Beiträge von lobster53

    Wie wahr, wie wahr lobster53. Recht hast du. Aber muss man es denn gleich auf die Spitze treiben? So langsam haben diese Advokaten mich genug geärgert. Das Urteil ist doch nun mehr als eindeutig. Und bei mir ging es nicht einmal um riesen Summen. Vielleicht haben sie auch gedacht, dass ich deshalb aufgebe und das Handtuch werfe? Nee, nee nich mit mir Kollegen! Ich gebe nicht auf.
    Wer aufgibt, hat schon verloren. Leider haben es viele bereits getan - zugunsten der Santander <X


    Aufgeben gilt nicht, Sylvi. Deshalb soll das
    Forum hier ja auch so eine Art - moralischer - Hilfsmotor sein. Ich darf davon
    ausgehen, dass unsere - nicht immer - feingeistigen Ergüsse, so manchen -
    vielleicht verzweifelten - Ratsuchenden aufgebaut haben.


    In diesem Sinne: " Frohe Ostern ":

    Lieber joom,
    gute Idee, sollte der DKB mal vorschlagen mir ein Honorar als Netpromotor zu überweisen. Aber ich bin ein livehaftiger Kunde, der nicht nur meckert sondern auch lobt. Das sind die zwei Seiten der Motivation, die wir alle brauchen.


    Schön, wenn es auch noch zufriedene Bankkunden gibt. Wenngleich unsere Erfahrungen hier, denn wohl eher in den Beriech Unzufriedenheit einzuordnen wären. Nichts für ungut, eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und der BVB wird auch nicht deshalb Deutscher Fußballmeister (leider ), wenn er morgen den Bazis die Lederhosen auszieht. Die Mehrzahl der User hier quält sich seit einem halben Jahr un länger mit den Tricksereien der Banken herum. Un, wenn ich die Postings hier mal so Revue passieren lasse, da gibt es wahre Verrenkungen der dortigen Sachbearbeiter/innen, die Rückzahlungssumme so niedrig wie möglich zu gestalten. Jeder Pausenclown erkennt, dass dieses große Theater doch nur deshalb Sinn macht, um die eigenen Bilanzen zu schönen. Was ich davon halte, habe ich nicht nur hier, schon einige Male zum Besten gegeben. Für die freundlich gesinnten Bank - Schönfärber mag das " Bashing " sein, für mich ist es das Benennen von Varianten der Kunden - " Ver.... ". Jawoll, ja!

    @ lieber Lobster53 ;)


    Ja, diese Aussage (das man von Sachstandsanfragen, Überlastung etc.) hat mein Anwalt auch erhalten.
    Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, was sich diese Herren Anwälte eigentlich dabei denken???? Kann denn niemand denen das Handwerk legen? Suchen immer irgendwelche Schlupflöcher und spielen hier auf Zeit...


    Zahlen müssen sie doch sowieso :!:


    Sylvi, auch ein RA muss Miete zahlen, Versicherungsprämien begleichen und seinen - evtl. vorhandenen Kind/ern jetzt den " Milka " - Schmunzelhasen kaufen. Dazu benötigt er Einnahmen. Die bekommt er nur, wenn er für die Mandantin Sanatander Fall für Fall herunter schrubbt. Das dieses dann nicht immer ganz koscher abläuft, liegt an den Vorgaben der Santander, die - wie Du schon vermutet hast - auf Zeit spielt. Zudem bringt ein streitiges Verfahren einige Gebühren - wenn auch auf eher mickrige Werte - in den Klingelbeutel. Das nur zur Erklärung. Verstehen kann ich diese Slapstick - Einlagen der Kollegas Henle, Wendt und Partner nicht. Der BGH hat doch klar und deutlich in unserem Sinn gesprochen; so, wie in den 1960ern Winnetou in den Karl May - Filmen.

