Beiträge von lobster53

    Insgesamt zwei....


    Natürlich nicht für den Text, sondern dass der Anwalt tätig wurde :whistling:


    Wat denn, wat denn? Wat war dat denn für ein Feld - Wald - und Wiesen - Heini? Wie hoch war den deine Forderung aus den zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren?Da stimmt wat nicht.Das würde ich flugs klären und ggfs. mit der Anwaltskammer drohen. Das wirkt bei denen wie R(h)izinusöl. Oder war ´ne Klage fällig? Dann wird´s etwas teurer.

    @ Sunny 02, Ingbuero92: Dat mit weiteren Schreiben an die beteiligten Banken und einer Nachfristsetzung, Telefonate mit den patzigen und frustrierten Mitarbeiter/innnen der Filialen, Call Center usw. usf. würde ich mir sparen. Vrursacht nur Kosten und kostet Zeit sowie Nerven.
    Frist verstrichen, nix gehört, nix gezahlt: Anwalt aufsuchen, gerichtl. Schritte einleiten, Ombudsmann.
    Wahrlich, ich sage euch: Die sind völlig abgesoffen wegen der Rückzahlungsforderungen.

    Ich weiß nicht so recht, ob das mit dem Mahnbescheid eine so gute Idee ist. Im Mahnbescheid muss jedes Detail passen, also auch die genaue Zinshöhe angegeben werden, sonst ist dieser ungültig. Da das mit den Zinsen aber wieder eine rechtliche Grauzone ist, würde ich dazu raten, wenn schon, den Mahnbescheid durch einen Anwalt erstellen zu lassen.


    Ich hatte vor Jahren mal so einen Mahnbescheid erstellt, allerdings waren da alle Punkte wie Zinsen usw. klar. Ich fand es relativ schwierig.



    Nö, Learning By Doing! Wie gesagt, versuche am morgigen Tag mal so´n MB hier hochzuladen. Wenn Angaben im MB nicht richtig sind, meldet sich der Rechtspfleger beim Mahngericht und bittet, die Sache zu korrigieren. Dann muss die hälftige Gerichtsgebühr eingezahlt werden. Danach wird zugestellt und flugs ist das Bienenvolk im Bankenpalast am Herumschwirren und die Verjährung zunächst vom Tisch. Nur Weihnachten ist schöner, woll.

    Würde gerne noch mal das Thema Mahnbescheid hochholen. Hat denn nicht jemand noch so'n Ding Zuhause rumliegen, was er mal (als Beispiel Targobank oder Santander) ausfüllen und hochladen kann. Daran kann man dann eventuell noch Punkte erklären was bei anderen Banken einzutragen ist. Habe noch nie einen Mahnbescheid ausgefüllt, würde es aber erstmal klar einen RA vorziehen weil meine RV eine SB von 150 Euro hat und der Streitwert im Schnitt so um die 300 Euro beträgt.


    Wenn ich Bock habe, versuche ich so ´n Ding hier mal einzustellen - natürlich ausgefüllt. Ich meine aber gelesen zu haben, dat es da im Netz auch Hilfe gibt. Big Brother Google herbei zitieren.

    WAs =O
    bin echt erstaunt wie hoch der Kredit sein muss , wen du so hohe BG gezahlt hast


    Wieso, erstaunt? Wenn de drei oder mehrere Male Umschuldungen oder Aufstockungen hast, kommen solche Mondbeträge zusammen. Dat geit rucki - zucki, da brauch nur beim Partner die Firma pleite gehen, ein Unfall etc. Schon hast du ein Geldproblem. Und die Banken helfen doch da sooooooooooo gerne!


    Wenn du jeweils eine Frist gesetzt hast, bis zu der die Rückzahlung erfolgen muß, sind alle Banken danach im Verzug. Dat heißt, du kannst rechtliche Schritte einleiten. Achte aber vor allem auf die Anspruchsverjährung, wenn es sich um ältere Verträge handelt. Wenn die sich nicht rühren, gehe zum RA.


    Lächerlicher Quatsch mit Soße! Die wollen nur nicht zahlen. Es gibt vier - präjudizierende - BGH - Urteile. Zwei vom Frühjahr 2014 befasen sich mit der Unrechtmäßigkeit der Bearbeitungsgebühren, die letzten beiden Urteile vom 28.10.2014 mit der Verjährung, die mit 10 Jahren für diese Art von Verträgen und die dort erhobenen Bearbeitungsgebühren fest gelegt wurde. Konkret gesagt: Altverträge von 2004 verjähren bezüglich der Erstaatung der rechtswidrig berechneten Bearbeitungsgebühren am 31.12.2014 u, 24.00 Uhr.


    Wenn die Experten nun meinen, sie können sich über die höchstrichterlichen Entscheidungen hinweg setzten, solltest du entweder zum Kollega gehen, einen Ombudsmann aufsuchen oder selbst einen Mahnbescheid fertigen.
    MB - Muster gibt´s demnächst hier zu Abpinseln. Noch ein Rat unter uns Geschädigten: Kämpfe!


    Kämpfe wie ein Wickinger, auch wenn´s nur um 24, 17 Euronen geht. Damit kannsté ein Weihnachtsgeschenk kaufen. Nicht locker lassen, gerade die Santander ist sonst auch nicht piefig. Neues Schreiben, Frist und darin gerichtl. Schritte androhen.

