Beiträge von Referat Janders

    Ich bin mir aber nicht sicher, ob eine solche Strafklausel integraler Bestandteil des Berliner Testsments ist. Grundsätzlich kann eine solche Klausel eingebaut werden - oder eine andere. Wenn bspw. mehrere Kinder erbberechtigt sind, kann man bspw. auch sagen: Wenn der zweite stirbt, bekommen erstmal die Kinder, die beim ersten Elternteiltod nicht auf den Pflichtteil beharrt haben, 50.000,- Euro einfach so, und der Fest wird unter allen Kindern aufgeteilt. Oder das Kind macht / die Kinder machen für den ersten Tod einen Pflichtteilverzicht. Die Möglichkeiten sind vielfältig … prinzipiell kann man alles vereinbaren, das nicht gegen Gesetze verstößt oder sittenwidrig ist.

    Da bin ich nicht abschließend informiert. ?(

    Wie springe ich mit "Hose runter" über Hürden?

    Klingt akrobatisch bis gefährlich. =O

    Elgob


    Naja, die Sparkasse sagt dies dazu:

    Was besagt die Strafklausel beim Berliner Testament?

    Nicht immer ist es sinnvoll, den Pflichtteil direkt geltend zu machen. Denn bestimmen sich Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben mit dem sogenannten Berliner Testament, werden Kinder oder Enkel enterbt, falls sie ihren Pflichtteilsanspruch bereits nach dem Ableben eines Elternteils geltend machen wollen. Das soll verhindern, dass der verbleibende Elternteil durch den Erbfall in finanzielle Nöte kommt.

    Es geht offenbar um die vorgeschriebene Prüfung eines möglichen Verdachts auf Geldwäsche.


    Du solltest die Angaben unbedingt wahrheitsgemäß machen, da sie im Zweifel der Überprüfung der Herkunft des Geldes dienen und Du Dich sicherlich nicht unnötig verdächtig machen möchtest.

    Wäre dann nicht die Frage nach der Herkunft des Geldes zielführender? ("Wo kommt die Kohle her?")

    monstermania

    Ich befürchte genau dasselbe: Die Flexi-Rente mit 63 wird eines der ersten Dinge sein, die in naher Zukunft bei passender politischer Konstellation abgeschafft werden wird. Es ist vermutlich nur die Frage, wann politisch die entsprechenden Weichen gestellt werden und ab wann das neue Gesetz gelten wird.

    Wenn ich das richtig überblicke, sind sich quasi alle Ökonomen mit Rang und Namen einig: Die Rente mit 63 ist finanzpolitisch eine riesige Hypothek für das eh schon wackelige deutsche Rentensystem.

    Problem ist aber, dass "Rente mit 63" nicht die Rente meint, die mit 63 beginnt, sondern die vorgezogene abschlagsfreie Rente ab 64 (anwachsend auf 65).

    Ggf. wird alles (mit Übergangsfristen) um 2 Jahre nach hinten geschoben. Also statt Rentenbeginn mit 62/63/65/67 eher mit 64/65/67/69 oder so.


    Dann hätte man auch mehr Zeit, privat anzusparen. ;)

    Mit "Berliner Testament" ist keine bestimmte Form gemeint, sondern der Inhalt der Erbregelung, nämlich, dass die Kinder zugunsten des überlebenden Ehegatten enterbt, aber als Nacherben eingesetzt werden.

    Ja, "Form" ist wohl nicht der passende Begriff.

    Um eine generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters mache ich mir keine großen Gedanken. Selbst wenn eine weitere Änderung in Sachen Renteneintrittsalter kommt (Kopplung an steigende Lebenserwartung) würden die Auswirkungen mich höchstens um wenige Monate betreffen.


    Mir geht es konkret um die Flexi-Rente für langjährig Versicherte (min. 35 Beitragsjahre) die ab 63 mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann. Es gibt bereits Stimmen in der Politik die eine Abschaffung dieser Regelung oder einen deutlich höheren Rentenabschlag fordern.

    Das steckte ja auch in "Rente mit 67" mit drin.

    Wenn man aus "Rente mit 63" "Rente mit 65" machen will, dann auch nur mit Vorlauf und wahrscheinlich mit Vertrauensschutzregelungen.


    Im Rentenantrag festzustellen "Hoppla, geht ja gar nicht! Letzte Woche hätte es noch geklappt!" wäre suboptimal.

    Evtl. verbaut mir ja die Politik den Unruhestand mit 63. Die Stimmen werden ja lauter, die eine Umgestaltung der Flexi-Rente fordern.:/

    Wen der Gesetzgeber kein ABM-Programm für die Gerichte plant, dann plant er erst ab 2032 mit Änderungen, kündigt die aber mit ausreichend Vorlauf an.


    Rente mit 67:

    Gesetz in Kraft zum 1.1.2008, erste Auswirkung zum 01.01.2012, aber nur ein Monat Erhöhung der Regelaltersgrenze, volle Auswirkung erst zum 01.01.2032 für den Geburtsmonat Dezember 1964

    heißt also, der Arbeitgeber beteiligt sich in den Jahren
    - 1-3 (nur) zu einem Drittel (50/150)
    - 4&5 (nur) zu 41% (70/170)
    - 6++ (nur) zu 50 % (100/200)
    und irgendjemand kaschiert diese insgesamt bescheidene Beteiligung mit den netter klingenden Prozentzahlen bei "Zuzahlung".

    Die gesetzlichen "mindestens 15 %" sind ja ohnehin ein kapitaler Witz, da allein die zusätzliche Beitragsbelastung an Kranken- und Pflegekasse schon um 20% der BAV-Summe schwankt, egal ob die nun als Rente oder als Einmalzahlung ausgereicht wird.

    Das war zu befürchten.

    Rin No-Brainer ist das so nicht.

    Am Taschenrechner führt da dann kein Weg vorbei.