Beiträge von carlo

    Ich stelle meinen Sachverhalt mal doch hier ein. Ich bin zwar selbst auch etwas skeptisch, ob es so möglich ist aber vielleicht geht ja doch was!?


    Hallo,


    ich stelle dir Frage hier ein, weil es um einen Darlehensvertrag geht. Und zwar wurden Darlehens- bzw. Bearbeitugsgebühren i.H.v. 1400€ im August 2004 vom Konto abgebucht. Die BG kann man nicht zurück verlangen, da wir uns in diesem Fall außerhalb der 10 Jahre befinden. Ist es aber theoretisch möglich nur die Zinsen dafür zurückzuverlangen? Wären in diesem Fall auch immerhin etwa 800€ ab Anfang 2005 bis heute. Würde mich über Meinungen von Experten freuen. Es ist schon ärgerlich genug, dass eine so hohe BG wegen weniger Monate aus der Verjährungsfrist fällt. Deshalb will ich versuchen noch etwas zu retten.


    Viele Grüße

    Hallo,


    ich stelle dir Frage hier ein, weil es um einen Darlehensvertrag geht. Und zwar wurden Darlehens- bzw. Bearbeitugsgebühren i.H.v. 1400€ im August 2004 vom Konto abgebucht. Die BG kann man nicht zurück verlangen, da wir uns in diesem Fall außerhalb der 10 Jahre befinden. Ist es aber theoretisch möglich nur die Zinsen dafür zurückzuverlangen? Wären in diesem Fall auch immerhin etwa 800€ ab Anfang 2005 bis heute. Würde mich über Meinungen von Experten freuen. Es ist schon ärgerlich genug, dass eine so hohe BG wegen weniger Monate aus der Verjährungsfrist fällt. Deshalb will ich versuchen noch etwas zu retten.


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,


    ich habe noch einmal eine Frage zu den Zinsen. Und zwar würde ich gerne wissen, ob es einen Unterschied macht wie die BG gezahlt wurden. Entweder können Sie ja direkt nach Auszahlung des Kredits vom Konto abgebucht werden oder aber sie werden in den Kredit eingerechnet und über alle Raten verteilt gezahlt. Bei Fall 1 zahlt man ja sofort den vollen Betrag und kann natürlich auch ab diesem Zeitpunkt die Zinsen verlangen. Aber bei Fall 2 zahlt man ja zu Beginn nur einen Bruchteil (Bei 500€ BG und 50 Raten zahlt man mit der ersten Rate ja nur etwa 10€). In diesem Fall kann man ja auch nur die Zinsen für diese erste Rate einfordern und kommt erst in den letzten Monaten nahe an den vollen Betrag der BG. Dementsprechend fallen die Zinsen eigentlich auch deutlich geringer aus. Da bie den meisten Personen wohl Fall 2 zutrifft kann man die Zinsen ja nicht einfach über den Verzugszinsrechner mit Angabe der gesamten BG ausrechnen. Was sagen die Experten dazu?


    Viele Grüße

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt habe ich meinen Nachtrag leider wieder in den anderen Thread geschrieben.
    @ Franziska: Verstehe ich sie dann richtig, dass ich die BG komplett oder nur anteilig zurück verlangen kann, wenn der Vertrag noch läuft und falls die BG nur anteilig zurück gezahlt wird muss der Restbetrag auch von den restlichen Raten abgezogen werden?

    Achso vielleicht noch diese Info. Ich habe in einem Musterbrief von Stiftung Warentest (https://www.test.de/Musterbrie…r-Geld-zurueck-4309427-0/) bei dem folgende Zeilen für noch nicht vollständig beglichene Kredite stehen....


    "Bitte überweisen Sie den sich bei der Neuabrechnung ergebenden Betrag, mindestens aber (Höhe der bis jetzt gezahlten Gebühr = Gesamtgebühr geteilt durch Gesamtzahl der Raten mal Zahl der gezahlten Raten) Euro (Summe der bereits gezahlten Gebühren = Gebühr insgesamt / Gesamtzahl Raten * bisher gezahlte Raten) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Zahlung der Gebühren auf mein Konto mit der IBAN (Kontonummer). Den Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens bei Ihnen."


    Aus diesem Grund komme ich zu dieser Vermutung, habe sonst bisher nicht wirklich etwas darüber gelesen...!?

    Hallo zusammen,


    ich schreibe nun den ersten Text hier. Es geht um Kredite meiner Eltern bei der Targo Bank. Leider konnte ich diese noch nicht einsehen und damit noch keine exakten aussagen machen. Ein Vertrag läuft noch einige Zeit. Kann man hier nun im Normalfall die gesamte Bearbeitungsgebühr plus Zinsen (http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php) zurück verlangen oder wenn die BG über die Raten gezahlt werden auch nur den Anteil der Raten die bisher gezahlt wurden im Vergleich zur Gesamtzahl der Raten.
    BSP.: 500€ BG und die Hälfte der Raten ist gezahlt. Kann ich nun 500€ plus Zinsen oder nur etwa 250€ plus Zinse zurück verlangen??
    Wie sind die Meinungen der Experten bzw. anderer Verbraucher, bei denen es um Kredite bei der Targo Bank geht? Wenn ich genauere Informationen habe, werde ich detaillierter schreiben.


    Vielen Dank und viele Grüße