Beiträge von lobster53

    Die Santander Consumer hat im Dezember die Gebühr überwiesen. Auf meine Aufforderung die Zinsen zurückzuerstatten hat sie nicht reagiert.
    Daraufhin - Ende Dezember - habe ich die zuständige Ombudsstelle angeschrieben. Leider habe ich von dort noch keine Antwort erhalten. Aber die werden vermutlich derzeit sehr großen Zulauf haben.


    So is´et! Die Santander ist abgesoffen und in dem " Kraut und Rüben " - Laden gibt es zurzeit kein Konzept, um die vielen Hunderttausend Kunden in einer angemessenen Frist bedienen zu können.
    Mein " Leidensweg " führte mich zu folgenden Stationen:


    - August 2014: Unter Bezugnahme auf die beiden BGH - Urteile vom Mai 2014 , nicht verjährte BG zurück verlangt..


    - September 201: Sanatnder lehntee Rückzahlung schriftlich ab.


    - Oktober 2014: Zwei weitere BGH - Urteile mit der Feststellung, dass die Rückzahlungsansprüche einer 10järgigen Verjährung unterliegen.


    - Santander erneut angeschrieben.


    - Oktober 2014: Klage wegen Rückzahlung der letzten BG beim AG in Mönchengladbach erhoben.


    - November 2014: Santander antwortet durch " Wischi-Waschi " - Brief und würgt sich in den Briefen Einen ab, um mich hinter die Fichte führen zu wollen, denn Verjährung der Ansprüche droht am 31.12.2014.


    - Ende November 2014: Santander - Anwälte haben im ersten Prozess Anspruch voll umfänglich anerkannt. Urteil erhalten und mit RAe Wendt in Gladbach korrespondiert, dass deren Klientin bereits vorfristig BG gezahlt hat.


    - Anfang Dezember 2014: Sanatnder zahlt zwei weitere BGs ohne Zinsen und Kommentar.


    - Weiter Klage erhoben wegen Zinsen, drei weiterer BGs und den Zinsanspruch darauf.


    - Februar 2015: Santander - Anwälte anerkennen den gesmaten Klageanspruch.


    - Anfang März 2015: Erstattung überzahlter Gerichtskosten.


    - Mitte März 2015: Santander - Anwälten erneut eine Zahlungsfrist gesetzt und mit Zwangsvollstreckung gedroht und nach Ablauf der Frist Gerichtsvollzieher Bodem in Gladbach beauftragt..


    - Ende März 2015: Santander zahlt auch die Summe aus dem zweiten Urteil. Vollstreckungsauftrag zurück genommen ( vorerst ).


    - Ende März 2015: Kostenfestsetzungsverfahren beantragt; Rückerstattung überzahlter Gerichtskosten erhalten.


    Wie sacht de Kölner? " Et küt, wie et kütt - Sanatander!

    Bergfex - das ist korrekt so. Den Rest machst Du über die Steuererklärung. Gerade wegen der abzuführenden Kirchensteuer (ist aber nun mal Gesetz) dauert das ja jetzt auch alles noch länger :(


    Was denn für ´ne Kirchensteuer? Überhaupt: Ich hatte das Thema schon mal in dem parallel hierzu laufenden Thread angerissen. M.E. werden die von den Banken auf die zu Unrecht kassierten BGs zu berechnenden Zinsen nicht von der Einkommensteuerpflicht erfasst, weil es sich um Verzugs - oder Prozesszinsen handelt, die - so mein Informationsstand - nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren wären; ergo: nicht unter die Bestimmungen zur Erhebung der Zinsabschlagsteuer fallen. Demnach wird auch kein Soli und auch ( eventuell ) keine Kirchensteuer fällig.

    So langsam müsste sich ja meine RAin mal rühren. Morgen läuft die 14-tägige Frist zu Klageeinreichung an die Santander ab... Gerichtsgebühren habe ich ja bereits gezahlt. Es muss hier doch mal weiter gehen...


