Hallo nemkinjata,
die Aachener Bausparkasse ist seit längerem sehr aktiv darin, mit teilweise abstrus fingierten Vertragsinterpretationen ihre Alt-Verträge loszuwerden (insbesondere die von der HUK übernommenen W-Plus-Verträge). Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein erneuter Widerspruch ohne weitere Bedgründung abgebügelt werden wird.
Trotzdem würde ich auf jeden Fall den Weg über die Schlichtungsstelle gehen, auch wenn diese seit Jahresbeginn bei einem Streitwert < 5000 € nicht mehr für die Bausparkassen verbindlich urteilen kann. Während das Aachener "Kundencenter" offensichtlich die Vorgabe hat, keinerlei Widerspruch zu akzeptieren, kann (darf?) die juristische Abteilung, die von der Schlichtungsstelle kontaktiert wird, die eigene Rechtsposition durchaus realistischer einschätzen, so dass in diesem (m.E. eindeutig durch den BGH beschriebenen) Fall ein Einlenken nicht auszuschließen ist. Die Kündigung meines W-Plus-Vertrags (mit anderer Begründung) wurde im Schlichtungsverfahren zurückgenommen.
Ein Schlichtungsverfahrenwürde ggf. auch die Verjährung hemmen, so dass das von der BSK angesprochene, noch laufende Verfahren abgeschlossen sein könnte, sofern dieses für Sie von Interesse ist.
Aus Ihrem Beitrag schließe ich, dass Ihr Vertrag prinzipiell von der BSK aufgrund der 10-Jahres-Frist gekündigt werden kann; diese die Kündigung allerdings zum falschen Zeitpunkt ausgesprochen hatte, so dass gegenwärtig keine wirksame Kündigung vorliegt (aus Ihrer Sicht). Vielleicht sollten Sie, je nach den tatsächlichen Zeiten Ihres Vertrages, entsprechende Beschwerden bzw. Klagen hinauszögern - sobald die BSK selbst davon ausgehen kann, dass ihre Kündigung unwirksam ist, wird sie sicher schnellstmöglich eine wirksame Kündigung aussprechen. Ich bin ohnehin erstaunt, dass die Aachener die Ablehnung Ihres Widerspruchs nicht gleich mit einer behelfsweisen weiteren Kündigung zum Ablauf der 17,5 Jahre garniert hat...