Kleine Korrektur:
Wer nicht pflichtversichert (in der Rentenversicherung) ist, kann sich freiwillig versichern.
Wer pflichtversichert ist, kann sich ab 50 eine vorgezogene Rente mit Abschlägen ausrechnen lassen und dann diese Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Dafür muss eine gesonderte Auskunft erstellt werden, hierfür muss die vorgezogene Rente möglich sein, sonst wird diese Auskunft nicht erstellt.
Für eine hohe mögliche Zahlung sollte die vorgezogene Rente möglichst schon mit 63 erfüllt sein.
Man ist aber nicht verpflichtet, dann zum Zeitpunkt X tatsächlich in Rente zu gehen. Wer will, kann für 63 die vollen Abschläge ausgleichen und trotzdem bis 67 durchziehen. Dann kommen die Extra-Entgeltpunkte aus der Ausgleichszahlung eben auf eine ungeminderte Rente oben drauf. Geht alles.