Beiträge von lobster53

    Das war das erste schreiben.... ich bin am hin und her überlegen. Recht Schutz wurde leider erst später abgeschlossen... Denke dritter Brief und parallel kosten Anfrage Anwalt und Vertrags wert check...


    Die üblichen Floskeln. Wat willsté machen? Klage gegen die Santander erheben. Ich bereite bereits eine Klageschrift vor.

    Das ist der nächste Schritt. habe ja beim Widerrufs eine Neuberechnung gefordert... was nicht geschehen ist.
    Und die RSV Beträge wurden ja nuuur aus KULANZ gezahlt. Sie werden wohl wissen das ihre Widerrufsbelehrungen nicht Wasserdicht sind.
    Ich bleibe dran und werde berichten.


    PS: Wenn ich daran denke wieviel fehlerhafte Verträge es gibt und die Leute gar nicht wissen was sie zurückfordern könnten......


    Da wird wieder eine Rückzahlungs - Lawine auf die Banken zukommen. Weil die Konsumentenkredit - Vergabe ja längst ein Massengeschäft geworden ist und wir alle - mehr oder weniger - unseren materiellen Wohlstand auf Pump ( Ausnahme die angeblichen Millionarios ) ausleben. Die Kreditformularverträge sind wohl aus deshlab fehlerhaft ausformuliert worden. Wer´s weiß, holt sich seine zu Unrecht abkassierten RSV - Beiträge zurück.


    Moin,


    aus eigenem Interesse und weil ich mich mit der RSV - Problematik befasse, werde ich mich hier regelmäßig mit einbringen. Als Rechtskundiger darf ihr Dir schon mal sagen, dass es sich um zwei eigenständige Verträge handelt, die zwar als Kopplungsgeschäft parallel laufen, jedoch rechtlich unabhängig von einander zu betrachten sind. Somit ist auch eine Kündigung der RSV möglich. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. So u.a, wer Versicherungsnehmer ist. Wenn das Kreditinstitut dort als VN steht, wird eine Vertragsbeendigung komplizierter werden. Liegen Dir Vertragsunterlagen vor. Wenn ja, was steht dort in der Widerrufsbelehrung?

    Die Deutsche Bank hat jetzt auch die BG 2 & 3 mit Zinsen bezahlt...


    eingereicht mitte November, wurde sie ohne nachzuhaken bezahlt.


    Jetzt ist nur noch die Anfrage wegen einem KfW Darlehen offen.
    Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?


    So weit ich mich erinnere, gilt die BGH - Rspr. leider nicht für reine KfW - Darlehn.
    Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:


    http://www.widerruf.info/bearb…chauen-sie-in-die-roehre/


    Insbesondere gibt es aber auf den Seiten unseres Gastgebers hierzu umfassende Infos.



    Tja, so sind se´nu´ma´, die Banken: Mit der linken Hand geben, mit beiden Händen nehmen!
    Ob sie jetzt TARGO, Commerzbank oder Santander heißen mögen; dabei gleicht ein Osterei dem anderen.
    Weil ich nun auf zwei gewonnene Prozesse gegen die Santander altersmilde zurück schauen darf und die Bank doch tatsächlich gestern um 22.00 Uhr die einstige Forderung aus dem Anerkenntnisurteil via Online - Überweisung beglichen hat, kam mir der berufsbedingte Gedanke, den Zwangsvollstreckungsauftrag nunmehr zurückzunehmen. Gedacht, getan.
    Ich meldete mich sodann umgehend telefonisch bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des AG in Gladbach und hatte dort ein äußerst informatives Gespräch mit einem Mitarbeiter. Der fluchte nicht nur auf die Santander, sondern - wie es eigentlich unüblich ist - gab mir gleich die Auskunft, dass der zuständige Gerichtsvollzieher dort, beinahe täglich Vollstreckungsaufträge gegen die Santander mit nimmt. Hoi, da horche ma. Die große Bank sträubt sich, dem kleinen Verbraucher dat unberechtigter Weise abgeknöpfte Geld zurückzuzahlen? Dann kam aber noch ein entscheidender Hinweis. Leider berichten die Medien über dieses Chaos bei vielen Banken überhaupt nicht. Warum wohl? Und weil sie es nicht tun wollen, werde ich mir die Mühe machen und einen Post in meinem Blog absetzen, diesem per Mail an den " SPIEGEL " senden und abwarten.
    So,wie es bei der Santander zugeht, dürfte es wohl auch bei anderen Banken der Regelfall sein.
    In diesem Sinne: Gut´s Nächtle und auf zum fröhlichen Geld - hinter - her - laufen!

