Beiträge von lobster53


    Grins, dat kenn´ich. Die Zossen haben ihre PCs nie auf den neuesten Stand und belöffeln dich noch, wenn den Selbigen abgegeben hast. Sprich. Ein Mal Santander Kunde, steht es auch noch auf deinem Grabstein! Aber im Ernst: Ich würde mich nicht mehr hinhalten lassen. Rück´´nem Kollega auf die Pelle und zücke dabei deinen Kosten - Freifahrtschein ( außer der SB ? ), dann wird der tätig.

    Hallo,
    (Freitag ist der 28.11.2014). Du kannst so viel Erinnerungen schreiben wie du möchtest, ob es was bringt ?
    Ick glaube schon bei der ersten Erinnerung zögern die Banken und spielen mit uns " geht er zum Anwalt oder nicht",
    und lassen es darauf ankommen, da haben sie Wahrscheinlichkeitsprogramme laufen wie beim spekulieren an der Börse.
    Es sieht so aus, das sie zwar die Anwalt Kosten übernehmen müssen, aber wenn nicht ?, die können ja die Anwälte bezw. wir Gläubiger wieder Gerichtlich einfordern und darauf bauen sie.


    Hallo bin neu hier und hab mal eine Frage
    Ich hatte 2005 ein Finanzierung bei der Ford Bank finde die Finanzierungsnummer aber nicht
    mehr die höhe des Bearbeitungsentgeltes ! Was kann ich tun? ?(



    Hau,hau, dat wird eng, weil die Verjährung vor der Tür steht. Die Fordler buchen doch sicher per Lastschrifteinzugsermächtigung ab? Dann müsste auf den Kontoauszügen etc. als Verwendungszweck eine Zahlenreihe zu erkennen sein. Ich vermute, dass darin die Finanzierungsnummer enthalten ist bzw. es sich um diese handelt. Damit würde ich bei der Ford Bank mal anfragen, ob sie dir eine Kopie des Vertrags zusenden. Oder versuche es mal bei dem Ford Händler, wo du den Oimel gekauft hast.



    Versuche es mal hiermit:
    Santander Consumer Bank AG
    Santander Platz 1
    41061 Mönchengladbach


    Kreditvertragsnummern:


    Hier: Bisheriger Schriftwechsel zum Komplex widerrechtlich erhobene Kreditbearbeitungsgebühren


    Sehr geehrte Damen und Herren,aufgrund des bisherigen Schriftverkehrs zu der o.a. Angelegenheitgebe ich Ihnen – nach Maßgabe der erfolgten und auch für Sie bindenden Rechtsprechung des BGH – untenstehende Zinsforderungen zum Ausgleich auf:


    Gebühr: Zinsen:06.09.2005,


    Vertragsnr.:


    Gebühr: €


    Zinsen. seit dem........ €.........


    Die errechnete Verzinsung erfolgt analog zu §§ 247 I, 288 I BGB. Daraus ergibt sich ein Betrag von € ..., der – gemäß der hierzu vorliegenden Rechtsprechung – in Ansatz gebracht wird. Ich fordere Sie auf, diesen Betrag bis zum


    01.12. 2014


    durch Überweisung auf mein Konto_Nr.:------------------ zu erstatten. Nach Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Ankündigung Klage erheben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ja gut, kann man so machen. Habe aber gehört, dass bei dem geringsten Fehler beim Mahnbescheid, die ganze Sache nach hinten losgehen kann. Habe die Sache dem Anwalt übergeben, weil es mir gelangt hat.


    Sicher ist das Ausfüllen eines MB nicht unbedingt so einfach. Ich möchte diesen Weg nicht in den Himmel heben, aber dat Web gibt hierzu auch ein paar Infos. Dann wäre da auch noch eine " Rechtsantragsstelle " bei den Amtsgerichten, die kostenlos gefragt werden könnte. RA ist aber immer sicherer.

    Krass, die rühren sich nicht mal mit Anwalt. Ich habe inzwischen auch einen Anwalt eingeschalten. In 4 Bgs., da ich alleine nicht gegen die Santander ankam. Ich kämpfe bereits seit Mai. Nichts hat sich gerührt. Allerdings muss ich beim Anwalt jedesmal in Vorkasse gehen. Oh mann. Ich hoffe, dass sich das nicht ewig in die Länge zieht. Aber was soll man machen???



    Nö, die Santander Consumer Bank ist neben der hier schon oft genannten TARGO ( der einstigen Citi - Bank ) der Härtefall. Kein einheitliches Vorgehen hinsichtlich der angemeldeten Forderungen, kein Konzept, kein kompetentes Personal. Klagen oder MB oder umgekehrt. Sonst könnte das ewig dauern.


