Ich bin mir aber nicht sicher, ob eine solche Strafklausel integraler Bestandteil des Berliner Testsments ist. Grundsätzlich kann eine solche Klausel eingebaut werden - oder eine andere. Wenn bspw. mehrere Kinder erbberechtigt sind, kann man bspw. auch sagen: Wenn der zweite stirbt, bekommen erstmal die Kinder, die beim ersten Elternteiltod nicht auf den Pflichtteil beharrt haben, 50.000,- Euro einfach so, und der Fest wird unter allen Kindern aufgeteilt. Oder das Kind macht / die Kinder machen für den ersten Tod einen Pflichtteilverzicht. Die Möglichkeiten sind vielfältig … prinzipiell kann man alles vereinbaren, das nicht gegen Gesetze verstößt oder sittenwidrig ist.
Da bin ich nicht abschließend informiert.