Sehr gute Frage, die ich mir gerade auch stelle. Auch aus denselben Gründen, Berufsunfähigkeitsversicherung und die Möglichkeit rechtliche Dinge immer erfragen zu können. Falls jemand, auch Jahre nach Threaderstellung, etwas dazu sagen kann, würde ich mich freuen.
Beiträge von salocinb
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@Sara:
Das gilt auch für alle Altanteile oder erst nach der Umstellung erworbene? Gibt es die Umstellung auf ausschüttend Ihres Wissens auch bei anderen Anbietern?Als Frage an Alle:
Weiß jemand, ob die Funktion bei Flatex Ausschüttungen wieder anzulegen (erst ab 25 EUR möglich) kostenfrei ist oder zu den üblichen Kosten einer Einzelorder? Der Negativzins für Einlagen ist mir bewusst.Beste Grüße
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Wie verhält es sich eigentlich bei Ausschüttungen ausländischer ETFs bei Flatex? Fällt da auch die Gebühr auf Dividenden an?
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Ebenso bei mir. Negativzinsen für's "Zwischenparken" und dann, weil keine Deckung auf dem Cashkonto, ein paar Tage Sollzinsen für die nächste Abrechnung...
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Ebenso bei mir. Negativzinsen für's "Zwischenparken" und dann, weil keine Deckung auf dem Cashkonto, ein paar Tage Sollzinsen für die nächste Abrechnung...
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Hallo @Shifty,
dieser ETF macht diese Angaben bei Flatex. Das heißt also, dass bei Flatex kostenlos nicht stimmt, weil ja diese ATC-Gebühr auf jedenfall anfällt, auch wenn der ETF kostenlos besparbar ist.
ISIN: DE000A0F5UH1
WKN: A0F5UHATC-Gebühr: 0.19 %
Einfach unter ETF-Suche WKN eingeben und dann auf das + Symbol klicken. Hier stehen alle Daten zu diesem ETF.
Unter Flatex kann man auch noch mal nachlesen, was die ATC-Gebühr ist.
Was sind die ATC-Gebühren?
Im Rahmen eines ETF-Sparplans werden die ETF Anteile nicht über die Börse oder die KAG (Kapitalanlagegesellschaft) direkt erworben, sondern über den Sekundärmarkt (Außerbörslicher Handel) eines Kontrahenten bezogen.
Der Kontrahent rechnet zum NAV (Nettoinventarwert) Kurs der KAG zzgl. einer ATC-Gebühr, die je nach ETF unterschiedlich ist, ab.
Der NAV-Kurs wird im Regelfall einmal täglich durch die Kapitalanlagegesellschaft festgesetzt.
Die ATC-Gebühren stellen die so genannten Additional Trading Costs dar, welche direkt über die Kapitalanlagegesellschaft erhoben werden.Diese Gebühren werden jedoch nicht gesondert erhoben, sondern sind im Rahmen einer Order über flatex direkt im Kurs enthalten.justetf geht noch ausführlicher darauf ein.
@Joe_, darf ich dich fragen, wo du die jeweiligen ATC findest? Auf deinem beschriebenen Weg finde ich bei Flatex keine ATC. Der Flatex-Kundenservice konnte mir auch nicht weiterhelfen und bei den Fondsgesellschaften konnte ich auch nichts finden. Ich habe auch einen exotischeren ETF, da könnte das durchaus relevant sein
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Ich habe mich jetzt eigentlich dazu entschlossen, meinen laufenden Sparplan IE00B4L5Y983 zwar bestehen zu lassen, aber nicht weiter zu besparen. Es ist ja bisher nur ein bisschen im Depot und vielleicht wird über die Jahre aus dem bisschen noch ein bisschen mehr. Das Geld kann ich liegen lassen.
Dafür möchte ich einen neuen eröffnen ohne Ausführungsgebühr: MSCI World IE00BJ0KDQ92
Der ist von db x-trackers, ist auch thesaurierend und auch physisch. Und bei Flatex eben auch möglich. Nur die ATC Gebühr ist höher, statt 0,14 % dann 0,35 %. Aber ich denke immer noch besser als jeden Monat 0,90 € pro Ausführung zu zahlen.
Was denkt die Community darüber?
@iKKe, darf ich dich fragen, wo du die jeweiligen ATC findest? Der Flatex-Kundenservice konnte mir nicht weiterhelfen und bei den Fondsgesellschaften konnte ich auch nichts finden. Ich habe auch einen exotischeren ETF, da könnte das durchaus relevant sein. -
Ich würde meinen Beitrag gerne bearbeiten oder löschen, leider geht das nicht.
