Nein, ich denke aus Sicht der Bank/BSK. Letztendlich kombiniert ein TA-Darlehen ein endfälliges Darlehen mit einem Bausparvertrag. Aus deren Sicht stellt eine Kündigung des BSV oder auch nur eine Untersparung und daraus folgend Nichtzuteilung ein Risiko dar, da die geplante Maßnahme zur Risikominderung nicht mehr greift. Deshalb würde mich wundern, wenn man den BSV einfach so kündigen oder stilllegen könnte. (Und natürlich, weil dann auch viel Gewinn flöten geht)
Wenn wir davon ausgehen, dass aktuell gar nicht getilgt wird und alles, was eigentlich Tilgung sein sollte, in den Bausparvertrag fließt, dann würde ich Dir Recht geben, so habe ich die Konstruktion aber nicht verstanden. Wenn das hier tatsächlich so ist, dann würde ich mir in der Situation von Gromar ganz genau anschauen, wie hoch die monatliche Belastung nach 15 Jahren ausschaut und ggf. entsprechende Vorkehrungen treffen. In dem Fall würde ich auch davon ausgehen, dass man aus der Bausparnummer nicht herauskommt. Aber dann wäre das ggf. auch ein Fall für die Verbraucherzentrale.
Ich bin bisher von einer "normalen bis zu niedrigen" Tilgungsrate ausgegangen, zu der parallel eben der Bausparvertrag angespart wird, um die Restschuld bei Auslaufen der Zinsbindungsfrist begleichen zu können.
So richtig griffige Angaben zur Finanzierung liegen uns ja gar nicht vor, daher vermuten wir mehr als wir wissen.