    @IanAnderson2


    du liegst richtig. Gemeint ist §511Abs.2 Nr.11 ZPO.
    Was kann hier noch passieren? Das ist hier die Frage. Es wird ein Richter ohne mündliche Anhörung vom Schreibtisch aus entscheiden. Zumal es bei mir nur noch um ein Teilanerkenntnis geht. Die Santander hatte die Zinsen im Vorfeld bezahlt, jedoch nur einen Bruchteil und sich geweigert meine Anwaltskosten zu zahlen. Da sie es nicht für notwendig ansieht, das ich mir einen Anwalt genommen hatte.
    Nun, das sehe ich jedoch anders, und will nun alles - zumindest das, was mir zusteht. Und bis zum letzten Pfifferling.




    Zahhnlos durch die Nacht schrieb:


    ch fange mal mit dem zweiten Teil an:Dieses Schreiben des AG Mönchengladbach datiert vom 28.01.2015(Geschäftsnummer 141E-3289),stammt vom Direktor selbst (lt.Briefkopf),wurde mir von meiner Anwältin auch zugeleitet,und ich habe hier auch darüber schon berichtet!


    Mensch, der Direx in persona. Da muss das AG schon kräftig beim Kiel holen sein.


    Zum ersten Teil habe ich ein paar Nachfragen:a)ich vermute mit dem Hinweis auf §511 ist §511 ZPO gemeint und darin der letzte Teil,der besagt, daß nur unter bestimmten Voraussetzungen(die hier nicht vorliegen)überhaupt eine Berufung möglich ist.Habe ich das richtig verstanden?


    § 511 ZPO besagt hierzu, dass eine Berufung nur unter bestimmten Bedingungen ( Streitwert von mindestens 600 EUR muss erreicht sein oder die Berufung ist vom unterinstanzlichen Gericht zugelassen worden ) eingelegt werden kann. Deine Einschätzung ist korrekt.


    b)Habe ich auch richtig verstanden,daß das AG KEINE Berufung zulassen,KEINE mündlichen Verfahrenstermine anberaumen,sondern NUR vereinfacht und schriftlich OHNE bestimmte Terminankündigung(gegenüber den Beteiligten?)seine Entscheidung mitteilen wird?


    Das nennt sich Entscheidung im schriftliches Verfahren. Dieses Verfahren wird dann angewandt, wenn die Sach - und Rechtslage einfach gelagert ist, wenn beide Parteien einem solchen Verfahren zuvor zu gestimmt haben oder auch, wenn aus Gründen der Prozessökonomie eine mündliche Verhandlung nicht in Betracht kommt ( Bsp. Kläger wohnt in Burghausen, Beklagter in Flensburg ). Dieses Verfahren wird in dem meistens der " Sanatander " - Fälle wohl angewandt.


    Wenn das richtig ist:Was ist für die Kläger zu erwarten? Was für Tendenzen sind jetzt aus der von Silvie62 zitierten Mitteilung an ihren Anwalt abzuleiten? Wird das AG jeder vernünftig begründeten Klage stattgeben oder eher die Winkeladvokaten der Bank schützen??


    Die BGH - Urteile sind für das AG Gladbach bindend. Die Bank wird in jedem Fall zur Rückzahlung der kassierten BG verurteilt werde. Das wird in Sylvi´s Fall und auch in Deinem so sicher sein, wie das Amen in der Kirche zum Oster - Gottesdienst.


    Eine begründete Einschätzung würde mir guttun!!


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    " Es wird weiterhin ein vereinfachtes schriftliches, nicht mündliches, Urteil stattfinden.Weiterhin steht dort, dass eine Entscheidung, insbesondere auch ein Endurteil, gegen das ein Rechtsmittel von Gesetzes wegen nicht möglich ist, § 511, ergeht nach Ablauf gesetzter Frist im vereinfachten Verfahren von Amts wegen ohne Bestimmung eines Verkündungstermins. "


    Häh, habe ich dat geschrieben? Na, gut, ja, gut, gut, auch ein Schwarzkittel - Träger i.R. wird älter. Deshalb: egale!


    Ian, Fakt ist: Die ZPO ist ein wunderbares Werk mit vielen Gesetzen und so gestaltet, dass sich jenes Einzelne wie ein Wrigley´s Spearmint Gum - schön durch gekaut, so, wie es Sir Alex Ferguson von ManU einst im TV vor machte - in die Länge ziehen lässt.
    Doch in bestimmten Vorschriften ist auf die gute ZPO klar und deutlich:
    Reitet die Grand Dame Justitia erst einmal auf den "ollen" Klepper ZPO, dann wird sie auch auf das Ziel " Entscheidung " zu traben.


