Beiträge von bebsen

    Gutten Abend zusammen,
    ich bin am 15.01.2015 einen neuen Job in einer neuen Stadt angetreten. Dementsprechend kann ich den Umzug von der Steuer absetzen. Meine Steuererklärung habe ich 2014 über einen Steuerberater gemacht. Hier hatte ich alle Quittungen bzgl. dem Umzug vorgezeigt. Mir wurde jedoch gesagt, dass wir die Rechnung in der Abrechnung 2015 gelten machen.
    Für 2015 wollte ich jetzt selbst die Steuererklärung machen. Mir ist jetzt jedoch aufgefallen, dass ich die Maklerprovision am 20.11.2014 bezahlt habe. Die Wohnungsübergabe war jedoch Anfang 2015.
    Nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip hätte diese Kosten jedoch bereits in der Steuererklärung für 2014 machen müssen, oder? Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten doch in 2015 abzusetzen? Gibt es sonst noch andere Möglichkeiten.


    Vielen Dank


    Gruß,


    Malte