Hallo Vers.BeraterGamper,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Verstehe ich sie richtig, dass bei einer außergerichtlichen Einigung die Rechtschutzversicherung nicht zahlt?
Besten Gruß
Alles anzeigenHallo FrageFrage,
bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsfall dasjenige Ereignis, das die Wahrnehmung rechtlicher Interessen notwendig macht. Zwar werden der Leistungsfall und dessen Eintritt in den einzelnen Leistungsarten unterschiedlich definiert; es gilt in aller Regel jedoch die Verstoßtheorie. Zeitpunkt des Schadenseintritts ist danach der Moment, in dem eine Rechtsvorschrift oder Rechtspflicht verletzt worden ist oder verletzt worden sein soll.
Bitte denken Sie auch an die Wartezeiten, die in aller Regel bei Rechtsschutzversicherungen drei Monate beträgt.
Tipp: Ob eine Rechtsschutzversicherung Sinn macht oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Sie stellt darauf ab, wie wahrscheinlich es zu einem Konflikt kommen wird und ob Sie den Konflikt über einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (außergerichtlich) bzw. über die Zivilgerichtsbarkeit (gerichtlich) oder alternativ mit einem Versicherungsberater / einer Versicherungsberaterin an Ihrer Seite lösen wollen.
Die meisten Konflikte rund um BU-Fälle werden außergerichtlich durch Verhandlungen gelöst. Selbst wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, gibt es eine hohe Vergleichsquote.
http://www.franke-bornberg.de/…stungsfaelle-vor-gericht/
Da darf man schon die Frage stellen, warum Verbraucherverbände unisono den Abschluss der Kombination BU/Rechtsschutzversicherung empfehlen.