Beiträge von lobster53

    Kündigen des Konto ginge schon, allerdings ist diese Gefahr geschwindend gering. Ok, eine Volksbank in Zuffenhausen hat dieses bereits gemacht, haben dadurch aber auch ne menge negativer PR. Und davor streuben sich doch zumeist die Banken. Gefahr besteht immer, aber wie sagt man so schön, no risk no fun.


    Brüll, dat war bestimmt ein - von mir schon benannter - Porsche - Besitzer, der hier auf Bedürftigkeit gemacht hat. Nein, wenn so´n Banken - Kasper mit Kündigung droht: Take It Easy! Geh´zur Bank mit dem langen Basketballer Dirk!

    @Moselanerin


    ja, um es mit lobsters Worten zu sagen, bei der Postbank ist definitiv auch Land unter. Auf mein Einschreiben vom 29.10. habe ich immer noch keine Rückantwort, geschweige denn Zahlung erhalten. Und wenn Sie auch mittlwerweile über 70000 Anträge haben, die müssen doch wohl chronologisch eingescannt und abgearbeitet werden? Mein Einschreiben haben die am 04.11. angenommen, das war gerade mal eine Woche nach dem Urteil. Da waren wir doch sicherlich bei den ersten mit dabei. Beim Beschwerdemanagement anzurufen bringt nichts, die können angeblich nicht nachschauen. Und bei der komischen Kreditabteilungsnummer geht jedes Mal logischerweise ein anderer hin, und rufste 10x an, haste 10 verschiedene Versionen. Habe ich gestern extra mal getetstet. Entweder haben manche überhaupt keinen Peil, wie man wo was nachschauen kann oder die arbeiten mit Hinhaltetaktik.



    Hochwasser gibt es nicht nur an der Nordseeküste, auch an der Mosel und bei den vielen Banken in Form der Rückforderungsflut. Ausgehend davon, dürften diese ein Problem mit der Bearbeitung der Rückforderungsfälle haben. Es werden deshalb - wohl dringend - Sachbearbeiter dort gesucht. Die Damen und Herren in den Vorstandsetagen ( sind ja meistens nur Kerle ) sitzen und schwitzen nun, weil neben dem Problem der Fallbearbeitung und Rückzahlung, durch die Vierte Gewalt alsbald ein Negativ - Image aufgebaut wird. Dat können se eben nich jebrauchen, die Armen!



    Es muss versucht werden, die drohende Verjährung zu stoppen. Wir Schwarzkittel nennen dat " Hemmung ". Sonst gibt´s ab 01.01.2015 für alle Altverträge nix, wenn die Bank nicht zuvor auf die Einrede der Verjährung ausdrücklich - dat heißt hier: schriftlich - verzichtet hat. Alle Bla - Bla - Bla - Briefe sind nüscht wert. Papierkorb, Altpapier - Container usw.Die Fristsetzung dient nur dem einzigen Zwecken, den Schuldner ( die Bank ) in Verzug zu setzten. Reagiert die MG - Meute nicht auf dat Schreiben bis zum Ablauf der gesetzten Frist und zahlt, sind gerichtl. Maßnahmen erforderlich oder der Schlichter muss informiert werden.
    Sonst jibbet et nichts aus MG oder von anderswo.

    Geht mir genau so mit der Tagobank , ich kann es mir nicht erklären ausser das die wollen das es verjährt
    Das ist Kriminel


    Jau, dat unterstelle ich denen auch. Noch 29 Tage! Ich habe mich kürzlich mit dem Kollega unterhalten, der eines BGH - Verfahren begleitet hat. Die Banken taktieren, verzögern und setzen auf den Zeitablauf. Du musst wat tun, sonst is´de Kohle futsch!
    Die standardisierten Schreibern vieler Banken sind nix wert, weil sie den " Verzicht auf Einred der Verjährung " eben nicht enthalten. Kämpfe um dein Recht!

    habe ich gemacht, danke... Wie finde ich denn nun heraus, ob die Gebühr zu Anfang des Vertrages gezahlt wurde oder auf die Raten verteilt?


    Könnte in den Vertragsbedingungen auf den Rückseiten der Formulare stehe, könnte aber auch gesondert mit der Vertragsausfertigung für dich übergeben worden sein, könnte auch im Netz eingelesen werden.

