Danke für deine Links , meine Frage war aber , ob Fahrten mit dem Motorrad auch geltend gemacht werden können .
Fahrten zu Ärzte usw. wegen meiner Behinderung. Soll es als außergewöhnliche Belastungen im Steuerjahr 2016 mit angeben, als Anlage . (Welcher Arzt , welcher Termin und einfache Streckenangabe ) , laut Finanzamt.
Ob es was bringt, also Überschreitung der Grenze der zumutbaren Belastungen,neben den anderen Belegen, ist was anderes. Aber warum soll ich es nicht versuchen.
Das Pkw, Behindertenfahrzeuge , Taxi und ÖPV sind ja aufgezählt (siehe Mantelbogen ) . Da kann man also die Fahrkosten angeben und absetzen. Entscheidend ist immer ,was schriftlich vorliegt und kein Annahmen oder Vermutungen.
Bekam diese Information vom VDK, ob Motorräder dazu zählen, konnte man mir eben nicht beantworten.
Bei PKW sind es wohl 30 Cent je Kilometer, hin-und zurück .
Gruß RT-Tourer