Nachdem ich mir die Doku jetzt in mehreren Anläufen mit Zettel und Stift angesehen habe, anbei ein paar Bemerkungen:
Minute 5:
Der junge FSJler mit Abitur ist mit seinen 19 Jahren im Jahr 2023 überrascht, dass die Rente zu versteuern ist.
Wenn jemand, der wahrscheinlich politisch überdurchschnittlich interessiert und durch das FSJ und mindestens ein Ehrenamt überdurchschnittlich gut vernetzt ist, 18 Jahre nach Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung der Rente, sagt, er sei überrascht, dann weckt das Zweifel.
ab Minute 6:
Die Vermutung Akademiker hätten höhere Renten zu erwarten, ist trügerisch. Ein höheres Einkommen gegebenenfalls, aber selbst das nicht zwingend. Da kommt es sicher auf die Stichprobe an, die man für diesen Vergleich nimmt.
ab Minute 8:
Die Gegenüberstellung von Renteneintrittsalter und Lebenserwartung ist sehr verkürzt.
Die Frage, inwieweit die Säuglingssterblichkeit bei der Lebenserwartung berücksichtigt wurde, bleibt offen.
ab Minute 10:
Dass das Umlageverfahren erst 1957 (also nach den Weltkriegen) eingeführt wurde, ist ein wichtiger Punkt. Wenn behauptet wird, die Rentenversicherung hätte De- und Inflation überstanden, sowie zwei Weltkriege, dann ist das Bild nicht vollständig.
ab Minute 16:
Wenn die Punkte des neuen Generationenvertrages aufgeführt werden, dann erscheint die Aufzählung manipulativ: "Die Älteren sollen Kürzungen hinnehmen, die Jüngeren sollen mehr zahlen und länger arbeiten!" Der Punkt, dass die Kürzungen bei den Älteren auch für die Jüngeren gelten werden, fehlt.
ab Minute 26:
Das jährliche Schreiben der Rentenversicherung ist kein Bescheid, sondern eine Renteninformation und die ist letztlich auch nur eine ungefähre Wasserstandsmeldung.
Dass ein Rentenberater (ein Rechtsdienstleister) aufgesucht wird, um dieselbe Dienstleistung kostenpflichtig zu erbringen, die die Rentenversicherung zuvor kostenfrei erbracht hat, ist ein gängiges Bild, folgt aber einem Ansatz, der sich mir nicht erschließt.
Die Beratung ist natürlich sehr verkürzt dargestellt, was zu absurden Bildern führt.
Der Hinweis darauf, freiwillige Beiträge bis 45 nachzuzahlen, ist für jemanden, der studieren will, insbesondere im Hinblick auf die 45 Jahre nicht passend. Da wäre eher der Hinweis auf freiwillige Beiträge während der Schulzeit bzw. des Studiums hilfreich. Mag aber alles erwähnt worden sein und nur dem Schnitt zum Opfer gefallen sein.
ab Minute 29:
Die Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente sind 35 Versicherungsjahre, nicht Beitragsjahre, wie in der Doku genannt. (Vorher wurden die 45 Jahre aber als Versicherungsjahre bezeichnet, wobei dort schon eher die Bezeichnung "Beitragsjahre" angemessen wäre.)
ab Minute 34:
Die Sichtweise auf Riesterverträge, fokussiert auf laufende Kosten, zeigt eindeutig, dass neben Konstruktionsfehlern auch erhebliche Fehler in der Kommunikation erfolgt sind.
ab Minute 35:
Eine bAV als Zufall zu bezeichnen, wird der rechtlichen Situation nicht wirklich gerecht.
Einerseits gibt es den Anspruch auf Durchführung einer bAV und dann die Möglichkeiten der Tarifpartner, in Verhandlungen zu treten.
ab Minute 37:
Die Aussage von Walter Riester, die Riesterrente sei kein Ersatz, sondern zusätzlich, bildet nicht ganz ab, dass die vorherigen Reformen im Rentenrecht Leistungsverschlechterungen mit sich gebracht haben, die durch die zusätzliche Riesterrente quasi ausgeglichen werden sollten. Die Förderberechtigung von Beamten wurde ja auch damit begründet, dass Leistungskürzungen im Rentenrecht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden sollten. Daher wäre es hilfreich gewesen, den Redebeitrag zeitlich einzuordnen.
Fortsetzung folgt... (Links, wo vorhanden, gibt es auch später.)