    Nö, dat nicht. Da gibt´s auf die Samtpfötchen, denn die Bank kann bei Zahlungsverzug ( auch wenn dieser im Wege der so genannten Aufrechung erfolgt ) den Kredit kündigen, die Gesamtsumme fällig stellen und die Fünfte Gewalt, in diesem, unserem Lande, die Schufa informieren. Fatal!


    ja, die hätte ich auch :/


    Wut ist eigentlich ein schlechter Ratgeber. Ich empfehle: Einen kleinen Umweg in das nächst Schreibwarenfachgeschäft. Dort nach einem Mahnbescheidvordruck fragen. Dann - ich meine, dat der 2 Euronen kostet - dat Ding holen. Ausfüllen. Bei Fragen sich hier melden. Dann an das Mahngericht senden ( Adresse gibt´s bei " Big Brother " Google ). Einen Umschlag nehmen, den Vordruck einlegen und mit 0,60 € frankieren. Ab zum Briefkasten. Nach einigen Tagen gibt es eine Zahlungsaufforderung von der Gerichtskasse. Die Summe ( 1/ 2 Gerichtsgebühr ) überweisen. Abwarten und ´ne schöne Tasse Ostfriesentee mit Kluntje und ´ner Wolke trinken. Und schon springt die Bank, wie von der Tarantel gestochen an.




    Mag sein, dass die sich " schlapp lachen ", aber: " Wer zuletzt lacht,... " Oder: " Das Lachen wird ihnen noch vergehen! " Gelle! Dann nämlich, wenn ein Tsunami an Klagen, MBs und Schlichtungsverfahren auf sie zu rollt. Spätestens im Jahr 2015. Wetten,dass...?

    Moin,


    a) Dat mit den drei Gebühren ist der Oberhammer! Natürlich sind Sie / Partnerin / alle anderen betr. Bannkkunden berechtigt, dann alle drei Beträge ( kann auch in einem Schreiben erfolgen ) zurückzuverlangen.


    b) Bei der Fristsetzung sollte eine Zeitspanne ab 14 Tagen ( angemessene Bearbeitungsfrist ) berücksichtigt werden. Wenn danach nicht reagiert wird, können rechtliche Schritte ( Mahnbescheid, Klage ) eingeleitet werden. Der hier schon benannte Ombudsmann hilft auch weiter.
    c) Immer die Verjährung im Auge haben ( für Ansprüche ab 2004 endet diese Mit dem 31.12.2014 ).
    d) Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Berlin haben die Kollegn dort ein Musterschreiben zur weiteren Verwendung im Angebot. Dieses dürfte jur. wasserdicht sein.


    Moin,


    a) Dat mit den drei Gebühren ist der Oberhammer! Natürlich sind Sie / Partnerin berechtigt alle drei Beträge ( kann auch in einem Schreiben erfolgen ) zurückzuverlangen.


    b) Bei der Fristsetzung sollte eine Zeitspanne ab 14 Tagen ( angemessene Bearbeitungsfrist ) berücksichtigt werden. Wenn danach nicht reagiert wird, können rechtliche Schritte ( Mahnbescheid, Klage ) eingeleitet werden. Der hier schon benannte Ombudsmann hilft auch weiter.
    c) Immer die Verjährung im Auge haben ( für Ansprüche ab 2004 endet diese Mit dem 31.12.2014 ).
    d) Auf der Webseite der Verbraucherzentrale Berlin haben die Kollegn dort ein Musterschreiben zur weiteren Verwendung im Angebot. Dieses dürfte jur. wasserdicht sein.

    Ich bin nur mal gespannt, wann hier der erste Thread
    " Hilfe, meine Rechtschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten nicht !"
    erscheint :)


    Joh, soll´s auch geben. Nun, dann kommt der eigene Geldbeutel zum Einsatz. Aber: Keine Angst, die Kosten sind überschaubar. Ein RA kann hier nicht amerikanische Verhältnisse einführen.
    Notfalls: Einen Kredit auf nehmen ( grins! ).



    Moin,


    nö - soweit vom Ansatz her korrekt. Nur beachten Sie, dass der EZB / BuBa - Zinssatz sich - zum Teil - nach jedem Halbjahr geändert hat. Damit wären die VZ für 2008: 600 : 100 x 8,32 x Tage ab Vertragsabschluss :360 = X.
    Danach wären Zinsen vom 01.07.2008 bis 31.12.2008: 600 : 100 x 8,19 x 180 : 360 = X
    zu berechnen.
    Ist etwas mühsam. Der hier schon genannte Zinsrecher erleichtert die Sache.
    Viel Spass!