    Wenn die ganze Kohle endlich auf meinem Konto ist, fahre ich davon erst einmal in den Urlaub! :S


    Toll, icke muss damit zur Zahhnklempnerin - man wird eben nicht jünger und die vielen GKVs gben eh nüscht mehr viel dazu.

    hi,ich warte seit Oktober 2014,erst sagten sie nein,steht mir nicht zu,hab dann Ombudsmann eingeschaltet,dann haben sie geschrieben,sie übernehmen es,aber es wird dauern ,ja was soll ich sagen ich warte immr noch,


    Seit Oktober 2014? Dat sind mehr als ein halbes Jahr. Da wären unsere vier Katzen längst verhungert. Du solltest Druck unter´m Kessel aufbauen. Schreiben, Frist setzen, mit Klage drohen.

    Icke sach nur dazu: " Halbwahrheiten sind die raffiniertsten Lügen ". Die wollen mehrere Hunderttausend Fälle abgeschrubbt haben? Ich kriech ´nen Schreikrampf. Dieser Selbstdarsteller im Nadelstreifenanzug vom Hugo... hat wohl den Realitätssinn verloren. Bei der dünnen Personaldecke?





    Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.[/quote]


    Nun, auch für Bankenmanager gilt: Es gibt diese und auch jene. Wobei ich meine Meinung nicht nur aus der Studie des Hamburger Nachrichtenmagazins entwickele. Erfahrung heißt dat Zauberwort. Und - bei allem Respekt - Deine Berechnung mag ja vielleicht doch zutreffend sein, doch die Praxis sieht für mich oft anders aus. Nicht in jeder Filiale wird eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der GB - Rückforderungen abstellen können, die/der neben dem täglichen Geschäft tätig sind. Wie auch immer: Klappern gehört zum Handwerk![/quote]



    Du begründest Deinen Vorwurf der Lüge mit Erfahrung? Hälst aber meine Berechnung für realistisch? Hm... - Du glaubst doch nicht im Ernst, dass hunderttausende Schreiben in den einzelnen Filialen bearbeitet werden. So etwas wird zweifelsfrei zentral bearbeitet.[/quote]


    Nun, ich habe nicht von " Lüge " in direktem Sinne geschrieben. Aber, egal. Und hinsichtlich der Verfahrensweisen zu den Rückforderungsschreiben liegen wir doch gar nicht auseinander. Ich meine ja auch, dass die Filialen diese Fälle nicht selbst abarbeiten.

    Deutsche Bank
    26.11.2014 angefordert
    24.03.2015 vollständig inkl. Zinsen und ohne Steuerabzug ausbezahlt


    hallo melde mich auch wieder mal.einen herzlichen gruss an die santander fan gemeinde.trotz vollstreckungsauftrag noch nichts von der guten bank gehört.


    nur gut das sie kein geld von mir zu bekommen haben mit vollstreckung.DANN KLEBTE DER KUCKUCK SCHON AUF ALLEN TEILEN DIE MIR GEHÖRTEN.
    diese arbeit die auf die gerichte zukommt und zugekommen ist kann sich der BGH auf die stirn schreiben.fällen so ein urteil und sind nicht in der lage die banken dazu zu verdonnern das geld eigenständig an die kreditnehmer zurückzuzahlen.einem privatmann hätten sie schon das fell über die ohren gezogen


    Griiiiiiiiiiins, grööööööööööhl! Ich hatte Herrn GV Bodem aus Gladbach gestern am Telefon. Ich durfte ihm vorab die erfreuliche Mitteilung zuleiten, dass die Santander sich nach zweifache Aufforderung nebst Fristsetzung bequemt hat, zu zahlen. Spät, zu spät auch, aber zur Kontoauffrischung, nie zu spät. Nun stehen noch die weiteren Zinsen an, zwei beantragte KfBs nebst Zinsen daraus und noch vor Ostern ein neues Schlachtfeld: Die Ratenschutzversicherung, die bekanntlich nur einer Partei nutzt. Wem wohl?

    Hat eigentlich irgendjemand von irgendeiner Bank je eine nachvollziehbare Endabrechnung bekommen???