    Wenn - wie in den meisten Fällen hier - eine Klage erhoben ist, muss ein Entscheidung dazu ergehen. Wann, ist zurzeit beim AG in M´gladbach allerdings ungewiss. Nun wird das Gericht, also der zuständige Dezernent / die Dezernentin wg. des riesigen Arbeitsanfalls bestrebt sein, die Klageflut in geordneten Bahnen zu lenken und die einzelnen Verfahren zügig abzuarbeiten. Aufgrund der überwiegend einfach gelagerten Streitigkeiten wegen der BG - Rückzahlungspflicht, wird das Gericht bereits eine Entscheidung im " schriftlichen Verfahren " ( § 128 II ZPO ) oder , wenn ein Anerkenntnis der Beklagten erfolgt, im schriftlichen Vorverfahren ein Urteil absetzen ( §§ 276, 307 ZPO ).


    Die meisten " Santander " - Fälle werden so abgewickelt werden: Klageschrift geht bei Gericht ein und erhält ein Aktenzeichen. Klageschrift wird danach der Beklagten zugestellt. Mit der Zustellung wird ein Frist aufgegeben, binnen der sich die Beklagte äußern muss. Will sie sich verteidigen, muss sie dieses schriftlich anzeigen. Will sie anerkennen ( das wäre hier ratsam, weil kostengünstiger ) muss sie dieses schriftlich bekunden. In diesem Fall ergeht ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung ( § 307 II ZPO ).


    Gegen ein solches Urteil ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen das Rechtsmittel der Berufung ( § 511 ZPO ) möglich. Dieses Rechtsmittel muss in Form eines, von einem zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Berufungsschriftsatzes bei dem Landgericht in Mönchengladbach eingelegt werden. Frist ist hierfür: 1 Monat nach Zustellung des Urteils ( § 516 ZPO ).


    Nun stellt sich hier die Frage, warum soll die Bank dieses Rechtsmittel, sofern überhaupt zulässig, einlegen, wenn sie selbst den Anspruch zuvor im vollen Umfang anerkannt hat.
    Oder sollte im Sinne der ML - Lehre, die Feststellung von Papa Lenin aus dem Hut gezaubert werden, die da sinngemäß lauten könnte: " Zwei Schritte vor, drei zurück "?




    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 613 - Geld zurück - Finanztip-Community

    @ lieber Lobster53 ;)


    Ja, diese Aussage (das man von Sachstandsanfragen, Überlastung etc.) hat mein Anwalt auch erhalten.
    Ich kann nur nicht ganz nachvollziehen, was sich diese Herren Anwälte eigentlich dabei denken???? Kann denn niemand denen das Handwerk legen? Suchen immer irgendwelche Schlupflöcher und spielen hier auf Zeit...


    Zahlen müssen sie doch sowieso :!:


    Sylvi, sehe ich ganz genau so und kalauere deshalb: " Die Banküberweisung kommt ganz bestimmt, auch wenn sie dort am Absaufen sind. " Und weil heute Gründonnerstag ist, gebe ich noch einen Schwank aus dem bösen Reich der schwarzen Magie zum Besten: " Stillstand der Rechtspflege " liegt dann vor, wenn ein Verfahren über einen unangemessen langen Zeitraum ( Rsp. geht von mindestens Monaten aus ) ohne triftigen Grund nicht bearbeitete wird ( oder so ähnlich ). Dat liegt in Gladbach zurzeit nicht vor, denn das Amtsgericht hat ja einen Grund benannt: " Arbeitsüberlastung ".
    Aber, lasse über Deinen RA Druck unter´m Kessel aufbauen, dann geht´s etwas schneller.


