Hat jemand noch das Musterschreiben mit der Forderung der Zinsen?
Wäre super nett wenn dies jemand noch mal einstellen kann
habe dieses Thema seit Anfang an also 186 Seiten verfolgt aber finde es nicht mehr finde es aber von euch super
das ihr mit Rat und tat zur Seite steht
Habe mal just bei den Kollegen der VZ in NRW gestöbert:
http://www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte
Leider nix passendes gefunden.
Eigentlich - ich beziehe mich auf die Auskunft der sich hier sonst noch herum tummelnden Rechtskundigen - ist es nicht erforderlich, dass ein Kunde die fällig werdenden Zinsen auf die zu Unrecht einkassierten BGs ausrechnet.
Uneigentlich aber, habe ich es dennoch gemacht:
Hier: Bisheriger Schriftwechsel zum Komplex widerrechtlich erhobene Kreditbearbeitungsgebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs zu der o.a. Angelegenheit gebe ich Ihnen – nach Maßgabe der erfolgten und auch für Sie bindenden Rechtsprechung des BGH – unten stehende Zinsforderungen zum Ausgleich auf:
Gebühr: €
Zinsen hieraus seit dem.... (Vertragsabschluss)
Die errechnete Verzinsung erfolgt analog zu §§ 247 I, 288 I BGB.Daraus ergibt sich ein Betrag von € , der – gemäß der hierzu vorliegenden Rechtsprechung – in Ansatz gebracht wird.