    Zinsen gibt es ab dem Abschlusstag des Darlehnsvertrags. Wie schon hier mehrfach gesagt 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz der EZB ...
    Dat sehe vielleicht so aus:


    .... Fordere ich Sie auf die auf den zu Unrecht erhlatenen Betrag von.... angefallenen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten... ( s.o. ) ab dem .... ( Datum Vertrag ) bis zum.... ( Frist ) durch Überweisung auf mein Konto... zu erstatten


    Fehlte ´nen "e " immer diese Flüchtigkeitsfehler!

    Stani: danke sehr, ich habe einen Betrag von 371,60€ BG erstattet bekommen, ohne Zinsen, Kredit war von November 2009, gebe ich dieses Datum ein? oder erst ab 2011, nach den ersten Urteilen? Mich irritiert der Ausdruck Verzug....war die Santander also quasi schon 2009 in Verzug? Irgendwie stehe ich aufm Schlauch :/ ....wenn ich da November 2009 eingebe, da kommt ja nochmal ordentlich was zusammen,ich wollte die Schreiben gerne noch die Woche raus senden


    @ all : super, das es Euch gibt :thumbup:


    Zinsen gibt es ab dem Abschlusstag des Darlehnsvertrags. Wie schon hier mehrfach gesagt 5 Prozentpunkte über den Basiszinssatz der EZB ...
    Dat sehe vielleicht so aus:


    .... Forder ich Sie auf die auf den zu Unrecht erhlatenen Betrag von.... angefallenen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten... ( s.o. ) ab dem .... ( Datum Vertrag ) bis zum.... ( Frist ) durch Überweisung auf mein Konto... zu erstatten


    Soweit ich hier die bisherigen Beiträge in Erinnerung habe, hat kein Kunde von einer Bank die BG nebst Zinsen gezahlt bekommen.
    Dat mit der SB bei den RSVs ist nicht im Zusammenhang mit den geforderten Beträgen zu sehen. Die SB bezieht sich auf die Rechtsverfolgungskosten ( Kosten für RA, GK für Verfahren ).

    Das würde mich auch interessieren; dieses Schreiben haben wir auch bekommen; seitdem keine Reaktion mehr.


    Nö, die Verjährung kriegst du nur mit einem MB, Klage oder Schiedsverfahren vom Tisch. Ansonsten kannste schreiben: " Fordere ich Sie bis zum ..... 2014 auf, mir in Schriftform zu erklären, dass Sie hinsichtlich der geltend gemachten Forderung in Höhe von ... €, die Einrede der Verjährung nicht erheben werden.
    Oder so ähnlich.

    Hallo,
    bei mir immer noch das Gleiche. Keinerlei Reaktionen von der Targo und der DKB.
    Bei mir sind es mehrere BG aber alle unter 100 €. Lohnt da ein Anwalt oder soll
    ich lieber den Weg über das Ombudsverfahren gehen. Die Zeit drängt. Reicht ein
    Einschreiben mit Rückschein an den Ombudsmann, um die Verjährung zu ver-
    hindern? Wie geht es danch weiter?


    Habe gerade bei Google " Ombudsmann Banken " eingegeben. Da kommt als erster Treffer ´ne interessante Seite zu dem Verfahren.


    Ein RA wird bei einem geringen Streitwert keine großen Böcke haben, sich ordentlich für dich ins Geschirr zu schmeißen.
    Versuche doch einfach einen Mahnbescheid zu fertigen.
    Einige Ratschläge für das Ausfüllen sind hier schon gegeben worden.
    Mit dem Mahnbescheid und dessen Zustellung an die Banken unterbrichst du die Verjährung.
    Besorge dir zwei MB - Vordrucke im Fachhandel. Versuche die selbst auszufüllen. Fragen kannst´e hier immer noch.
    Wie gesagt, ´nen RA wird nicht hochgradig motiviert sein. Aber wenn die Verjährung eingetreten ist, is´die Kohle futsch, die Bankenvorstände grinsen und saufen Champus auf den Malediven. Wollen wir das? Und, wenn dat bei 100.000 Kunden mal ausgerechnet wird?
    Grrrrrrh, Gut´s Nächtle! Bis Morjen!

    Hallo,
    hab mir diese Seite mal angeschaut. Taugt die was?


    http://www.mahngerichte.de/ver…ahrensablauf/mbantrag.htm


    Ja, die banken spielen jetzt auf zeit. Weil doch viele den letzten Schritt zum Anwalt nicht gehen wolle. Ich hab Mittwoch Termin. Denn nach einschreiben rückschein , fax , anruf und e-mail...ist nichts passiert. Und jetzt reicht es mir. Anwalt und fertig...schwupp ist das Jahr rum und das Geld weg


    Dat stimmt, weil bei vielen Verträgen die Verjährung greifen könnte und die Banken sich nicht dahin gehend verpflichtend erklären, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten.
    Aber es gibt noch rechtliche Möglichkeiten, diese Hinhaltetaktiken zu unterlaufen.

    Danke 8o


    Leute, vergesst dat mit den Anrufen bei den Call - Bubis und Call - Girl von den Banken, wie Targo, Santander etc. dat sind oft rotz - freche Rüpel und unterbezahlte Krawall - Schachteln. Ihr ärgert euch nur danach. Mein Rat: Nur in Schriftform die eigne Sache bearbeiten. Für mich galt: 1 Brief, 2 Antworten, in denen nur Schwachsinn stand, dann Klage in MG erhoben. Die dortige Dezernentin hat den Bank eine Frist nach der ZPO aufgegeben. Wollen wir wetten, dat die anerkennen?