    Auch wenn die Zeit schon sehr knapp ist, möchte den werten Mitlesern (m/w) dieses Forums, die mittellos oder bedürftig sind, am Hungertuch nagend oder kurz davor stehen von irgendeinem RTL Spendenmarathon bedacht zu werden aber zögern und zaudern sich einen Anwalt zu nehmen, dieses Zauberwort zuwerfen: Prozesskostenhilfe. :)


    Juuuuuuuuut! Ich ergänze noch für den Fall einer Rechtsberatung jibbet es " Beratungshilfe "!

    Was mich verwirrt ist die Nennung einer "Versicherungs"-Schlichtungsstelle im Impressum der SWK-Bank. ?(
    Ok. Mein Kreditvertrag beinhaltete auch eine Versicherung. Aber ob diese Versicherungsobmänner auch die Verjährung des Kredites hemmen können. Keine Ahnung. Vielleicht gibt es eine übergeordnete Schlichtungsstelle?



    Die Banken versuchen sich in der Tat in einer Verzögerungstaktik aus dem Schlamassel, den sie sich selbst eingebrockt haben, zu befreien.
    Versuche es eventuell damit:


    https://www.online-mahnantrag.…17512736448&Command=start


    Die Schlichtungsstelle des Versicherungsgewerbes hat nix mit den Beschwerden in den uns allen vorliegenden Fällen, wo es um Rückzahlung von Gebühren geht, zu tun.



    Dat nenne ich doch kurz und knapp: Realsatire in Reinkultur, woll. Selbst " Balduin, der Geldschrankknacker " hätte es nicht besser formuliert.

    wegen der anwalts- und gerichtlichen mahnkosten bin ich so informiert, dass der schuldner - also in dem fall die bank - die rechtsanwaltkosten und gebühren für den mahnbescheid nicht zahlen muss, wenn sie den mahnbescheid also die schulden gleich akzeptiert bzw. bezahlt ??!!
    deswegen erst mal zum ombudsmann und die verjährung hemmen.


    ja, dass mit der zehnjährigen verjährungsfrist war eine targobank mitarbeiterin.


    bis jetzt scheint ja noch niemand irgendeine schriftliche stellungnahme von der targo erhalten zu haben...


    Hmmh, dat mit dem sofortigen Anerkenntnis einer Schuld ist so ´ne Sache. Da liegst´e nicht janz falsch. Bisher habe ich aber hier den Eindruck gewonnen, dat die Banken auf Zeit spielen und den 31. 12. 2014 herbei sehnen. Dann ist fast alles vorbei. Also, grob jesacht, wenn die Bank in Verzug gesetzt wurde, die Forderung (en ) beglichen worden ( inkl. Zinsen ) sind, hat diese dann die Rechtsverfolgungskosten als Schuldnerin zu entrichten, weil ja mit der Einleitung eines Mahnverfahrens etc. die drohende Verjährung außer Kraft gesetzt worden ist. Die hier kursierenden Bla - Bla - Bla - Briefe mit unsinnigen Begriffen, wie " aus Kulanz " oder " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht " und " die BGH - Urteile sind nicht anwendbar " usw. usf., sind nix wert. Gesülze eben, um die Sache hinaus zu zögern und die Verjährung eintreten zu lassen. Wenn die Bank keinen ausdrücklichen Verzicht auf die so gen. " Einrede der Verjährung " ausgeübt hat, können diese Schreiben - nach Anonymisiererung - getrost zum Altpapier.

    Hallo,
    Bisher nur interessierter stiller Leser, sehe ich mich nun doch veranlasst hier aktiv zu werden. Aber von Vorn:
    Ich habe drei Kredtite im fraglichen Zeitraum gehabt. 1.Santander, 2. SWK Bank, 3. DSL Bank
    3 Briefe per Einschreiben am 3.11. abgeschickt mit dem Rückzahlungsziel zum 26.11. (3Wochen). Von der Santander kam der Standard Brief, sonst nichts.
    Nun möchte ich mir einen Anwalt suchen, um meine Ansprüche durchzusetzen. Daher suche ich nach einer Emfehlung im Raum Nord Berlin, der sich damit auskennt und bei dem ich nicht in Vorkasse muss.


    Ich habe zwarbgelesen, dass ein Formumsmitglied von der SWK ohne Vorankündigung das Geld zurück erhalten hat, aber darauf will ich mich nicht verlassen. Danke an alle, die sich hier für uns zeit nehmen und ihre Erfahrungen Posten. Macht weiter so, ich werde auch berichten!