    @bettlbauzl,


    ich habe von meiner Privatrechtsschutz eine Kostenzusage erhalten, falls sich die Creditplus bis Fristablauf nicht melden sollte, kann ich einen Anwalt beauftragen. Ob dann letztendlich meine RSV überhaupt einspringen müsste weiß ich allerdings nicht. Es wurde hier im Forum schon öfters erwähnt, dass die Bank sich in Verzug befindet, wenn sie sich bis Fristablauf nicht äußert oder ablehnt und dann die Bank die weiteren Kosten tragen muss. Ob das so ist, werde ich dann gegebenenfalls sehen


    Moin,


    wenn die RSV bereits eine Kostenzusage erteilt hat, können Sie und andere Bankkunden nahezu unbeschwert an den Specke heran gehen. Ihr RA wird dieses wissen und Ihnen auch im Gespräch mitteilen. Wenn dieser oder Sie und andere Bankkunden selbst ein so genanntes " verzugsbegründendes Schreiben " Ihrer Bank zugeleitet haben, diese - nach Ablauf der Frist - nicht reagiert, befindet sich die Bank " in Verzug ". D. h. Sie können rechtliche Schritte einleiten. Da der BGH - präjudizierend - mehrfach geurteilt hat, dass Banken keine Kredit - Beabeitungsgebühren erheben dürfen, haben Sie und andere Bankkunden auch einen Rückforderungsanspruch. Kommt die Bank diesem - nach Aufforderung unter Fristsetzung - nicht nach; wird ein gerichtl. Verfahren erforderlich, hat die Bank die Kosten für die " Rechtsverfolgung " auch zu tragen.

    Darauf hofft die Bank. Ich habe hier mal einen Link für alle Santander-Geschädigten, was für Spielchen die Bank so treibt und wie man bestenfalls reagieren sollte:


    http://www.bella-ratzka.de/kre…nder-ohne-klare-struktur/


    Deckt sich vollkommen mit meinen Informationen. Guter Hinweis für alle Santander - Kunden.
    Nochmals die Empfehlung: Nicht auf die nichtssagenden Schreiben vertrauen. Frist setzten - Mahnbescheid - RA aufsuchen - Klage einreichen - oder Ombudsmann aufsuchen!

    Nein, kann man nicht!


    zu 'lobster53' vom 19.11.2014 u. a.


    Zinsen werden im Mahnbescheid und auch in jeder Klage nicht betragsmäßig errechnet, sondern mit dem Antrag gefordert, der Beklagte solle verurteilt werden, auch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem ... (hier sollte man den Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages angeben) zu zahlen. Entsprechend kann man auch in außergerichtlichen Aufforderungsschreiben verfahren.


    Korrekt. Ich hatte mich nicht richtig ausgedrückt.!

    Moin,ich habe gerne die Santander Consumer Bank wg. insgesamt über 3.700 € zu Unrecht eingerechneter Bearbeitungsgebühren am Haken. Es ist eine Klage bei dem AG in Mönchengladbach ( MG ) rechtshängig mit der ich die - unter uns Kunden gesagt - besonders freundliche Bank auf Rückzahlung der kassierten Gebühren zzgl. 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der BuBa verpflichtet habe. Nun bekamen die werten Damen und Herren in MG kalte Füße und haben doch sage und schreibe einen Teilbetrag von 1.190,40 € ohne Angaben auf unser Konto überwiesen. Wie kulant, so kurz vor Weihnachten. Unsere drei Enkel werden jubilieren und dem Weihnachtsmann ein besonders sonores Ständchen kredenzen. Beim Vorbereiten des Prozesses, der erforderlich wurde, weil aus MG - trotz der einschlägigen BGH - Rspr. - in mehreren Schreiben nur Schwachsinn abgesülzt wurde, habe ich auf die Berechnung der zu berücksichtigenden Zinsen zunächst verzichtet. Nun aber bin ich - entgegen des ehernen Grundsatzes: " Judex non calculate " - fleißig bei der Berechnung der Zinsen ( §§247,288 BGB ) dabei ( Gebürensumme:100xZinssatz:xTage:360 ). Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Geldinstitute sehr wohl die jeweils ab Vertragsabschluss anfallenden Zinsen 5 % über den Basiszinssatz ( Vgl. hier:


    http://www.bundesbank.de/Redak…saetze/basiszinssatz.html


    zu entrichten hat. Die Rechnerei nervt ein wenig, weil die Zinssätze sich seit 2004 bis 2014 jedes halbe Jahr geändert haben ( jedoch zum Teil identisch waren ). Es lohnt sich dennoch. Da summt sich ein schöner Betrag auf. Das die Kreditinstitute keinen Bock haben, die Zinsen auf die zurückzuerstattenden Beträge zu zahlen ist klar: Wer zuvor den Kunden hinters Licht geführt hat, macht sich nicht die Mühe, diesen auch noch darüber korrekt zu informieren. Ferner haben die meisten Banken gar nicht das Personal hierfür, weil sie eh mit einer " auf Kante genähtem " Personalbestand operieren. Mein Rat: Druck machen, nerven und Verjährung am 31.12.2014 immer im Auge haben.