    Lady, ich danke Dir für die prima Unterstützung. Wir wisse doch alle hier, dass es ein paar " Spionagesatelliten der Gegenseite/Banken gibt, die uns ´nen X für´n U vormachen wollen und hier " dumm Tüch vertellen ". Als immigrierter Norddeutscher sage ich dazu mit Achim Reichel " .. und es ging langsam voran, es ging langsam voran. Ein Hoch auf die Reise, sind wir erst an Hamburch dran! " So ist der Streitablauf mit den Banken auf zu sehen. Am Ende müssen sie eh betolen..


    Gratulation! Prima gemacht! Ein Berufungsverfahren wird es nicht geben, denn die Beklagte hat ja anerkannt und somit darfst Du locker - bitte setzte eine Zahlungsfrist - die Zwangsvollstreckung betreiben. So wie ich - aus leidlicher, eigener Erfahrung - berichten kann, reagiert " Tante " Santander erst nach der zweiten Aufforderung. Geld kommt aber für Dich. " Wetten, dass...? "
    Schöne Ostern für Dich.
    Vor allem gibt es unseren Mitstreitern Mut, wenn solche Erfolgsmeldungen hier eintrudeln



    @ Sylvi, Ina Anderson 2 etec.: Ich habe mal just Tante Google wg. Amtsgericht Mönchengladbach und die dortige Arbeitsüberlastung befragt und erhielt hierzu u.a. eine Seite von Herrn RA Ferner, der dort dieses mitteilt:


    http://www.ferner-alsdorf.de/r…adbach-ueberlastet/15540/

    Sofern ich mein letztens gepostetes Urteil richtig interpretiere geht es nur, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind. Was vermutlich in den wenigstens Fällen der Fall sein dürfte.


    Aus meiner Sicht geht es nur um das Thema verbundene Kredite, hierbei könnten auch aus meiner Sicht Immobilienfinanzierungen betroffen sein.


    Henning: Das sehe ich auch so.
    Leider ist dieses Thema hier nicht so einfach zu erklären. Ich werde mir dennoch mal die Mühe machen und in meinem Blog einen Artikel zum Thema " Restschuldversicherung " einstellen. Ich habe nämlich inzwischen die BGH - Rechtsprechung dazu ein wenig unter die Lupe genommen.



    Da kommen noch weitere Termine auf mich zu. Du weißt ja: Altes Fleisch, alte Haut, schlechte Hauer - oder so ähnlich.


    Aber: Is et wahr? Die Klageflut kann des AG nicht bewältigen. Deshalb hat der Geschäftsstellenmitarbeiter so gemeckert. Wer soll denn da als Zivilrichter noch motiviert sein, wenn die Aktenberge sich in diesen Höhen türmen. Das erinnert mich an die Jahre nach der Einführung der " HARTZ " - Gesetze. Da gab es bei den Sozialgerichten auch den " Stillstand der Rechtspflege " - nichts ging mehr.


    Jau, kann ich wärmstens empfehlen. Keene Angst vor großen Tieren in der Jurisprudenz. Dat sind auch alles nur Lüt, de mit Wasser kochen!


    Ian, wat sülzen die da so lange um heißen Brei herum? Außer Papier von der Kanzlei zum AG und umgekehrt zu bewegen, bringt dat doch nüscht. Vielleicht möchten Kollega´s Henle, Wendt und weitere Brot lose Kollegas als Mitarbeiter, doch noch den Gebühren - Durchlauferhitzer anwerfen. Einst hieß so wat auch " Gebührenschneiderei " oder " Gebühren - Winkeln ". Anerkennen, und jut is´!


    Ich würde auch eher zum Gang zum Anwalt raten. Am Ende ist wegen eines Formfehlers alles für die Katz und das gezahlte Geld ans Gericht möglicherweise weg (... bin da jetzt auch nur Laie), weil Frist versäumt o.ä.. Beim Anwalt sollte man sich mit Klageschriften auskennen und da der Anspruch berechtigt ist, nimmt der Anwalt seine Kosten gleich in die Anspruchsrechnung mit auf und sollte Dir nicht vorab in Rechnung gestellt werden.