    Hallo, ich brauche die geschätzte Hilfe der Community !!!
    Hatte 1999 einen Kredit mit 10 Jahren Laufzeit ( also 2009 abbezahlt) aufgenommen - gilt die Rechtssprechung auch für diesen Fall ?


    Ich befürchte, dass Deine gezahlte BG futsch ist. Der BGH - das Thema wurde hier schon einige Male diskutiert - hat hierzu klare Grenzen gezogen. Selbst wenn Dein Vertrag eine Einrechnung der BG in die vereinbarten Raten vorsah, dürfte der mögliche Rückforderungsanspruch am 31. 12. 2013 verjährt gewesen sein.

    Hallo,


    hat hier schon jemand Erfahrung mit der Rückerstattung des laufzeitunabhängigen Individualbetrages von der TargoBank gemacht?


    LG


    Ich hatte hier mal vor längerer Zeit einen Beitrag gelesen und wohl auch darauf geantwortet. Für mich ist diese kreative Wortschöpfung der TARGO nichts anderes, als die Fortsetzung der rechtswidrigen Ausplünderung ihrer Kunden durch immer neue Gebührenvarianten ohne tatsächliche Gegenleistung. Ich habe jetzt dazu keine aktuellen Entscheidungen auf der Pfanne; aber: Dr. Google weiß vielleicht dazu etwas zu sagen?

    So für alle BSQ Geschädigten.Gestern war der Termin vor dem Landgericht Nürnberg.Die Bearbeitungsgebühr muß zurückbezahlt werden,so der Tenor meiner Anwältin.Jetzt warten wir den Vergleich ab und entscheiden dann ob wir in annehmen,auf jeden Fall muß auch die Bausparkasse die BG zurückzahlen.Bingo



    Super, Gratulation. Das gibt vielen Gebeutelten - auch hier - wieder Mut.

    Warum soll das eine Halb wahrheitsgemäß sein? Für mich klingt das plausibel. 350 Filiale. Jede Filiale legt 4 Kredite pro Tag heraus (vermutlich sind es mehr), bei 200 Arbeitstagen über rund 9 Jahre sind 2.5 Mio Kredite. Warum sollte sich nicht jeder Fünfte, also 500.000, gemeldet haben?
    Nur weil jemand Banker/Manager ist, ist er doch nicht gleich ein schlechter Mensch. Das Problem ist, das die Medien einem dies suggerieren.


    Nun, auch für Bankenmanager gilt: Es gibt diese und auch jene. Wobei ich meine Meinung nicht nur aus der Studie des Hamburger Nachrichtenmagazins entwickele. Erfahrung heißt dat Zauberwort. Und - bei allem Respekt - Deine Berechnung mag ja vielleicht doch zutreffend sein, doch die Praxis sieht für mich oft anders aus. Nicht in jeder Filiale wird eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zur Bearbeitung der GB - Rückforderungen abstellen können, die/der neben dem täglichen Geschäft tätig sind. Wie auch immer: Klappern gehört zum Handwerk!



    Ian, nochmals, die RAe aus Gladbach, die sich hier für ihren Brötchengeber, die Santander Bank, in den Ring begeben, sind nur Dienstleister und verkaufen ihr Wissen dabei.


