Beiträge von Referat Janders

    Irgendwo nachvollziehbar aber was macht man wenn die Eltern ihr (und die geerbten Mittel der Großeltern) nur auf dem Tagesgeld rumliegen lassen? Versucht man dort einen ETF der vielleicht ausschüttend ist zu empfehlen oder nicht?

    Man versucht besser nicht irgendetwas zu empfehlen. Falls man angesprochen und um Rat gebeten wird, dann kann man Ideen und Meinungen präsentieren, aber ansonsten sollte man den Ball flachhalten.

    ...und der freiwillige Mindestbeitrag hätte sich laut Rentenberater nicht gelohnt).



    Mein Mann und ich werden wohl auch Bankgespräche führen, um zu schauen, ob sich ein Wohnungskauf vielleicht doch rechnet.

    Hallo.


    Eingangs hast Du Deinen künftigen Rentenanspruch beziffert. Die Zahl würde ich unter Hinweis auf die letzte Rentenauskunft zunächst in Zweifel ziehen. Bei Veränderungen in den letzten fünf Jahren leidet die Aussagekraft einer Rentenauskunft bzw. -information enorm.



    Die Aussage des Rentenberaters (War das wirklich ein Rechtsdienstleister?) ist ohne Kontext brandgefährtlich.



    Welche Empfehlung sollte seitens der Bank (die regelmäßig an der Kreditvergabe verdient) bei einem solchen Gespräch realistischerweise erfolgen?

    Hi zusammen,


    folgendes Szenario, ich arbeite Hauptberuflich in einer Führungsrolle eines Unternehmens und habe nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet. Beide Tätigkeitsbereiche unterscheiden sich erheblich, sind also inhaltlich klar von einander zu trennen.

    1. Wie ist die Rechtslage, wenn ich mir selbst oder durch meine Vorgesetzten Aufträge in meinem Gewerbe erteile. Ist dies steuer-/rechtlich problematisch?
    2. Wie verhält es sich, wenn ich die dann beauftragte Gewerbetätigkeit als Sachspende deklariere, um mir eine Spendenbescheinigung ausstellen zu lassen (bzw. selbst auszustellen), welche ich als Privatperson wiederum nutzen kann, um meine Steuerlast zu reduzieren?

    Meine Steuerberaterin konnte mir nur bedingt weiterhelfen, ggf. hilft die crowd knowledge - ich bin gespannt auf eure Rückmeldungen & danke vorab! :thumbup:

    Hallo.


    Wenn das Fachpersonal für Steuersachen schon nicht weiterhelfen kann, dann ist das zumindest ein Indiz dafür, dass der Plan ein paar Fußangeln hat.


    Ich kann hier keine rechtliche Auskunft geben oder beratend tätig werden, ich kann aber Fragen aufwerfen, die mir beim Lesen eingeschossen sind:


    1.

    Kann der Verdacht von Vorteilsgewährung bzw. Untreue sicher ausgeschlossen werden?


    2.

    Ist das Unternehmen in der Lage eine wirksame Spendenquittung auszustellen?

    Hallo zusammen. Bin ein Neuling und habe in den letzten Jahrzehnten bzgl. Geldanlage doch einiges falsch gemacht, was mir bewußt wird, seit ich regelmäßig Finanztip lese, z.B. in Lebensversicherungen investiert. Da meine Frau und ich ganz gut verdient haben, werden wir jedoch einiges anlegen können.