    Also wir haben zwar Zahlungen bekommen aber keine schriftliche Abrechnung. Wir mussten selber herausfinden, ob die Zahlungen richtig sind.


    Deutsche Bank
    26.11.2014 angefordert
    24.03.2015 vollständig inkl. Zinsen und ohne Steuerabzug ausbezahlt


    hallo melde mich auch wieder mal.einen herzlichen gruss an die santander fan gemeinde.trotz vollstreckungsauftrag noch nichts von der guten bank gehört.


    nur gut das sie kein geld von mir zu bekommen haben mit vollstreckung.DANN KLEBTE DER KUCKUCK SCHON AUF ALLEN TEILEN DIE MIR GEHÖRTEN.
    diese arbeit die auf die gerichte zukommt und zugekommen ist kann sich der BGH auf die stirn schreiben.fällen so ein urteil und sind nicht in der lage die banken dazu zu verdonnern das geld eigenständig an die kreditnehmer zurückzuzahlen.einem privatmann hätten sie schon das fell über die ohren gezogen


    Nö, dat macht z.B. die Santander nie. Oder gibt es hierzu eine Gegenmeinung?

    Danke für Deine Markierung meines Beitrags mit einem "Gefällt mir".


    Den Link zu Deinem Blog mögest Du bitte nachreichen!


    Danke!




    Ian, hier könntest Du einige Gedanken zu den Banken nach lesen:


    http://lobster53.blogspot.de/2…ber-2014-als-der-bgh.html


    Ich habe diese frei von der Leber mal so herunter geschrieben.


    Griiiiiiiiiiins, grööööööööööhl! Ich hatte Herrn GV Bodem aus Gladbach gestern am Telefon. Ich durfte ihm vorab die erfreuliche Mitteilung zuleiten, dass die Santander sich nach zweifache Aufforderung nebst Fristsetzung bequemt hat, zu zahlen. Spät, zu spät auch, aber zur Kontoauffrischung, nie zu spät. Nun stehen noch die weiteren Zinsen an, zwei beantragte KfBs nebst Zinsen daraus und noch vor Ostern ein neues Schlachtfeld: Die Ratenschutzversicherung, die bekanntlich nur einer Partei nutzt. Wem wohl?


    Super! Dat nenne ich ma´korrekt.

    Gibt es für die "Verwirkung" zeitliche Begrenzungen??


    Der so genannte Verwirkungstatbestand ist zeitlich nicht exakt definiert. Die Jurisprudenz hält allerdings einige Anknüpfungspunkte bereit, wenn sie von Verwirkung eines Rechts oder Anspruchs spricht. Wenn Dir bekannt sein sollte, dass die Widerrufsbelehrung in dem Darlehnsvertrag rechtsfehlerhaft oder ungenau ist, solltest Du die Bank alsbald anschreiben und den Widerruf nachträglich erklären. Ich habe gelesen, dass spätestens drei Jahre nach dem Jahr, in dem ein Darlehnsvertrag beendet wurde, ein solcher Widerruf noch erfolgen kann. Eine Zeitspanne, die länger zurück liegt, würde wohl als Verwirkung qualifiziert werden müssen ( in Analogie zu der Verjährungsvorschrift aus §§ 195, 199 I BGB ).

    Hallo nochmal,


    also meine Widerrufsbelehrung ist auf jeden Fall falsch.Außerdem kommt es noch darauf an "wie" falsch eine solche ist.Um so kleiner die fehler sind,desto schwerer wird es gegen anzugehen.
    Man müsse hier jeden Fall für sich beobachten.
    1200 nimmt die Anwältin nicht so einfach-das ist der Satz bei einem Streitwert von 23000(Nettokreditsumme) in erster Instanz.
    Also für falsch erklärt hat Sie meinen Vertrag bereits,nach kurzem überfliegn.Eindeutig,da mehrere Fehler-VZ brauche ich daher nicht mehr.
    Ich solle halt selber jetzt meine Verträge widerrufen und dann warten wir mal ab,wie die Bank Reagiert.Das schreiben solle ich aufsetzten,da Sie ja ansonsten bereits für mich Tätig wird und wieder Kosten für mich entstehen.Außerdem meinte Sie,das es keinen Unterschied macht,ob ich den Kredit widerrufe ,oder ob Sie es für mich macht.


