht.

    Frage: gilt dieses Sonderkündigungsrecht auch für 12M - Laufzeittarife?


    Danke und Gruß

    Mira

    Liebe Community,


    Ich hatte noch 12/2022 einen 'Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum

    Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters' (V2010) gestellt.

    Nach umfangreicher Kontenklärung (Antrag V0100) liegt mir nun eine 'Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung' der Dt Rentenverischerung vor.

    Demnach könnte ich mehr Rentenpunkte (ca. 7) erwerben als ich (verheiratet, gemeinsam veranlagt) steuerlich geltend machen kann.

    Wie kann ich aber den exakten Betrag ermitteln, der mir im Veranlagungsjahr 2023 steuerlich noch zur Verfügung steht?


    Vielen Dank!

    Auf Zinseinnahmen fallen (ab Sparerfreibetrag) aber Kapitalertragsteuern an. Daher bitte nur den Nettozinsertrag des Festgelds dem Bruttozinsaufwand aus dem Darlehen gegenueberstellen. Sofern es sich um eine eigengenutzte Immobilie handelt

    Als Vermieter liegt der "break-even" niedriger, da man den Zinsaufwand aus dem Darlehen als Werbungskosten in der Anlage Vermietung & Verpachtung absetzen kann

    Die Consorsbank leistet mit seit 25 Jahren gute Dienste, kommt aus dem Onlinebroking, im Laufe der Zeit relevante Bankgeschäfte und Produkte hinzugefügt (Cash abheben, Rechnungen einscannen, PostIdent, Mobilebanking / CFD-Trading) usw. Rabattaktionen gibt es auch immer wieder, IT-Plattform stabil (soweit man das von außen beurteilen kann) und eine große Bank BNP Paribas im Rücken, sofern einem das Sicherheit gibt.

    Was es nicht gibt ist eine Kreditkarte für Minderjährige und Baufinanzierung läuft als Vermittlergeschäft.

    Der Innovationsvorsprung von Neobrokern / - Neobanks hat mE eine Halbwertszeit von max 6-12 Monaten. Solche Startups werden auch schnell mal verkauft, wenn die Gründer Kasse machen wollen, dann weiß man vorher auch nicht viel darüber, ob die ‚Customer Experience’ künftige erhalten bleibt.

    Mit herkömmlichen Onlinebanken /-Brokern machst Du also nichts falsch

    Dein Bedarf mit ETFs hört sich auch nicht nach High Frequency Trading an, Transaktionskostenunterschiede von dem einen oder anderen Euro sollten hinter Sicherheit zurückstehen. Schau’s Dir einfach mal an, ING, Comdirect gehören auch zu den ordentlichen Anbietern in der Kategorie

    Wenn das Kind minderjaehrig ist, wird ein Ergaenzungspfleger bestellt. Der sorgt dafuer, dass dem Kind durch die Schenkung keine Nachteile auferlegt werden (z.B. Zahlungsverpflichtungen). Dabei handelt es sich um gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person nach deutschem Familienrecht (§ 1909 BGB). Über die Folgen eines solchen Schritts sollten sich Eltern (und das Kind) eingehend informieren.

    Referat Janders:
    KfW Darlehen aus den Programmen „Energieeffizient Bauen (153)“ und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“, die vor April 2018 genehmigt wurden, koennen jederzeit ohne Vorfaelligkeitsentschaedigung gekuendigt werden.


    cell_2k6: Falls zutreffen, koenntest Du 100.000 Euro fuer 20J. oder 30J am Markt frisch aufnehmen, das ist z.Zt. bestimmt zu weniger als 2,20% aus Kredit 2 moeglich. Und wenn Du willst, die 1.000 Euro im Monat gleich in Kredit 1 als Sondertilung stecken.

    hallo MarcusF,
    der BDAE (Bund der im Auslandserwerbstaetigen) bietet spezielle Beratungen fuer auf steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche und rentenrechtliche Fragen wie sie sich Dir stellen.
    Diese sind kostenpflichtig und ich habe sie selbst nicht in Anspruch genommen.
    Allerdings sind wir im BDAE-Gruppentarif auslandskrankenversichert und damit insgesamt gut gefahren (schon allein die KV Situation kann sehr schnell komplex werden).


    Gruss Mira

    hallo MarcoL - hatte gerade mit meiner KSK zu tun und dabei Beleihung von Fremdwaehrungsgehaeltern angesprochen. Ausser einem Devisenrisikoabschlag scheint es keine grundsaetzlichen Einwaende zu geben, die weiteren in der Wohnimmobilienkreditrichtlinie verschaerften Kriterien gelten freilich weiterhin (Tilgung vor 65J usw.). Falls Dein Fall noch aktuell ist kannst Du mich gerne per privater Nachricht kontaktieren.


    Gruss mira3017

    Liebe Forumsteilnehmer


    Koenntet Ihr mir mit einer Auskunft zur Durchfuehrung einer ordentlichen Kuendigung eines Festzinsdarlahens nach § 489 BGB helfen?