    So, wie ich den Prozessstoff bewerte, dürfte zunächst die Rückzahlungspflicht der zu Unrecht kassierten GB aus 2005/2008 klar sein.
    Was es mit der " Kreditverlängerungsgebühr " auf sich hat, könnte strittig sein. M.E. ist es nichts anderes, als eine verkappte GB. Ob die dat Kind nun Ludwig oder Hänschen nennen, wäre egal. Wenn Du einen laufenden Kredit aufstockst oder streckst, ist dabei unerheblich. Auch diesen Betrag müssen sie erstatten.
    Die vorgerichtlichen RA - Kosten müssen dann erstattet werden, wenn eine Beauftragung erforderlich war. Hat die Bank durch Weigerung etc. auf Deine Forderungen nicht reagiert, ist ein solcher Fall vorliegend. Auch dann, wenn Du eben nicht rechtskundig sein solltest.
    Zu den weiteren - wohl von Dir eingeklagten - Beträgen kann ich nichts sagen, weil mir die Umstände dazu nicht näher bekannt sind. So viel aber: " Stundungsgebühr " ? Nie gehört. Wird wohl eine kreative Wortschöpfung sein, um den Kunden hinter die Fichte zu führen und ihn auszuplündern.

    @lobster53:Ich wäre Dir für eine kurze und deutliche Bewertung meines Beitrags auf Seite 604 um 13:22h zur Vorgehensweise der "Santander-Knechte-Anwälte" als "zweite Meinung"dankbar.Bei meiner (Fach)anwältin liegt der Vorgang auf dem Tisch samt noch ergänzender Informationen.Ich möchte einfach wissen,wie diese Strategie der Gegenseite zu bewerten ist und welche Mittel es dagegen gibt.Außerdem:Ich habe hier schon mehrfach vergeblich nachgefragt,aber keine Antworten erhalten:Kann ich auch strafrechtlich meine Forderungen "untermauern" und wenn ja mit welchen Paragraphen aus dem StGB??

    Ian, auch das Querflötenspiel ist eine komplizierte Angelegenheit. Der " Tull " - Leader kann es, der Amateur lernt es, der Laie hat es nicht druff.So ähnlich verhält es sich hier mit vielen Fragen, deren Antworten oft richtig sind, die dann aber in der Praxis kaum zutreffen.Die " Santander - Knechte ", wie Du sie nennst, sind nichts anderes als Dienstleister. Sie bieten sich an. Dafür gibt es Money. Damit kann der " Knecht " seine eigenen Schulden bei der Bank abstottern, ein Brot kaufen, manchmal seine Familie ernähren. Dat nennt sich dann Soziale Marktwirtschaft. Würden wir allerdings im - theoretischen - Sozialismus leben, müsste der " Santander - Knecht " sich nicht in die " Knechtschaft " der Bank begeben, weil er Miteigentümer wäre. Ich möchte das Verhalten der Herren Kollegen in Gladbach nicht so bewerten, als würden sie aus der " Knechtschaft " heraus, sich in Deinem Fall, noch im besonderen Maße ins Zeug legen. Deshalb sehe ich dat so: Dat is deren Job!Und dazu gehört, dass sie auftragsgemäß gegen die Tausenden von Mahnbescheiden, Tausende von Widersprüchen einlegen, um zu verhindern, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erhält. Denn damit kann ein Gerichtsvollzieher auf den Weg geschickt werden, um die Forderung beizutreiben.Das Kalkül der Santander ist - wie auch jenes bei anderen Banken - Zeit gewinnen, weil es eben eine hungrige Meute von mehreren Hunderttausend Anspruchstellern vor der Tür des Bank - Palastes gibt, die die Zähne fletschend, ihr Geld zurück haben will.Dieses Verhalten nennt sich Prozessaktik. Diese Strategie wird von den Bank - Managern ausgegeben und von der Herren Kollegen in Gladbach eben 1:1 umgesetzt. Du solltest deshalb weiter Druck machen. Nerve Deine RAin, auch wenn sie Dich dadurch nicht mehr lieb hat, und rufe sie mindestens ein Mal pro Tag an. Auch bei der alten Tante Justitia gilt nämlich immer noch: " Wer laut schreit, bekommt zuerst Futter. "Kämpfe um Dein Recht. Denke an Ian und seinen unvergessenen Auftritt beim Festival auf der Isle Of Wight - " Nothing Is Easy "! Er sang damals schon den zutreffenden Text!


