Beiträge von FrageFrage

    Hallo Vers.BeraterGamper,

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Verstehe ich sie richtig, dass bei einer außergerichtlichen Einigung die Rechtschutzversicherung nicht zahlt?
    Besten Gruß




    Hallo Zusammen,


    eine Frage im Falle wenn man bereits eine BU-Leistung bezieht, ohne eine Rechtschutzversicherung zu haben.

    Konkret: Nach langem hin und her hat meine Berufsunfähigkeits-Versicherung letztes Jahr bezahlt. Bei der Leistungsbewilligung stand sinngemäß, erneute Prüfung durch einen Gutachter erfolgt in 2 Jahren. Heißt, dass nächstes Jahr mein Fall und der Bezug erneut geprüft wird. Ich gehe davon aus, dass ich erneut zum Gutachter muss. Kann also sein, dass es da wieder zu Reibereien kommt.


    Ich habe aktuell keine Rechtschutzversicherung.


    Macht jetzt eine Rechtschutzversicherung noch Sinn?
    Wenn ja worauf ist zu achten?


    Danke im Voraus und viele Grüße