    Mein Beispiel: Darlehensvetrag wurde am 20.10.2006 mit 20J Zinsbindung abgeschlossen, und am 01.12.2006 vollstaendig ausbezahlt (abzgl. 5% Disagio).
    (1) Sofern ich richtig informiert bin, kann ich somit nach § 489 BGB am 01.12.2016 unter Wahrung einer 6monatigen Kuendigungsfrist auf den 01.06.2017 kuendigen?
    (2) Ist es richtig, dass die 95%-ige Auszahlung (Disagio) der Kuendigung nicht entgegensteht (Stichwort "vollstaendige Auszahlung")?
    (3) Gibt es irgendeine zeitliche Einschraenkung nach Ablauf der 10 Jahre zu kuendigen oder kann ich sie dann jederzeit ausprechen , z.B. 1 Monat (01.01.2017) oder 1 Jahr spaeter (01.12.2018)?
    (4) Ist eine evtl. zu frueh ausgesprochene Kuendigung (z.B. am 01.12.2016) unwirksam oder tritt sie 'automatisch' zum naechstmoeglichen Zeitpunkt ein?
    (5) Steht ein Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ('Widerrufsjoker'), ausgesprochen vor dem 21.06.2016, in Konflikt mit der ordentlichen Kuendigung nach § 489 BGB (Widerruf ist ausgesprochen aber die Bank lehnt ihn ab)? Handlet es sich moeglicherweise um eine Vertragsaenderung, die das ordentliche Kuendigungsrecht aufschiebt?



    Vielen Dank!
    mira3017

    ..ohne das Objekt, Kaufpreis oder Deine finanziellen Verhaeltnisse zu kennen:
    Deine Finanzierung erscheint mir absolut solide und v.a. gut beraten !? Das Zinsniveau aller Laufzeiten entspricht damals ubelichem Marktniveau, KfW hast Du auch mitgenommen... - passt doch!
    Sieh es positiv: Durch das Einstreuen kuerzerer Laufzeiten ersparst Du Dir jetzt schon 0.9% auf 55t bzw. 0.5% auf 100t. In nur knapp 2 Jahren kannst Du Dir das neue niedrige Zinsniveau sichern (welche Laufzeit soll es dann denn sein?), das uns vermutlich noch eine Weile erhalten bleibt (Achtung: Spekuliation!)


    Ein Forwarddarlehen mit sehr langer Vorlaufzeit rechnet sich meist nicht, (soweit ich erinnere must Du mit ca. 0.10% Aufschlage pro Monat Vorlaufzeit rechnen, kommt aber natuerlich auf die aktuelle Zinsstrukturkurve an).
    Vielleicht kannst Du im September 2017 ein 'unechtes Forwadarlehen' anfragen: 12 Monate bereitstellungszinsfrei und schon bist Du dabei.


    Das Problem der Nachrangigkeit eines neuen Darhelehens bei einer anderen Bank bleibt jedoch. Dagegen muesstest Du schon das gesamte Darlehen bei der Hausbank kuendigen und, sofern diese zustimmt, ein Vorfaelligkeitsentschaedigung berappen.
    Bis dahin - Sondertilgungen auf das lange Laufzeitende vornehmen, falls du diese im Vertrag vereinbart hast.

    hallo MarcoL - das habe ich nicht erfragt. Ich gehe davon aus, dass dieser Aspekt als Bestandskunde nicht mehr - zusaetzlich - ins Gewicht fiel. Zudem ware es eine Anschlussfinanzierung zu besseren Konditionen - also bonitaetserhoehend - und somit ggf. leicht zu rechtfertigen?


    Allerdings ist es mE nicht gesetzlich untersagt, Gehaelter in auslaendischer Waehrung i.R. der Bonitaetspruefung anzuerkennen (die Wohnimmobilienkreditrichtlinie selbst adressiert vielmehr den umgekehrten Fall von Fremdwaehrungsdarlehen und damit verbundenen Wechselkursrisiken fuer den Darlehensnehmer). Die Pruefung wird einfach etwas komplizierter durchzufuehren und zu dokumentieren und dies ist vielen vielleicht nur zu muehsam. Ggf. sind auch damit verbundene Rechtsrisiken fuer die Banken noch unklar (z.B. Widerrufsrecht)?


    Ich vermute, es handelt sich um eine Vorsichtsmassnahme bzw ist internen Ablaeufen der Banken geschuldet und die koennen sich durchaus unterscheiden (Geschaeftsstrategie, Risikoappetit, Mitarbeiterexpertise, Zielgruppe usw). Da wurde wohl das Kind mit dem Bade ausgeschuettet und es koennte gut sein, dass Du bald als lukrativer Kunde 'wiederentdeckt wirst..


    Vielleicht findest Du ja eine Bank mit persoenlicher Betreuung, die sich z.B. mit Grenzgaengern auskennt, von/nach z.B. Schweiz oder Daenemark..? Oder Dein Arbeitgeber ist flexibel und stellt Dein Gehalt auf EUR um?


    Viel Glueck!
    mira3017

    hallo MarcoL, Hast Du schon eine Loesung gefunden?
    Das Problem ist mir bekannt: Ich hatte in der Vergangheit einige Fianzierungszusagen von inlaendischen Banken erhalten und zum Teil abgeschlossen (z.B. Muenchner Hypotheken Bank, ERGO, PSD)
    Allerdings wurde mir exakt am 21.03.2016 eine schon erteilte Finanzierungszusage widerrufen mit dem Hinweis auf die mein Frendwaehrungsgehalt im Zusammenhang mit einer neuen EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz die in deutsches Gesetz ueberging.
    Mein Darlehensvermittler glaubt zu wissen, dass dem Darlehensnehmer aus dieser EU-Richtlinie die Option erwaechst, das Darlehen in seiner Gehatlswaehrung zurueckzuzahlen (?). Selbst meine Bereitschaft, auf diese Option zu verzichten machte auf die Kreditinstitute keinen Eindruck.
    Am Ende hat mir meine KSK geholfen, wo ich allerdings schon Bestandskunde war.


    Gruss mira3017