    Ian, auch der Querflötenspiel ist eine komplizierte Angelegenheit. Der " Tull " - Leader kann es, der Amateur lernt es, der Laie hat es nicht druff.
    So ähnlich verhält es sich hier mit vielen Fragen, deren Antworten oft richtig sind, die dann aber in der Praxis kaum zutreffen.


    Die " Sanatnder - Knechte ", wie Du sie nennst, sind nichts anderes als Dienstleister. Sie bieten sich an. Dafür gibt es Money. Damit kann der " Knecht " seine eigenen Schulden bei der Bank abstottern, ein Brot kaufen, manchmal seine Familie ernähren. Dat nennt sich dann Soziale Marktwirtschaft. Würden wir allerdings im - theoretischen - Sozialismus leben, müsste der " Santander - Knecht " sich nicht in die " Knechtschaft " der Bank begeben, weil er Miteigentümer wäre.
    Ich möchte das Verhalten der Herren Kollegen in Gladbach nicht so bewerten, als würden sie aus der " Knechtschaft " heraus, sich in Deinem Fall, noch im besonderen Maße ins Zeug legen. Deshalb sehe ich dat so: Dat is deren Job!


    Und dazu gehört, dass sie auftragsgemäß gegen die Tausenden von Mahnbescheiden, Tausende von Widersprüchen einlegen, um zu verhindern, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erhält. Denn damit kann ein Gerichtsvollzieher auf den Weg geschickt werden, um die Forderung beizutreiben.
    Das Kalkül der Santander ist - wie auch jenes bei anderen Banken - Zeit gewinnen, weil es eben eine hungrige Meute von mehreren Hunderttausend Anspruchstellern vor der Tür des Bank - Palastes gibt, die die Zähne fletschend, ihr Geld zurück haben will.


    Dieses Verhalten nennt sich Prozessaktik. Diese Strategie wird von den Bank - Managern ausgegeben und von der Herren Kollegen in Gladbach eben 1:1 umgesetzt. Du solltest deshalb weiter Druck machen. Nerve Deine RAin, auch wenn sie Dich dadurch nicht mehr lieb hat, und rufe sie mindestens ein Mal pro Tag an.
    Auch bei der alten Tante Justitia gilt nämlich immer noch: " Wer laut schreit, bekommt zuerst Futter. "


    Kämpfe um Dein Recht. Denke an Ian und seinen unvergessenen Auftritt beim Festival auf der Isle Of Wight - " Nothing Is Easy "! Er sang damals schon den zutreffenden Text!


    Also, ich verstehe das so, dass die BauSpa den gesamten Instanzenzug ausschöpfen möchte? Oder hat des AG Nürnberg wegen der Grundsätzlichkeit einer Rechtsfrage hier - eine Sprungrevision zugelassen? Ansonsten wäre doch da bei dem Landgericht in Nürnberg Feierabend, weil die Streitsumme, der Streiwert, nicht erreicht ist?

    Ich kann es gar nicht glauben! Muß man denn auf einen Mahnbescheid nicht reagieren Dann dauert es nochmal 3 Monate bis zur Klage? Mein RA hat der Commerzbank eine letzte Frist bis zum 25.03. gesetzt und danach Mahnbescheid, Also krieg ich erst Ende 2015 mein Geld .


    Doch, auch die Bank muss auf einen zugestellten Mahnbescheid reagieren und zwar durch Erhebung des Widerspruchs binnen einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung . Danach wird der mögliche Widerspruch als Einspruch gegen einen bereits erlassenen Vollstreckungsbescheid ( VB ) gewertet. Aus einem VB kann sofort die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden. Wird rechtzeitig Widerspruch eingelegt, muss der der Antragsteller weitere Gerichtskosten als Vorschuss einzahlen und seine Ansprüche im so genannten streitigen Verfahren schriftlich über eine " Anspruchsbegründungsschrift " - ist nix anderes als ´ne Klage - spezifizieren. Die Form hierfür ist vorgeschrieben ( ZPO ).
    Die Zahlung der Gerichtskosten und das Einreichen eines schriftlichen Begründung sollte alsbald erfolgen. Ob dieses bis zu 3 Monate oder mehr dauert, liegt an sowohl an der Partei und dem Geschäftsanfall in dem Gericht / der zuständigen Zivilabteilung/ dem Dezernat .
    Also: Hurtig ran, dann gibt´s eher Moneten!

