Beiträge von Vladimirovna

    Guten Tag,
    mich interessiert in diesem Artikel vor allem der Abschnitt zum Thema "Krankheitskosten". Hier wurde konkret eine Augen-Laser-Operation erwähnt. Bekannterweise gibt es auch andere operative Behandlungsmethoden, die zur Korrektur der Seehilfe beitragen, wenn eine Laseroperation nicht durchgeführt werden kann (bpsw. Einsetzen einer künstlichen Linse). Benötigen diese auch kein amtsärztliches Attest?
    VG, V