Beiträge von RT-Tourer

    Für 2015 konnte ich es noch als "Einzelfall" durch drücken, nach dem mein Arbeitgeber dies amtlich Bescheinigte


    Konnte leider keinen Leidensgenossen finden

    Habe gerade mal in dem Steuerbescheid nachgeschaut, bis 2013 bekam ich immer 60 Cent pro Kilometer (hin und zurück ) für den Arbeitsweg mit dem Motorrad bei 70 % SB, ganzjährig !!!

    Für 2015 konnte ich es noch als "Einzelfall" durch drücken, nach dem mein Arbeitgeber dies amtlich Bescheinigte


    Konnte leider keinen Leidensgenossen finden

    danke , für deine Hinweise !!



    Nein kein versehen ,die 60 Cent-Pauschale gibt es nur bei Pkw , steht auch so im Mantelbogen


    Der Gesetztgeber hatte nicht damit gerechnet , daß mal so ein Einzelfall eintreten könnte .


    Wie geschrieben,hier geht es um die Kilometerpauschale für behinderte Menschen mit eigenem Krad !!

    Vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Bin zu 70% Schwerbehindert und kann aus Versicherungs-und Gesundheitsgründen nur ganzfährig mit dem Motorrad zur Arbeit hin und zurück fahren .


    Im Mantelbogen steht, daß bei 70% SB für den Pkw 60 Cent pro Kilometer (Zeile 31-39, der Anlage N ) berechnet wird, beim Motorrad nicht :( , warum nicht ? Bekomme also nur 12 Cent für eine Strecke :( , laut Finanzamt . Das Pkw Fahrer (gesunde) 30 Cent pro Strecke erhalten, ist unerheblich .
    Hat auch nichts mit den Betriebskosten zu tun.


    Wer hat einen Rat ??


    Gruß RT-Tourer

    Danke für deine Links , meine Frage war aber , ob Fahrten mit dem Motorrad auch geltend gemacht werden können .
    Fahrten zu Ärzte usw. wegen meiner Behinderung. Soll es als außergewöhnliche Belastungen im Steuerjahr 2016 mit angeben, als Anlage . (Welcher Arzt , welcher Termin und einfache Streckenangabe ) , laut Finanzamt.
    Ob es was bringt, also Überschreitung der Grenze der zumutbaren Belastungen,neben den anderen Belegen, ist was anderes. Aber warum soll ich es nicht versuchen.




    Das Pkw, Behindertenfahrzeuge , Taxi und ÖPV sind ja aufgezählt (siehe Mantelbogen ) . Da kann man also die Fahrkosten angeben und absetzen. Entscheidend ist immer ,was schriftlich vorliegt und kein Annahmen oder Vermutungen.


    Bekam diese Information vom VDK, ob Motorräder dazu zählen, konnte man mir eben nicht beantworten.


    Bei PKW sind es wohl 30 Cent je Kilometer, hin-und zurück .


    Gruß RT-Tourer

    Meine Frage ist, kann ich ein Motorrad als Fahrten zu Ärzten, Therapheuten usw. absetzten ? Der VDK konnte oder wollte mir nicht helfen . :(


    Laut "mündlicher" Auskunft beim Finanzamt ist ein Krad nicht vorgesehen :( . Aus gesundheitlichen und versicherungsgründen darf ich keine Fahrdienste aller Art und ÖPV zu den Terminen nutzen. Ich soll eine Aufstellung bzw. Auflistung für die Fahrten erstellen (als Anlage) und es als Einzelfall zu der Steuererklärung beilegen. Bin 70% Schwerbehindert


    Weiß jemand ,ob es mit dem Krad eine Pauschale gibt und sie für die Hin-und Rückfahrt anerkannt wird ??


    Gruß RT-Tourer :thumbup:

    1) ist ähnlich wie bei den Minijobs oder Wechselarbeitsstellen , es zählt eigentlich immer nur eine Strecke, hier kannste aber dle längste nehmen. (mache auch Dienstreisen zu mehren Stellen an einem Tag )
    Ich mache auch Dienstreisen, laut Finanzamt kann ich mir aber die längste Strecke auswählen und angeben.(pro Tag)
    Bekomme von meinem Arbeitgeber am Jahresende immer eine Bescheinigung , als Nachweis fürs Finanzamt.


    2) hier zählt wohl der direkte Weg , Achtung, muss nicht immer der kürzeste sein !!!!!



    Hast Du mal deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt befragt ??


    Gruß RT-Tourer