Hallo Henning,
Er ist sich in sofern nicht sicher, ob das Darlehen trotz des Widerrufs unter Vorbehalt weiter bedient und eine Feststellungsklage erhoben werden sollte oder aber nach Berechnung der beiderseitigen Ansprüche und einer vorzunehmenden Verrechnung der Differenzbetrag an die Bank ausgezahlt werden sollte. Letztere Vorgehensweise birgt das Risiko, dass die Bank möglicherweise in das Grundstück vollstreckt, wenn z.B. die gegenseitigen Ansprüche nach dem Widerruf zu Lasten der Bank falsch berechnet werden.
Insofern hatte ich mir erhofft, dass eines der Forenmitglieder aus den eigenen Erfahrungen berichten und mir sagen kann, welche Vorgehensweise gewählt werden soll.