Ich habe wohl ein paar Denkfehler. Wahrscheinlich hast du @chris2702 das Kontrahentenrisiko des Rentenzahlers gemeint. Das ist natürlich etwas anderes als die ETF-Verwahrung. MyLife übernimmt auch die Zahlung.
Und auch beim Rentenfaktor schein ich mich zu irren, wird wohl doch zum Zeitpunkt des Abschlusses festgesetzt. Sicher bin ich mir aber nicht. Die Seite stellt zwar viel, gut und übersichtlich dar, aber oft zu einfach für uns, die sich damit mehr beschäftigen.
Ich sehe jedenfalls, dass man sich damit mal beschäftigen kann. Der Erstanblick ist auf jeden Fall interessant. Solange spare ich mit meinen ETFs weiter.
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So wie ich das verstehe, wählst du auch erst zu Rentenbeginn, ob du verrentest, zum Teil oder gar nicht. Zu den dann gültigen Konditionen.
Die Frage des Kontrahentenrisikos habe ich mir auch gestellt. Die ETFs werden allerdings bei MyLife nur verwahrt. Ist also letztlich wie immer Sondervermögen und übertragbar. Damit ist das RIsiko nicht groß anders als dass dein Broker pleite geht.
Ebenso interessant ist, dass die Umschichtung in sichere Anlagen nicht zwangsläufig erfolgt, wenn du das nicht willst. Man kann das "Lifecycle"-Modell auch abwählen. Selbst das schichtet aber glücklicherweise erst später um als es andere tun. Es fängt erst 10 Jahre vor Rentenbeginn an und hat auch noch bei Renteneintritt eine Aktienquote von 30%. Wie gesagt kann man immernoch davon abweichen, wenn man möchte.
Kosten sind natürlich höher als bei eigener ETF-Anlage, mit 0,7% bis 0,8% aber sogar im Bereich teurer oder Nischen-ETFs. Dafür der Steuereffekt. Das müsste man mal rechnen. Laut Auskunft vom Team, schaut Finanztip in ein paar Monaten beim neuen Test wohl darauf. Ich bin gespannt.
Ein paar Detailfragen sind für mich auch noch offen: Habe ich die Wahl, welche ETFs gewählt werden? Welche ETFs stehen zur Verfügung? Hier ist bisher nur von Weltportfolio nach Regionen bei den Aktien und Unternehmens- und Staatsanleihen bei den Anleihen die Rede. Jeweils von Vanguard.
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Hallo Finanztip-community,
ich bin da auf etwas gestoßen, dass meiner Ansicht nach einer der hier empfohlenen Netto-Policen entspricht, aber ohne die Notwendigkeit eines Honorarberaters: mypension.de
Was haltet ihr davon?
MfG
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Danke @Florence! Allerdings, was ist für den von EF 1980 beschriebenen Fall. Demzufolge würde man, wenn auch wenig, für 2-3 Tage Negativzinsen zahlen, wenn die per Lastschrifteinzug am 1. oder 15. eingezogene Sparrate für 2-3 Tage auf dem Cashkonto ruht, bevor die Fondsanteile im Depot eingebucht werden.
Vielen Dank für die Antwort!
Sind Sie sich sicher??Hintergrund:
Die Mitarbeiterin an der Hotline war sich nämlich nicht sicher!
Sie meinte es wäre sogar wahrscheinlich, dass trotzdem Strafzinsen anfallen.
Mit folgender Begründung:
Am 15. eines Monats wird der Betrag eingezogen.
Es könnten aber danach wohl erst paar Tage vergehen, bis es zum tatsächlichen Kauf der Fondanteile kommt.
In diesen zum Beispiel 2 oder 3 Tagen würde der Betrag wohl auf dem Cashkonto liegen und es werden evtl. Strafzinsen fällig ....
Des Weiteren müsste man festhalten, dass sich Flatex für ausschüttende Fonds dann nicht mehr eignet, da auch bei penibler Abbuchung der Ausschüttungen, immer für einen gewissen Betrag Stafzinsen anfallen.Ebenso erhöhen sich faktisch die Verkaufsgebühren, weil auf die Pauschale von 5,90 immer auch Negativzinsen anfallen, weil der Verkaufserlös auf dem Cashkonto landet.
Alles natürlich abhängig von Betrag und Zeit. Wenn man darauf achtet, werden es immer Kleinbeträge bleiben. Aber von einfacher und transparenter Preisstruktur (kostenlose Depotführung + 5,90 Tradingpauschale + 0 oder 0,90 Sparratenpauschale und sonst nichts) kann keine Rede mehr sein. Der Kunde muss zukünftig aufpassen. Was das angeht, ist nun OnVista vorn. Das Einzige, was dann noch gegen OnVista und für Flatex spricht ist die ETF-Auswahl.