    Mit der Menge Zaster,da hast du natürlich Recht.Aber wie gesagt,meine Anwältin meinte ,es gebe keinen Ihr bekannten Außergerichtlichen Fall,das eine Bank jemals 5% Punkte über Basiszins,Nutzungsentschädigung bezahlt hat.


    Sie hatte auf Grund Ihrer Arbeit mit der VZ und der Tatsache,das es sich um eine große Kanzlei handelt,schon mehrere Hunderte Fälle.


    MfG Marc[/quote]


    Vorab gesagt: Groß muss nicht gleich gut und erfolgreich heißen!
    1.200 Euronen für die Rückforderung von zu Unrecht kassierten Versicherungsprämien von ???? Euronen? Wat will ´se denn nu rechtlich geltend machen? Die RSV - Beiträge oder will se den gesamten Kreditvertrag für null und nichtig erklären lassen? im ersten Fall wären 1.200 € eine klare Gebührenüberhebung und somit unzulässig.



    " In einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Verbraucher nicht Versicherungsnehmer sondern lediglich versicherte Person. Versicherungsnehmer ist die Bank. Ein Widerrufsrecht wird dann dem Verbraucher nicht auf gesetzlicher sondern auf vertraglicher Grundlage eingeräumt.Eine derartige Vertragskonstruktion ist noch nicht Gegenstand höchstrichterlicherRechtsprechung gewesen. Bisher wurde die spezielle Situation von Restschuldversicherungen als Gruppenversicherung auch von nieder instanzlichen Gerichten kaum behandelt. "


    Dat sind Argumente! Wenn die Bank - zutreffender Weise - der VN ist, müsste diese / dieser ja eigentlich auch die Prämien zahlen, weil der versicherte Kunde ja zum Vertragsgegenstand bzw. Versicherungsobjekt wird. Daran sieht schon ein Laie, welche Verrenkungen hier statt finden, um dem Kunden einen Kredit mit einer höheren Summe aus dem Ärmel zu ziehen. Und - so weit mir bekannt ist - gibt es sehr wohl gefestigte Rechtsprechung zum Komplex " RSV " - auch von Obergerichten.


    Mehr hierzu bei: Restschuldversicherung zurückfordern - Seite 15 - Geld zurück - Finanztip Community

    Hallo Doris,


    alleine kannst du vielleicht nicht, aber durch einen Rechtsanwalt wohl doch.
    Wenn die von € 5000 die hälfte behalten ist schon Wucher. Überlegt dir das gut.


    Die RA - Kosten sind immer ein gutes Argument, wenn es darum geht, einen Anspruch durchsetzen zu wollen. Doch auch der Dienstleister aus der Horde von mehr als 161.000 hungrigen Kolleginnen und Kollegen muss sich an gesetzliche Vorgaben orientieren, wenn es um klingende Münze geht. Das Zauberwort heißt hier " Rechtsanwaltsvergütungsgesetz " und enthält Regeln, wieviel Money ein Schwarzkittel wann und wofür kassieren darf. Bei einem Streitwert/Gegenstandswert von 5.000 Euronen können das niemals 2.500 € sein. Dat riecht nach Gebührenüberhebung und dat is´´ne Straftat.


    Danke, Franziska.
    Solche Ratgeber sind sehr gut. Schließlich kann nicht jeder Interessierte auf allen Feldern Kenntnisse haben.

    Bei der targo heißt das bei einem Vertrag Kredit Lebensversicherung.... Kann man es da auch versuchen??



    Man kann, wenn frau will. Ich lach´mich wech! Diese TARGO usw. - Clique: Immer neue Abzocke - Varianten. Wie soll ich als Kunde den Vorteile bei dem Abschluss eines " Kredit - Lebensversicherungsvertrags haben "? Wenn ich ins Gras beiße und - wie häufig - den erbberchtigten Familienmitgliedern Schulden hinter lasse, müssen die unisono dafür eintreten; es sei denn, dat Erbe wird ausgeschlagen. Welchen Sinn soll eine solche Versicherung da machen? Das Risiko des Todesfalls im verschuldeten Leben ist doch gleichwertig dem, in einem schuldenfreien Dasein. Dat ist ´ne reine LV ; wo die Bank die Vermittlungsprämie kassiert hat. Würg!