    Hallo, das habe ich nicht geschrieben!!!
    Ich habe noch keinen Cent erhalten, mir wurden nur einige nicht zu akzeptierende Vergleichsangebote gemacht.
    Habe inzwischen Klage beim Amtsgericht eingeleitet.


    Huch, da war ich wohl auf dem falschen Dampfer?. Wieso wollen die sich dann noch vergleichen, wenn die Rechtslage klar ist ? Zahlen, Zinsen dazu, Klappe zu - Affe tot!



    Icke sach nur dazu: " Halbwahrheiten sind die raffiniertsten Lügen ". Die wollen mehrere Hunderttausend Fälle abgeschrubbt haben? Ich kriech ´nen Schreikrampf. Dieser Selbstdarsteller im Nadelstreifenanzug vom Hugo... hat wohl den Realitätssinn verloren. Bei der dünnen Personaldecke?

    Hat jemand Neuigkeiten über BG von Bausparkassen?


    Da Du mich ja so euphorisch begrüsst hast, war ich mal im Netz unterwegs.
    Ich gehe davon aus, dass Du nicht die Abschlussgebühr von der BauSpa zurück verlangst, denn die ist nach BGH - Rsp. rechtmäßig abverlangt. Bei den Darlehnsbearbeitungsgebühren gelten die identischen Voraussetzungen, wie für alle anderen Verbraucherkredite auch: Das Erheben einer BG ist rechtswidrig. Dieses geht ja aus den BGH - Urteilen bereits hervor.
    Wenn die BauSpa also neben einer Abschlussgebühr noch für die Zurverfügungstellung eines Darlehns eine BG abkassiert hat, muss diese erstattet werden.
    Ich hatte gelesen, Du hast bereits gegen die Schwäbischen ( Motto: Wir können alles, außer Hochdeutsch ) ´ne Klage erhoben???
    Da sehe ich gute Chancen. Die werden wohl aus prozesstaktischen Gründen in einem Termin anerkennen. Ihre RAs müssen schließlich auch Brot kaufen und... dat Leben ist teuer.

    Nee, Stepfi, stimmt nicht. Die Kreativität der Banken kennt - wenn´s um´s Motto " Zahlemann und Söhne " geht keine Grenzen und Verwandten. Die " Verzugszinsen " bemessen sich nach § 288 I BGB und nicht nach den bankenüblichen Sätzen ( hier 2,5 v.H. ). Dat ist so, als würde Ostern und Wiehnacht uff een Tach fiellen. Oder. Stups, der kleine Osterhase feiert am selben Tag Weihnachten mit dem Grinch. Ich lach´mich wech. Diese kreativen Chaoten bei den Banken zaubern doch immer neue Varianten aus dem Hut, um ihre Bilanzen zu puschen. Wüüüüüüüüüüüüüüürg!


    Mehr hierzu bei: Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern - Seite 606 - Geld zurück - Finanztip-Community


    Danke, Franziska!


    Na,ja, ´nen Vergleich ist besser als nüscht. Aber: Warum haben se´net gleich anerkannt? Doch wohl nicht aus den Grundsätzen der Prozessökonomie heraus. Du solltest nach Eingang des Vergleichsprotokolls der " TARGO " ( Eigenwerbung: " So geht Bank heute " ) flugs einen Zweilzeiler schreiben und ´ne Frist zur Zahlung der Vergleichssumme setzen; anderfalls mit Vollstreckung ( hach, wie ich dat Wort liebe ) drohen. Da rührt sich sonst keine Hand zum Gruße.
    Ansonsten: Lob von hier. Toll gemacht. Mehr davon!