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Mich wundert etwas die Kurzfristigkeit der Änderung. Bisher habe ich noch keine Änderungsmitteilung im Bankbereich unter 14 Tagen vor Eintreten der Änderung gesehen. Fraglich ist daher sogar, ob hier eine "angemessene Frist" für den Kunden gelassen wurde. Ist Erbsenzählerei, aber vielleicht eine Möglichkeit Flatex zurückzuärgern.
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Liebe Finanztip-Gemeinde,
hier wird empfohlen, eine Rechtsschutzversicherung 3 Monate vor BU-Abschluss abzuschließen. Das habe ich damals leider nicht gemacht. Wenn ich mir den Finanztip-Artikel zur Rechtsschutzversicherung anschaue, dann wird vor Allem eine Versicherung empfohlen, die nach dem Folge-Ereignis-Theorie reguliert und damit auch vor dem Abschluss relevante Gründe mit abdeckt. Müsste das nicht auch bei der BU gehen?
Beste Grüße
PS: Ich habe übrigens keine "Tricks" bei Abschluss meiner BU veranstaltet. Man will nur sicher gehen.
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Hallo liebe community,
meine Frau und ich erwägten Riestern zumindest eine Chance zu geben.
Wie ich nun hier lese, lohnt es sich aber vor Allem erst bei Kindern und hohen Bruttoeinkommen. Beides sollte in baldiger Zukunft für uns zutreffen. So zumindest der Plan für die nächsten 3 Jahre, aber soviel Vertrauen haben wir.
Wir sind noch jung und Berufseinsteiger. Noch treffen die Kriterien aber nicht zu.
Daher die Frage, ob wir vor einem Abschluss jetzt absehen und uns erst dann wieder mit Riester beschäftigen sollten, wenn es soweit ist? Oder bringt ein jetziger Einstieg ausreichende Vorteile, das Risiko einzugehen, dass es vielleicht doch nicht so kommt?
Danke für die Tipps und
beste Grüße
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@Pumphut: Ich habe Ihre Erklärung nun auch verstanden. Danke.
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@chris2702:
Mir geht es nicht um Sachschäden, um die Haftpflicht unbedingt auszuquetschen. Sondern den natürlich hoffentlich nie auftretenden Fall, dass meine Liebste durch eine Unachtsamkeit meinerseits oder was auch immer ihr Leben lang im Rollstuhl sitzt. Als Beispiel. Das könnte ich dann meinem Gewissen ohnehin schon nicht verzeihen. Ich würde aber gerne wissen, ob sich zumindest die finanziellen Folgen mit einer Haftpflicht abdecken lassen.Das es grundsätzlich möglich ist, zeigt mit der Familientarif der von Finanztip empfohlenen Interrisk XXL. Dort steht in den Bedingungen: "Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden der versicherten Personen untereinander • für Ansprüche, die von Dritten erhoben werden (z.B. gesetzliche Rückgriffsansprüche von Versicherern oder Arbeitgebern), • bei Personenschäden auch für unmittelbare Ansprüche der versicherten Personen untereinander, • auch bei sonstigen Schäden, sofern Sie oder die nach Nr. 1 mitversicherten Familienangehörigen von den nach Nr. 4 und Nr. 5 mitversicherten Personen in Anspruch genommen werden."
Hier ist mein angesprochener Fall anscheinend mitversichert. Wobei mir das, was @Pumphut geschrieben hat, da doch etwas dran zweifeln lässt. Ist das mehr als nur Vermutung, @Pumphut?
Noch mehr als der Interrisk Familientarif interessiert mich aber die Frage, ob zwei Single-Verträge meinen beschriebenen Fall abdecken würden. Denn aufgrund anderer Vertragsbindungen würden wir gerne bei einer anderen Haftpflicht bleiben, die im Familientarif diese Schäden untereinander aber nicht führt. Deswegen die Idee zweier Single-Tarife.
Ansonsten müssen wir überlegen ein solches Risiko eben anders abzusichern.
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Mich würde interessieren, ob im Zweifel zwei Single-Haftpflichtversicherungen von einem Ehepaar bei Personenschäden untereinander zahlen würden. Das wäre ein besonders schockierendes und schmerzhaftes Ereignis, das wir unbedingt abgesichert haben wollen.
Ich frage, weil wir einen Paar-Tarif, der Schäden untereinander abdeckt, gerade aufgrund anderer Konstellationen nicht wählen wollen.