Eine rechtlich haltbare Konstruktion für "Kind, wir sind Dir wohlgesonnen, aber wir tun lieber noch ein paar Jahre so, als wärst Du nicht erwachsen, obwohl Du bereits volljährig bist!", kenne ich nicht.
Die Erkenntnis, nicht alles unter Kontrolle zu haben, ist eine, an der wohl kein Elternteil vorbeikommt.
Das Guthaben scheint ja in Festgeld und Depot aufgeteilt zu sein. Man könnte also unterstellen, dass nach Auslaufen des Festgeldes ein Teil des Guthabens zur Verfügung stehen wird, während das Depot grundsätzlich ewig weiterlaufen kann.
Dem Kind (ggf. grafisch) zu verdeutlichen, was aus dem Depotbestand einmal werden könnte, wenn man ihn einfach nur liegen lässt, wäre eine Möglichkeit das Verhalten, das man sich wünscht, zu begünstigen, ohne das Verhältnis zum Kind zu gefährden.
Das wäre ein Vorgehen, zu dem ich anregen würde.
Unsere Kinder (beide mit einstelligen Lebensjahren) wissen beide von ihren Konten und Depots, auch wenn teilweise die Vorstellung noch fehlt, was das Ganze denn bedeutet. Wir werden sehen, wo das hinführt.