Beiträge von Referat Janders

    Das klingt sehr nachvollziehbar.

    Bezug ist die Anordnung der BaFin zur Risikovorsorge, die ich hier schon mal gepostet hatte, die wiederum auf der Einschätzung der Bundesbank einer Überbewertung von Wohnimmobilien von 20-35% basiert. In wie weit das in einer sich verschärfenden Krise relevant ist mag ich nicht beurteilen.

    Okay, danke für die Einschätzung.

    Wir werden sehen.

    Hallo.


    Wirtschaftlich wäre es wohl zu vertreten, lieber in ETFs zu investieren, als Sondertilgungen zu leisten. Zumal auch bei anziehenden Zinsen 40K auf 17 Jahre abzahlbar erscheinen.


    Allerdings würde ich Schulden schnellstmöglich loswerden wollen und wäre geneigt, Sondertilgungen zu leisten, auch weil die Möglichkeit von Sondertilgungen in der Regel einen Zinsaufschlag bedeutet und den will man ja nicht vergebens bezahlt haben.


    Wenn das eine Darlehen getilgt ist, sollte ja auch Luft für einen ETF-Sparplan da sein.

    Hallo.


    Kann man so machen.


    Alternativ können die 140 Euro monatlich auch mit auf das Tagesgeldkonto fließen und man muss es zu den Stichtagen eben wieder auf das Girokonto zurückschaufeln.


    Alternativ einfach der Verlockung widerstehen. Sagt sich jetzt aber einfacher, als es ist.

    Ich habe mal eine Liquiditätsplanung für ein Jahr durchgespielt und nachverfolgt, seitdem klappt es fast inuitiv. :)

    Hallo.


    Ohne etwas mehr an "Futter" kann man kaum vernünftig antworten.


    Generell ist eine Entgeltumwandlung eine Steuerstundung, daher theoretisch interessant.

    Je nach Kostenquote und interner Rendite kann die aber dennoch Mist sein. Hängt auch davon ab, wo man gehaltstechnisch während des Einzahlens steht.

    Pauschal sollte man annehmen können, dass wenn der AG nicht gerade 50% oder mehr des Beitrages übernimmt, der kostengünstige ETF-Sparplan langfristig die bessere Anlageform ist.

    Wenn man die VWL nicht anders sinnvoll einsetzen kann, so könnte man die in die Entgeltumwandlung laufen lassen


    Soweit die ersten spontanen Gedanken.

    Hallo.


    Für die Verfolgung von Straftaten, z. B. Falschbeurkundung, haben wir Polizei bzw. Staatsanwaltschaft als Anlaufstellen.

    Die Notarkammer ist ja eher für überhöhte Rechnungen oder Falschberatungen eines Notars zuständig.


    Am Ende wird es wohl darum gehen, wer was beweisen kann.

    Hallo.


    Die Ausgangslage für eine Diskussion ist nicht wirklich günstig. (Datenlage dürftig.)


    Wahrscheinlich wird man jeden Fonds der Deka-Gruppe auch woanders in besser und in günstiger finden, das heißt aber nicht, dass der Gang zur Sparkasse zwingend mit dem Gang zum (finanziellen) Schafott zu vergleichen ist.

    Schlimmer geht immer.


    Mit Details ließe sich leichter diskutieren.