Die Santander Consumer hat im Dezember die Gebühr überwiesen. Auf meine Aufforderung die Zinsen zurückzuerstatten hat sie nicht reagiert.
Daraufhin - Ende Dezember - habe ich die zuständige Ombudsstelle angeschrieben. Leider habe ich von dort noch keine Antwort erhalten. Aber die werden vermutlich derzeit sehr großen Zulauf haben.
So is´et! Die Santander ist abgesoffen und in dem " Kraut und Rüben " - Laden gibt es zurzeit kein Konzept, um die vielen Hunderttausend Kunden in einer angemessenen Frist bedienen zu können.
Mein " Leidensweg " führte mich zu folgenden Stationen:
- August 2014: Unter Bezugnahme auf die beiden BGH - Urteile vom Mai 2014 , nicht verjährte BG zurück verlangt..
- September 201: Sanatnder lehntee Rückzahlung schriftlich ab.
- Oktober 2014: Zwei weitere BGH - Urteile mit der Feststellung, dass die Rückzahlungsansprüche einer 10järgigen Verjährung unterliegen.
- Santander erneut angeschrieben.
- Oktober 2014: Klage wegen Rückzahlung der letzten BG beim AG in Mönchengladbach erhoben.
- November 2014: Santander antwortet durch " Wischi-Waschi " - Brief und würgt sich in den Briefen Einen ab, um mich hinter die Fichte führen zu wollen, denn Verjährung der Ansprüche droht am 31.12.2014.
- Ende November 2014: Santander - Anwälte haben im ersten Prozess Anspruch voll umfänglich anerkannt. Urteil erhalten und mit RAe Wendt in Gladbach korrespondiert, dass deren Klientin bereits vorfristig BG gezahlt hat.
- Anfang Dezember 2014: Sanatnder zahlt zwei weitere BGs ohne Zinsen und Kommentar.
- Weiter Klage erhoben wegen Zinsen, drei weiterer BGs und den Zinsanspruch darauf.
- Februar 2015: Santander - Anwälte anerkennen den gesmaten Klageanspruch.
- Anfang März 2015: Erstattung überzahlter Gerichtskosten.
- Mitte März 2015: Santander - Anwälten erneut eine Zahlungsfrist gesetzt und mit Zwangsvollstreckung gedroht und nach Ablauf der Frist Gerichtsvollzieher Bodem in Gladbach beauftragt..
- Ende März 2015: Santander zahlt auch die Summe aus dem zweiten Urteil. Vollstreckungsauftrag zurück genommen ( vorerst ).
- Ende März 2015: Kostenfestsetzungsverfahren beantragt; Rückerstattung überzahlter Gerichtskosten erhalten.
Wie sacht de Kölner? " Et küt, wie et kütt - Sanatander!