    Zumindest wollte mein Anwalt noch nichts von mir in Vorkasse zur Einreichung der Klageschrift... :whistling:



    Ich möchte - als Rechtsverdreher hier - nur ein Argument relativieren: Wer selbst ´ne Klage einreicht ( oder auch nach MB eine Ansprüchsbegründungsschrift ) muss keene Angst haben, dat dat da inne Büxe geht, denn Formfehler oder Ungereimheiten werden vom Herrn / der Dame des Zivilverfahrens, dem Richter/ der Richterin erkannt und der Partei mitgeteilt.
    Übrigens noch ein heißer Tipp zu den Prozesskosten, die ja auch nicht unerheblich sein können: Prozesskostenhilfe ( PKH ) könnte es für einen Kläger /eine Klägerin auch geben, wenn die Bedingungen hierfür in persönlicher Hinsicht erfüllt sind. Materielle rechtlich betrachtet muss die Bank eh betoalen. So hat der BGH ja entschieden und dat sind ( außer das BVerfG in Karlsruhe oder der EuGH ) die absoluten Götter im Olymp der schwarzen Magie.


    Liebe Sylvia,


    da ich selbst - wie hier schon berichtet - die Santander 2 Mal verklagt habe ( mit Erfolg ), möchte ich Dir zu Deinem Fall unterstützend zur Seite springen:


    Die von der Sanatnder beauftragten RAe Wendt pp. in M´gladbach haben - so mein Informationsstand - gegen jeden Mahnbescheid Widerspruch erhoben. Das ist im Rahmen des gestzl. Mahnverfahrens binnen zwei Wochen nach Zustellung des MB möglich. Wir durch den Antragsgegner/die Antragsgegnerin=Sanatnder nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben, kann der Anspruch/Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen und nach dem dieser diesem zugestellt wurde, die Zwangsvollstreckun einleiten.
    Dat will die Bank natürlich verhindern. Deshalb der Widerspruch gegen den MB.


    In Deinem Fall hat sich der Kollegen vollkommen korrekt verhalten und nach dem Widerspruch eine so genannte Anspruchsbegründungsschrift ( dat is´nüscht anderes als ´ne Klage ) eingereicht und die ergänzenden Gerichtsgebühren ( dat sin´drei GB nach dem Streitwert und der GKG - Tabelle berechnet ).
    Nun muss die Anspruchsbegründung zu dem beim AG in Gladbach geführten Aktenzeichen eingereicht werden, damit die Gegenseite eine Klageerwiderung fertigen kann. Wahrlich, ich sage Dir: Die Sanatnder - Bevollmächtigten werden Deinen Anspruch voll umfänglich anerkennen. Dat is´nur Zeitgewinn. So wie im Fußball auch, wird hier Zeit geschunden, damit die Bearbeitung und vor allem die Zahlung hinaus gezögert werden kann.
    Im Übrigen stellt dieses Verhalten natürlich eine schöne Einnahmequelle der Kollegen Wendt dar.
    Dann solltest Du noch folgende Situation kennen:
    Seit Dezember 2014 hat das Amtsgericht Mönchengladbach einen Arbeitsanfall von mehreren Hundert zusätzlichen Klagen zu verzeichnen.
    Der Mitarbeiter in der Poststelle hat sich dazu tel. bei mir mal so richtig ausgek... und fluchte wie ein Rohrspatz über die Santander, weil dazu noch zusätzlich Personal aus D´dorf heran gekarrt werden musste ( habe ich in einem Beitrag schon erwähnt ).
    Also: Chaos pur dort! Dein RA kann ja ´ne Kopie des eingereichten Schriftsatzes mit dem er Deien Anspruch begründet, erneut zu faxen - un´jut ´s!


    Kopf hoch, Ärmel hoch krempeln und auf in den Kampf! Du bekommst Dein Geld auch.


    @ Britta: Von einigen Tausend Klagen beim AG in M´gladbach ist mir nüscht bekannt; wohl aber von vielen Hundert. Und dat reicht für einen Dezernenten einer Abteilung auch schon, weil der nach dem Gerichtspensenschlüssel allenfalls 400 bis zu 600 Fälle je Jahr bearbeiten kann. Die armen Kollegen im schwarzen Kittel!