    Ich erinnere mich, dass es auch in " Bärlin " ´s Amtsgerichten so wat wie kostenlose ( oder beinahe kostenlose ) Rechtsberatung gibt. Da könntest du mal vorbei sehen und wirst mit Sicherheit auf einen . nicht nur vor Weihnachten - " Hunger leidenden " Kollegen / Kollegin treffen, die sich mit wilder Entschlossenheit deines Problems annehmen möchten. Try It ! Ansonsten darf ich auch noch auf die Möglichkeit der On-Line - Beratung hinweisen. Im Netz werden jede Menge Portale offeriert. Auch hier: Beachte die drohende Verjährung!

    So, nachdem ich gestern meinen Mann (z.Z. krankgeschrieben und Zuhause) gebeten habe doch nach unten zu gehen und zu sehen, ob Santander nicht den netten blah blah blub Brief geschickt hat, und dieser dann gemeint hätte es wäre nur ein Flyer vom Lieferservice im Briefkasten, habe ich ein Mahnschreiben per E-mail, Fax und Einschreiben/Rückschein abgesetzt. Dann bin ich nach Hause gekommen und weil man Mann ja nicht trauen kann hab ich selber nach gesehen und siehe da, der blah blah blub Brief war im Kasten und Mann hat dann doch gestanden, dass er nicht runter gegangen ist.... :D ... naja jedenfalls haben die jetzt Frist bis 5.12. die Zinsen auf meinem Konto einzuzahlen.


    Dat nenne ich Arbeitsteilung und die 1:1 - Umsetzung im Sinne von Papa Lenin: " Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. " oder - um es in unserem Jargon von einst umzuformulieren, in dem behauptet wurde: " Traue keinem über 30 " - " Traue keinem (Ehe)Mann. " Denke an die Verjährung und daran, dass auch Männer für etwas zu gebrauchen sind, außerhalb der Bier saufenden, Fußball glotzenden und Auto protzenden - Grade, gibt´s noch solche, die Hirn und Herz haben, gelle. Meine Empfehlung: Richte dich auf ´nen Gang zum RA oder die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann ein, weil bei der Santander in MG " Land unter " gemeldet wurde.


    Damit sind beinahe sämtliche Fragen beantwortet. Kompetenz gibt´s hier umsonst. Was sagte er so schön? " Eine Bank zahlt nur ungerne Geld zurück. " So isses!



    Nö, Kollegen, Kontakt nehme ich zu euch nicht mehr auf. Wer einen eigenen Hund auf dem Hof hat, muss nicht zum Bellen in die Nachbarschaft. Aber vielen Dank für die rechtlichen Hinweise, Kumpels. So mancher hier hat dann doch verstanden, dass er den kreativen Gossen - Poeten in den Rechtsabteilungen der Banken, eben nicht trauen darf.
    Nochmals: Wer zum 31. 12. 2014 keine Maßnahmen zur Verjährungshemmung eingeleitet hat, schaut in die Röhre und nicht ins halb volle Schampus - Glas, weil die Bank A bis Z nun endlich die Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen gelöhnt hat.

    Kannst Du Dir bei denen sparen, geh lieber gleich zum Anwalt, vor allen Dingen, weil die Zeit knapp wird.



    Dat typische Bla-bla-bla - Schreiben. Dünnpfiff, eben. Da ist nix mit " Kulanz " und " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.. ". Die haben - lt. BGH - zu zahlen. Klappe zu, Affe tot! Du solltest dich beeilen... in 25 Tagen ist Weihnachten, in 31 Tagen und paar zerhackte Stunden dat Jahr zu Ende. Dann zünden die TARGOs und Konsorten ein Freudenfeuer an. Mit unseren Milliarden!

    Leute, wen Ihr zum Anwalt geht, zahlt Ihr dann selber (mind. die Erste Beratung) oder wie? Ich denke, wenn es um 400 BG geht und man mussdann 190 EUR für die erstberatung zahlen... lohnt es sich überhaupt?


    Frau, Mann muss nicht. Aber, so viele Möglichkeiten hast´e denn auch wiederum nicht. Ombudsmann, Mahnantrag/Mahnbescheid, Klage.... Eile ist geboten, sonst ist die Forderung verjährt. Siehe die Ausführungen unseres werten Kollegen qpk oder so.

    @retialsuma1963


    JA!!! Verjährung am 31.12.2014 für alle Verträge vor dem 01.01.2012!!! Besonderheit für Verträge aus 2004: Tag genaue Berechnung der Verjährung. Beispiel: Vertrag/Zahlung der BG vom/am 06.12.2004, Verjährung am 06.12.2014.



    Stimmt, Meister, aber ich würde mich hier nicht so weit aus´m Fenster lehnen:




    Rechtsanwälte KRÄMER QUEL & PARTNER GbR , Hamm / Westf.


    Dat bist´e doch????