    Zur aktuellen Situation: Wir sind beide 64. Renteneintritt ist mit 67. Die Bruttorente wird ca. 4900 € betragen. Aktuell haben wir ca. 110.000 € in Festgeld, 70.000 in zwei weltweiten ETFs und 60000 in Tagesgeld. 50.000 liegen auf dem Girokonto. Wir bewohnen ein abbezahltes EFH, das 45 Jahre alt ist, Reparaturen oder neue Heizung könnten also schon noch fällig werden. wri sind beide privat krankenversichert und geben dafür zusammen aktuell 1500 € aus. Kinder haben wir keine, müssen also nichts vererben. 2025 werden wir aus verschiedenen Quellen ca. 800.000 € einnehmen, die ebenfalls anzulegen sind. Könntet Ihr mir Ratschläge geben, wie wir dies am besten bewerkstelligen. 25 Jahre möchten wir schon noch leben und dies möglichst ohne Geldsorgen. Vielen Dank für Eure Hilfe

    Hallo.


    Der Jahrgang 1960 kann mit 66 und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Es ist anzunehmen, dass Ihr bereits jetzt zumindest mit Abschlägen Rente beanspruchen könnt, ggf. sogar ohne Abschläge.

    Die Ansprüche solltet Ihr klären, inklusive des Anspruchs auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.


    Ansonsten hängt es von Eurem monatlichen Bedarf ab, ob Ihr überhaupt irgendwelche Klimmzüge machen müsst, um Euren Ruhestand finanziell bestreiten zu können.

    Und den Lambo fährt dann halt jemand anderes.

    Oder den Porsche:


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    Nein, ich denke aus Sicht der Bank/BSK. Letztendlich kombiniert ein TA-Darlehen ein endfälliges Darlehen mit einem Bausparvertrag. Aus deren Sicht stellt eine Kündigung des BSV oder auch nur eine Untersparung und daraus folgend Nichtzuteilung ein Risiko dar, da die geplante Maßnahme zur Risikominderung nicht mehr greift. Deshalb würde mich wundern, wenn man den BSV einfach so kündigen oder stilllegen könnte. (Und natürlich, weil dann auch viel Gewinn flöten geht)

    Wenn wir davon ausgehen, dass aktuell gar nicht getilgt wird und alles, was eigentlich Tilgung sein sollte, in den Bausparvertrag fließt, dann würde ich Dir Recht geben, so habe ich die Konstruktion aber nicht verstanden. Wenn das hier tatsächlich so ist, dann würde ich mir in der Situation von Gromar ganz genau anschauen, wie hoch die monatliche Belastung nach 15 Jahren ausschaut und ggf. entsprechende Vorkehrungen treffen. In dem Fall würde ich auch davon ausgehen, dass man aus der Bausparnummer nicht herauskommt. Aber dann wäre das ggf. auch ein Fall für die Verbraucherzentrale.


    Ich bin bisher von einer "normalen bis zu niedrigen" Tilgungsrate ausgegangen, zu der parallel eben der Bausparvertrag angespart wird, um die Restschuld bei Auslaufen der Zinsbindungsfrist begleichen zu können.


    So richtig griffige Angaben zur Finanzierung liegen uns ja gar nicht vor, daher vermuten wir mehr als wir wissen. ?(

    1. fällt aus, wenn der TE das Geld verjubelt hat

    2. kann problematisch sein, wenn der Immobilienmarkt eine Anschlussfinanzierung nicht hergibt. Preise können auch mal fallen, insbesondere auch wenn eine ganze Region wirtschaftlich absteigt. Nach 15 Jahren ist der Kreditnehmer auch entsprechend älter. Im ungünstigen Fall trifft eine hohe Beleihung (die kann auch über 100% sein) auf hohe Zinsen und schlechte wirtschaftliche Tragfähigkeit. Banken sind da auch nicht so frei, Kredite zu geben um die Fehler der Vergangenheit zu vertuschen. Im schlimmsten fall gibt es keinen Kredit zu Anschlussfinanzierung und bei einer ZV ist nicht mehr der volle Kreditbetrag zu holen. Das Risiko ist bei einem endfälligen Darlehen sehr viel höher als bei einem mit Tilgung, wo zu Anschlussfinanzierung schon ein größerer Teil getilgt und die Beleihung entsprechend günstiger ist

    Entwickelst Du da gerade ein anderes Szenario?