    Ich habe zum Thema fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Citibank, heute Targo, noch ne Frage.


    1.Da die Belehrung fehlerhaft sind, kann ich den Vertrag aus 2004 auch heute noch widerrufen und Rückabwicklung fordern.
    2. Da der Vertrag schon länger getilgt ist müsste mir demzufolge der Betrag der RSV, die eingeschlossen war, sowie die darauf entfallenen Zinsen erstattet werden.
    3. Der Vertrag müsste fiktiv nochmal neu nachberechnet warden ohne die seinerzeit eingeschlossene RSV ? Die RSV wurde in die Gesamtkreditsumme eingerechnet und darauf wurden dann die über die Laufzeit anfallenden Zinsen berechnet. Diese sind dadurch nicht unerheblich höher als ohne RSV. Muss die Targo daher nicht nur die RSV zzgl. Zinsen erstatten, sondern vielmehr auch die zuviel gezahlten Zinsbeträge hervorgerufen surch die Einrechnung der RSV in die Kreditsumme ?
    4. Nachdem die Targo sich bei der Erstattung der BG zu diesem Vertrag quer legt, müsste diese nicht auch bei der Rückabwicklung erstattet werden ? Die Targo streitet sich mit mir rum, ob ich die Erstattung der BG firstgerecht geltend gemacht habe. Die Erhebung der BG ist ja gem. Urteil nicht zulässig, ist bei Rückabwicklung des gesamten Vertrages dann nicht die ursprüngliche Frist 31.12.2014 hinfällig ?


    Seit wann ist der Vertrag getilgt / beendet worden?
    Da der Abschluss in 2004 liegt, könnten möglicherweise die Ansprüche ( BG s. BGH - Urteile v. 2014 und Diskussion hierzu in dem Thread hier unter " Bearbeitungsgebühr " ) verjährt und hinsichtlich der RSV - Beiträge, verwirkt sein.



    Ein sehr interessanten und für die, mit RSVs operierenden Banken, durchaus brisantes Urteil.
    Wie heißt es zutreffend bei dem Nürnberger Kollegen?
    Ich zitiere unter Bezugnahme auf Deine benannte Quelle:
    " Rechtsfolge der nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ist, dass die Widerrufsfrist heute noch nicht verstrichen ist, so dass der Darlehensnehmer die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung noch widerrufen kann. Der Darlehensvertrag wandelt sich in ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Darlehensnehmer ist dadurch auch nicht mehr an den Restschuldversicherungsvertrag gebunden (BGH XI ZR 33/08) und hat einen Erstattungsanspruch in Höhe der bereits entrichteten Prämie. Darüber hinaus kann der Verbraucher beim Widerruf von Darlehensverträgen einen günstigeren Zinssatz verlangen, weil die Gewinnmarge für die Bank entfällt. "


    Damit dürfte in vielen Fällen hier klar sein, woraus ein nachträglich erfolgter Widerruf des RSV - Vertrags hinaus läuft, wenn die dortige Belehrung rechtsfehlerhaft ist: Rückabwicklung. Vulgo: Zahlemann und Söhne für die Bank(en)!

    Ich hab jetzt nochmals hin geschrieben..ausformulierter..Bezug auf Urteile etc...Mal schauen..es eilt ja zum Glück nicht so sehr wie mit der Bearbeitungsgebühr :)


    Korrekt! Allerdings könnte die " Verwirkung " eines Widerrufsrechts - bei abgelaufenen Verträgen - eine gewichtige Rolle spielen. Soweit mir bekannt ist, liegt hierzu keine gefestigte Rechtsprechung vor. Ich lese und lerne aber weiter, um mir ein Gesamtbild machen zu können.